Es scheint kein Quartal zu vergehen, ohne dass irgendeine Zeitschrift einen Test zu einem Versicherungsthema veröffentlicht. So beschäftigte sich nun auch das Magazin „€uro“ in der Ausgabe 04 /2015 mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen und titelt „Die besten Policen bei Berufsunfähigkeit“.
Beim lesen dieses Tests bin ich auf einige Inhalte gestoßen, die ich als Versicherungsmakler, der sich täglich mit dem Thema BU beschäftigt, so nicht unkommentiert lassen möchte. Auf einige der Inhalte des Artikels von €uro gehe ich deshalb nun ein.
Das €uro Magazin spricht in der Überschrift im BU-Test von „der besten“ Versicherungslösung für den Fall der Berufsunfähigkeit
DIE generell beste BU-Versicherung kann es aber meines Erachtens nicht geben, da jeder Mensch, individuell wie er ist, andere Krankheiten, Freizeitaktivitäten, und natürlich auch persönliche Pläne für die Zukunft hat. Hiervon können viele Bereiche betroffen sein, wie die Ausgestaltung des Berufes, Freizeitaktivitäten / Hobbies, familiäre Verhältnisse, Pläne für zukünftige Investitionen, Veränderung des Wohnortes, um einige beispielhaft zu nennen.
Jeder dieser Punkte kann die Entscheidung für oder gegen einen Tarif positiv als auch negativ beeinflussen. Plant z.B. ein verbeamteter Richter in Zukunft als freiberuflicher Anwalt tätig zu werden, so könnte das im Auswahlprozess zum passenden BU-Produkt in Hinblick auf die zukünftige Arbeitsstelle, und die damit verbundenen Besonderheiten (z.B. bei Beamten Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand aufgrund Dienstunfähigkeit etc.) durchaus berücksichtigungswürdig sein. Genauso natürlich auch anders herum, wenn beispielsweise ein Angestellter einer Universität, gegebenenfalls zukünftig einmal als Professor verbeamtet wird.
Diese Punkte sollten, ich meine sogar müssen, vor jedem Abschluss einer BU-Versicherung beachtet werden, denn nicht jeder BU-Tarif bietet für jede Berufsgruppe einen passenden Versicherungsschutz. Damit meine ich nicht den Beitrag, der ja auch in diesem Test eine entscheidende Rolle zu spielen scheint, sondern die Inhalte der Versicherungsbedingungen.
€uro erklärt selbst, dass die Ergebnistabellen nur für vier Beispielfälle errechnet wurden, nämlich dem Jungstudent, dem angestellten Bankkaufmann, dem angestellten Vertriebsleiter, und dem selbständigen Frisör, jeweils mit unterschiedlichen Eintrittsalter. Hierzu 3 Anmerkungen meinerseits:
- Die genaue Ausgestaltung der Tätigkeiten jeder dieser Berufsgruppen kann extrem unterschiedlich sein, und demnach u.U. auch zu verschiedenen Einstufungen bei den jeweiligen Versicherern führen. Nehmen wir als Beispiel nur einmal den klassischen Studenten im Vergleich zu seinem Kollegen, der ein sogenanntes duales Studium mit praktischer Arbeit verbindet, und vielleicht sogar im Ausland tätig ist…oder z.B. den Vertriebsleiter, der europa- oder bundesweit im Außendienst unterwegs ist, im Vergleich zu einem Vertriebsleiter, welcher ausschließlich im Büro seine Arbeit verrichtet.
- Was ist mit den gänzlich anderen Berufen / Tätigkeitsfeldern, wie denen im Vergleich genannten, wie z.B. Ärzten, Notaren, oder dem Beamtenklientel? Klar, dass das in einem allgemeinen Test nicht abgebildet werden kann, denn das würde den Rahmen sprengen. Zudem kann unter Umständen ja weiterhin Punkt 1 (siehe oben) eine Rolle spielen.
- €uro weißt auch selbst schon im Artikel daraufhin, dass es bei den kleinsten Abweichungen vom Beispielfall zu großen Beitragsunterschieden kommen kann.
