Nach meinem BLOG-Beitrag über die Krankenversicherung für werdende Referendare folgt nun wie angekündigt der BLOG mit dem Thema „PKV nach Ende des Referendariats„.
Viele Beamtenanwärter verabschieden sich jedes Jahr vom Dasein als Referendar, und bereiten sich auf die eventuell bevorstehende Verbeamtung auf Probe vor. Für Einige ein Grund sich noch einmal mit dem Thema private Krankenversicherung (PKV) zu beschäftigen, da mit Ende des Referendariats auch für Viele die Voraussetzung für den vergünstigen PKV-Ausbildungstarif entfällt und die zu zahlende Prämie der private Krankenversicherung dadurch ansteigt.
Doch sollte nicht nur der Beitrag eine Rolle spielen, sondern auch die vertraglich garantieren Leistungen, die von Seiten des Versicherungsunternehmens ein Leben lang garantiert werden. Hier gibt es, anderes als oft suggeriert, teilweise riesige Unterschiede in den Versicherungsbedingungen. In vielen Fällen lohnt sich daher ein detaillierter Vergleich des „Kleingedruckten“.
Vergessen Sie nicht Ihrer PKV den Umstand zu melden, dass Sie das Referendariat beendet haben. Lesen Sie in den Versicherungsbedingungen nach, wann die Voraussetzungen für den vergünstigen Ausbildungstarif wegfallen, und wann Sie dies dem Versicherer anzeigen müssen.
Kann man seine private Krankenversicherung mit Ernennung zum Beamten auf Probe kündigen?
In den Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – (MB/KK 2009) – Stand 01. Januar 2009 steht dazu unter anderem:
„§ 13 Kündigung durch den Versicherungsnehmer […]
(4) Hat eine Vereinbarung im Versicherungsvertrag zur Folge, dass bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters oder bei Eintritt anderer dort genannter Voraussetzungen der Beitrag für ein anderes Lebensalter oder eine andere Altersgruppe gilt oder der Beitrag unter Berücksichtigung einer Alterungsrückstellung berechnet wird, kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis hinsichtlich der betroffenen versicherten Person binnen zwei Monaten nach der Änderung zum Zeitpunkt deren Inkrafttretens kündigen, wenn sich der Beitrag durch die Änderung erhöht.“
Überprüfen Sie dennoch, ob Ihr Versicherer bzw. Ihr Tarif hier von den Bestimmungen der MB/KK abweicht.
Doch Achtung: Kündigen Sie nie Ihren bisherigen Vertrag bevor Sie nicht einen anderen Versicherungsschutz sicher „in der Tasche“ haben. Auf Grund der gesetzlichen Pflicht zur Versicherung muss dem Vorversicherer eine lückenlose Folgeversicherung nachgewiesen werden.
Muss ich die PKV kündigen, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?
Manch ein Beamter zieht in ein anderes Bundesland und bekommt dadurch einen anderen Dienstherrn und damit unter Umständen eine andere Beihilfe. Gerade hier muss der Versicherungsschutz überprüft und ggf. angepasst werden, um keine Lücken im Versicherungsschutz zu riskieren. Sprechen Sie mit Ihrem Berater zeitnah über die neue Situation und ob eine Umgestaltung Ihres Versicherungsschutzes nötig ist. Eine generelle Kündigung des bisherigen Vertrags ist daher normalerweise nicht „notwendig“. Sehen Sie sich dennoch an, ob der Versicherungsschutz noch Ihrem Anforderungsprofil gerecht wird, und ob alle Ihre Wünsche erfüllt werden.
Als Beamter auf Widerruf hat mich auf Grund meiner Vorerkrankungen keine PKV aufgenommen. Habe ich mit der Verbeamtung auf Probe nun eine Chance in die PKV zu kommen?
Haben Beamte auf Widerruf Ihre Ausbildung beendet und erfolgt die erstmalige Ernennung zum Beamten auf Probe, so kann ggf. unter gewissen Voraussetzungen die sogenannte „Öffnungsaktion für Beamtenanfänger“ genutzt werden. Zu diesem Thema habe ich einen separaten BLOG-Beitrag verfasst – LINK-
An der Öffnungsaktion für Beamtenanfänger nehmen nicht alle Versicherungsunternehmen teil, da bei Erfüllung der Voraussetzungen trotz Vorerkrankungen, die normalerweise zu einer Ablehnung des Antrags führen würde, eine Annahme erfolgen muss. Es darf also kein Antragssteller wegen seiner Vorerkrankungen abgelehnt werden.
Allerdings gibt es auch hier sehr vieles zu beachten,wie zum Beispiel die Interpretation der dort erwähnten Fristen, Regelungen für den Risikozuschlag und die Nachversicherung des Krankentagegeldes bei Wegfall der Beihilfe, oder die möglichen Auswirkungen von in der Vergangenheit gestellter PKV-Anträge, und vieles weitere mehr…
Lassen Sie sich hier von einem spezialisierten Fachmann über alle Vor- und Nachteile der Öffnungsaktion und über mögliche Alternativen beraten.
Was ist, wenn man nach dem Referendariat nicht zum Beamten auf Probe ernannt wird und bisher privat versichert war?
Werden Sie nach Ende des Referendariats nicht zum Beamten auf Probe ernannt und endet Ihr Anspruch auf Beihilfe, sollten Sie alle Möglichkeiten der weiteren Krankenversicherung überprüfen. Ist beispielsweise keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch z.B. Familienversicherung oder Pflichtversicherung möglich, und muss eine private Krankenversicherung mit einer Vollkostendeckung abgeschlossen werden, so beachten Sie dabei folgenden Passus des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG):
„§ 199 Beihilfeempfänger
[…] (2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.(3) Absatz 2 gilt nicht bei Gewährung von Versicherung im Basistarif.“
Gerade für arbeitssuchende Ex-Referendare, für die keine Versicherung in der GKV mehr möglich ist, kann dies eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung auslösen. Manch ein Versicherer hat diese Problematik erkannt, und bietet für begrenzte Zeit vergleichsweise günstige Übergangslösungen an. Sprechen Sie also unter anderem auch mit Ihrem bisherigen Versicherer über alle denkbaren Wege und Alternativen.