Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung neu berechnet. In einem meiner letzten Blog-Beiträge bin ich bereits auf die vom Bundeskabinett beschlossene Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2012 eingegangen.
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt im Jahr 2012 wie auch im Vorjahr bei 15,5%, wovon 0,9% der Arbeitnehmer alleine zu tragen hat. Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt jedoch im Vergleich zum Vorjahr auch der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung.
Zu bemerken ist noch, dass die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss. Es handelt sich daher noch um vorläufige Zahlen. Die Verabschiedung durch den Bundesrat wird voraussichtlich am 25.11.2011 erfolgen.
Wie hoch ist denn nun der voraussichtliche maximale Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung für das Jahr 2012 ?
Selbstverständlich kann immer nur die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags zur privaten Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss angesetzt werden, aber eben auch immer nur höchstens bis zur Grenze des maximalen Arbeitgeberzuschusses. Der maximale Arbeitgeberzuschuss wird wie folgt berechnet (siehe dazu u.a. auch § 257 SGB V):
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze x Hälfte des um um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der GKV
Also ab dem Jahr 2012 würde sich dann folgender maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung ergeben:
€ 3.825 x 7,3% (15,5% um 0,9% vermindert / 2) = € 279,23
Der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Pflegepflichtversicherung wird separat berechnet.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie mich gerne kontaktieren.
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