…in den allermeisten Fällen ist die Ermittlung des korrekten, individuellen Beitrags also immer erst nach einer Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller Faktoren (Gesundheitsdaten, Eintrittsalter, Hobbys, genaue Ausgestaltung der beruflichen Tätigkeit etc.) möglich, was ein pauschaler Test natürlich nicht leisten kann.
Rating von extern + 6 Zusatzkriterien + Beitrag = Gesamtergebnis?
Sehr interessant finde ich die Erläuterungen, wie letztendlich €uro die „Noten“ der einzelnen BU-Tarife im Detail vergeben hat. Im Artikel selbst gibt es nur wenig Information darüber, doch wird auf einen externen Link verwiesen, der etwas mehr Einblick in das Verfahren gewährt.
Unter diesem Link wird nun erklärt, wie man zu den Ergebnissen gekommen ist. Zunächst wird auf die Begrifflichkeit „Punktzahl Rating“ eingegangen. Jetzt wird es richtig interessant! Denn die maximal erreichbaren 100 Punkte gab es für diesen Bereich nur, wenn die Ratingagentur Franke und Bornberg GmbH den Tarif der Kategorie „Komfort“ oder „Komfort plus“ mit „hervorragend“ bewertet und ein Unternehmensrating des Anbieters vorlag, so €uro zu der Punktevergabe zur Bewertungskategorie „Rating“.
Also der erste Teil der Gesamtnote ist quasi von der externen Firma Franke und Bornberg durchgeführt worden. Wer es dann aber etwas genauer wissen will, wie denn eigentlich Franke und Bornberg dem Grunde nach BU-Verträge bewertet, soll dann doch bitte auf die Website derselbigen Firma gehen und dort nachlesen.
…folgt man dem im Artikel von €uro hinterlegten Link, stößt man gleich auch einen Hinweis der Ratingagentur selbst. Hieraus ein Auszug, Zitat (Hervorhebung durch Thomas Schösser):
„Hinweis zum Rating
Die Bewertungen/Ratings von Franke und Bornberg leisten einen wertvollen Beitrag zur Orientierung auf der Suche nach einer geeigneten Versicherung. Sie geben einen Überblick darüber, welche Produkte in den jeweiligen Bereichen und Kategorien insgesamt eine gute Qualität aufweisen und bereiten damit optimal auf eine persönliche Beratung vor.Sie können jedoch eine individuelle Beratung, die auch die Prüfung des Versicherungsprodukts / der Versicherungsgesellschaft auf die Eignung für die spezielle Kundensituation beinhaltet, nicht ersetzen. Einzelheiten zu den Bewertungsverfahren von Franke und Bornberg entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bewertungsrichtlinien.
Wir sind um ständige Aktualität und Richtigkeit der Ratinginhalte bemüht, die Nutzung der angebotenen Informationen erfolgt jedoch auf eigenes Risiko.“ Zitat Ende.
Aus meiner Sicht stellt sich immer noch die Frage, welche Kriterien im Detail genau in den Vergleich miteingeflossen sind? Vor allem muss am Ende die Frage immer lauten, passt das Produkt / der Tarif auch wirklich zu den individuellen Anforderungen des Kunden, oder wurde evtl. ein für den Kunden wichtiger Leistungspunkt gar nicht bzw. zu wenig in den Vergleich miteinbezogen?
Kriterium Beitrag / Prämie
Gleichzeitig floß in dem Test auch eine gewisse „Punktzahl für die Prämie“ mit ein. Hierzu erläutert €uro folgendes:
„Die Bruttoprämie beziffert, bis zu welchem Wert die Prämie im Vertragsverlauf steigen kann. Sie ging mit zwei Drittel in die Wertung ein. Der Rest entfiel auf die Nettoprämie (…). Die günstigste Gesamtprämie bekam dabei jeweils 100, die teuerste jeweils 0 Punkte (…)“
Hierzu zwei Anmerkungen:
- Kommt es darauf an, ob das Versicherungsunternehmen die sogenannte Bruttoprämie erhöhen kann (darf) oder nicht, ob der Tarif auf die Anwendung des § 163 VVG verzichtet oder nicht. Die pauschale Aussage von €uro, die Bruttoprämie sei in jedem Fall quasi der maximal zu zahlende Beitrag ist deshalb falsch. Zusätzlich hat €uro nicht auf den § 89 VAG hingewiesen. Mehr zu diesem Thema finden Sie ebenfalls in meinem Blog (Link mit Artikel zu § 163 VVG und § 89 VAG).
