Mit der Anwartschaftsversicherung wird der Gesundheitszustand des Versicherten „eingefroren“.
Die Versicherungswirtschaft unterscheidet zwischen der sogenannten „großen“ und „kleinen Anwartschaftsversicherung“.
Versicherungsleistungen aus der Anwartschaft sind meistens nicht vorgesehen. Gründe für die Anwartschaftsversicherung können zum einen die Rückkehr zur Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung sein oder aber das Wissen um die Möglichkeit des Wechsels in die Private Krankenversicherung in z.B, drei Jahren.