Beitragsrückerstattung

Beitragsrückerstattung

Viele Tarife sehen eine teilweise Rückerstattung der Beiträge bei Nichteinreichung von Rechnungen vor. Nur wenige Tarife haben eine tariflich garantierte Beitragsrückerstattung. Die meisten sind „erfolgsabhängig“. Das bedeutet, wenn der Versicherer schlecht wirtschaftet, kann die Rückerstattung auch gekürzt oder gestrichen werden.

Zudem ist zu beachten, dass zur Erlangung der Beitragsrückerstattung in der Regel, einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen (z.B. Mindestlaufzeiten, lückenlose Beitragszahlung, etc.)

Bitte bedenken Sie auch folgendes: Im Alter steigen oftmals die jährlichen Behandlungskosten an. Für viele ist demnach die Beitragsrückerstattung naturgemäß zeitlich befristet. Ab dem Zeitpunkt regelmäßig hoher Krankheitskosten, ist wahrscheinlich auch die Zeit der Rückerstattung für nicht wenige Personen endgültig vorbei.

Meine Empfehlung: Setzen Sie das Entscheidungskriterium Beitragsrückerstattung nicht an erster Stelle.

Lassen Sie sich die Unterschiede und verschiedenen Sichtweisen in einem persönlichen Gespräch erklären. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.