Private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte

Ein Beihilfeberechtigter wählt den Weg der PKV-Restkostenversicherung

Entscheidet sich ein Beihilfeberechtigter  für eine private Krankenversicherung, muss er anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung nur die Prämie entrichten, welche seinem individuellen Risiko entspricht  (u.a. Alter, Gesundheitszustand usw.). Da Beihilfetarife keine 100%ige Kostendeckung bieten müssen, fällt die Höhe des Beitrags im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung oft geringer aus.

Lesen Sie mehr über die Unterschiede zwischen GKV und PKV.

Der Beihilfeberechtigte reicht dann die Arztrechnungen bei seiner zuständigen Beihilfestelle und bei seinem privaten Krankenversicherer ein. Die Grundidee ist, dass die Summe der beiden Leistungen im Idealfall 100% der entstandenen Kosten ergeben, so zumindest die Theorie.

Erstattungsprinzip eines Beihilfeberechtigen PKV-Versicherten (vereinfachte Darstellung)

Durch gesetzliche Reduzierung des Leistungskatalogs in der Verordnung der Beihilfe, kann es in der Praxis vorkommen, dass einige Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel etc. nicht komplett oder gar nicht erstattet werden.

Daher gilt es insbesondere ein Augenmerk auf die Bedingungen des privaten Krankenversicherers zu werfen und gegebenenfalls einen geeigneten Beihilfeergänzungs-Tarif abzuschließen, welcher einige von der Beihilfestelle nicht erstattete Kosten, ganz oder zumindest teilweise übernimmt. ACHTUNG: Die Leistungsinhalte der zahlreichen Beihilfeergänzungstarife der Gesellschaften sind NICHT alle identisch, wie oft angenommen. Im Gegenteil, die Unterschiede sind teilweise sehr groß

Es ist also nicht automatisch alles im Leistungskatalog der Beihilfeverordnung enthalten. Genauso wenig wie im Bedingungswerk des privaten Krankenversicherers und dessen Beihilfeergänzungstarife.

Sie sehen, dass die Wahl des für Sie geeigneten Tarifs ein wenig Überlegung und Zeit in Anspruch nimmt. Gerne biete ich Ihnen meine Beratung an. Testen Sie mich einfach. Lesen Sie hier auf welche Kriterien bei der Wahl einer geeigneten Krankenversicherung unter anderem beachtet werden können.

Achtung: Die Beihilfevorschriften und deren Inhalt sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und unterscheiden sich in einigen Punkten.

Tarife für Beihilfeberechtigte (Beihilfe- / Quotentarife)

Fast die Hälfte aller Privatversicherten sind Beihilfeberechtigte.

Die Beihilfe ist die Erstattung bestimmter Gesundheitskosten für beihilfeberechtigte Personen durch den Dienstherrn. Diese Versorgung übernimmt jedoch nur einen Teil der Kosten in Form von prozentualen Sätzen, die sich u.a. richten nach nach den Dienstherrn (z.B. Bundes- oder Landesbeihilfe) und den familiären Verhältnissen.

Beispiel: Bei einem Beihilfesatz von 50% ist durch den privaten Beihilfetarif auch nur der restliche prozentuale Anteil von 50% abzusichern.

Absicherung der Krankheitskosten für Beihilfeberechtigte mit 50% Beihilfe (vereinfachte Darstellung)

In den meisten Fällen ist dies natürlich ein Vorteil gegenüber der Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse, da ein dort versicherter Beihilfeberechtigter nämlich den vollen Beitrag, anhand seiner beitragspflichtigen Einnahmen, bezahlen muss.

Gesamtkonzept für Beamte

Zusätzlich zur  Krankenversicherung für Beamte gehört als sinnvolles Gesamtkonzept ein ausreichendes Krankenhaustagegeld (zum Ausgleich von eventuellen Beihilfelücken bei Wahlleistungen im Krankenhaus), diverse Beihilfeergänzungstarife, eine Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsabsicherung sowie Pflegezusatzversorgungen (Pflegetagegeld / –kostenversicherung etc.) als Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung.

Die Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung soll zur Einkommenssicherung im Krankheitsfall dienen. Eventuell zusätzlich aufkommende Pflegekosten könnten jedoch genau diese wichtigen Leistungen aufbrauchen. Daher ist neben der Pflegepflichtversicherung eine Pflegeergänzungsversicherung sinnvoll. Übrigens: Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen in der Regel trotz Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit weiter bezahlt werden.

Eintritt in die private Krankenversicherung für Beamte, auch mit schweren Krankheiten

Einige private Krankenversicherungsunternehmen haben sich der sogenannten Öffnungsaktion angeschlossen. Hierbei wird der Wechsel in die PKV für einen bestimmten Personenkreis mit diversen Vorerkrankungen erleichtert. Lesen hier mehr darüber.

 

Mehr Informationen für Beamte und berücksichtigungsfähige Angehörige im Zusammenhang mit PKV:

Gute PKV bei Start ins Referendariat?

Gute PKV nach Ende des Referendariats?

Was ist denn eigentlich ein „BeihilfeERGÄNZUNGStarif“ überhaupt?

Focus-Money vergleicht PKV-Beamtentarife – Meine Kommentar dazu

Was sind „Kurzstufentarife“ für Beamte?