Ende des Jahres ist es wieder soweit. Viele Krankenversicherungen schreiben Ihre Kunden aufgrund der notwendigen Beitragserhöhung zum 01. Januar an. Hier entsteht in der PKV ein Sonderkündigungsrecht.
In letzter Zeit fällt mir zunehmend auf, dass sich Angebotsanfragen von Interessenten häufen, die Ihre bisherige private Krankenversicherung alleine aus dem Grund der „ständigen“ Beitragssteigerungen kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln möchten.
Immer wieder wird nach dem „beitragsstabilsten Tarif“ gefragt.
Diese Frage kann jedoch nicht so richtig beantworten werden. Warum nicht?
Zwar gibt es eine große Stoffsammlung an Beitragsverläufen der Vergangenheit, doch können diese Zahlen wenig über zukünftige Entwicklungen aussagen. Keiner kann eine verbindliche Aussage darüber treffen, wie sich die zukünftige(n) Geschäftsmodelle, Annahmepolitik, Finanzmärkte, politische Veränderungen, Kosten, Tariföffnungen entwickeln und auf den gewählten Tarif / Versicherer Einfluss nehmen.
Daneben sei bemerkt, dass Beitragserhöhungen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stattgefunden haben. Wie hoch diese in der Vergangenheit ausgefallen sind lesen Sie hier.
Meiner Meinung nach sollte bei der Wahl des PKV-Tarifs in erster Linie auf den Leistungsinhalt geachtet werden. Den der Krankenversicherungsschutz soll ja, wie der Name schon sagt, Schutz vor Krankheitskosten bieten. Dabei sollten die Auswahlkriterien so umfangreich wie möglich sein.
Überprüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsschutz. Passt der Vertragsinhalt zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen? Bietet der bisherige Versicherer evtl. Alternativen für Sie an?
Ein Versichererwechsel, aber auch ein Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft sollte gut und nicht unüberlegt oder voreilig vollzogen werden. Nutzen Sie den Rat eines spezialisierten und unabhängigen Fachmanns, welcher Ihnen die Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes erklärt. Sind Sie danach immer noch fest entschlossen den Versicherer zu wechseln, dann beachten Sie unter anderem folgendes (keine abschließende Aufzählung):
- Unter Umständen verlieren Sie bei einem Wechsel Ihre kompletten Altersrückstellungen (Abhängig von der Tarifwelt). Prüfen Sie inwieweit dies für Ihre Versicherung zutrifft. Lassen Sie sich eine Auflistung des Versicherers über die bis dato angesparten Altersrückstellungen schriftlich aushändigen.
- Eventuell kann man bei einem Versichererwechsel das Recht auf einen späteren Wechsel in den sogenannten „Standardtarif“ verlieren (Recht bei sogenannter „alter Tarifwelt“). Überprüfen Sie inwieweit das für Sie zutreffen würde.
- Nehmen Sie den neuen Tarif genau unter die Lupe und vergleichen Sie diesen mit Ihrem bisherigen Schutz und Ihren Wünschen.
- Beachten Sie auch, ob es sich um ein „Lockangebot“ eines neu auf den Markt gebrachten Tarif handelt.
- Kündigen Sie nie Ihren bisherigen Versicherungsschutz bevor Sie nicht den gewünschten Vertrag rechtssicher abgeschlossen haben.
- Lassen Sie sich von einem unabhängigen Fachmann alle Vor- und Nachteile eines Versichererwechsels oder eines Tarifwechsels innerhalb der bisherigen Gesellschaften detailliert aufzeigen…