- Den günstigsten Nettobeitrag zu bewerten ist in meinen Augen eine zweischneidiges Schwert. Der Nettobeitrag kann sich nämlich auch ändern, sprich während der Vertragslaufzeit u.U. erhöht werden kann. Die Zeitschrift €uro geht im gleichen Artikel auf Seite 119 auf diese Problematik sogar selbst ein, lässt aber den aktuellen, wohlgemerkt NICHT garantierten momentanen Nettobeitrag trotzdem mit in die Bewertung miteinfließen.
6 Zusatzkriterien als dritte Komponente der Note im BU-Test
Zur Benotung der Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarife erklärt €uro, dass die Note „sehr gut“ bei einem Wert von 100-85,01 Punkte, die Note „gut“ bei einer Punkteanzahl von 85-70,01 vergeben wurde.
Wie bereits beschrieben, flossen bei der Bewertung eben mehrere Komponenten mit ein. Neben Beitrag und der Beurteilung der externen Firma, legte €uro nun sechs weitere Punkte fest. Doch nicht bei jedem der 4 verglichenen Berufe, wurden alle 6 Zusatzkriterien bewertet.
€uro ist augenscheinlich der Auffassung, dass die sogenannte Umorganisationsklausel bei Studenten und Angestellten nicht bewertet werden muss. Hier bin ich anderer Meinung. Dieser Punkt kann wichtig sein. Zum Beispiel dann, wenn der Student oder Angestellte später einmal in eine Freiberuflichkeit oder Selbständigkeit übergeht. Aber auch bestimmte Angestellte können von einer Umorganisationsklausel unter Umständen (je nach Formulierung im Bedingungswerk) betroffen sein.
Die von €uro genannten 6 Zusatzkriterien werden ebenfalls mit einer Punktezahl bewertet. Zum ersten der 6 Punkte “1. Feststellungs- und Leistungsphase“ heißt es Zitat:
„Hier gab es Punkte, wenn im Vertrag klar geregelt ist, unter welchen Bedingungen die Berufsunfähigkeit auch zeitlich befristet anerkannt werden kann, verbindliche Bearbeitungsfristen genannt sind und der Versicherte im Leistungsfall beraten wird.“ Zitat Ende.
Als erster muss ich hier die Frage stellen, wie diese „Bedingungen“ zu verstehen sind, bzw. welche Punkte aus dem Vertragswerk exakt wie bewertet wurden? Viele denken, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung sich nur in wenigen Vertragspunkten, wie z.B. in der abstrakten Verweisung unterscheiden. Dieser Eindruck täuscht jedoch. Viele einzelne Faktoren, die nur im Kleingedruckten zu finden sind, können über eine Anerkennung oder Ablehnung einer Leistung entscheidet sein.
…und ist eigentlich mit dem Punkt „zeitlich befristet anerkannt“ die sogenannten befristeten Anerkenntnisse nach § 173 VVG gemeint? Falls dies gemeint sein sollte, so wäre hier schon ein Unterschied denkbar, welcher überhaupt nicht näher erklärt wird (Möglichkeit des Versicherers ein sogenanntes befristetes Anerkenntnis auszusprechen). Ein uninformierter Leser wird alleine schon bei diesem Punkt einfach nicht informiert, und weiß somit auch nicht um die Unterschiede…
Ich frage mich auch, was mit der Aussage „(…)Versicherte im Leistungsfall beraten wird“ gemeint ist? Das der Versicherer selbst den Leistungsantragsteller berät? Wird ein Versicherungsberater gestellt, oder sich an den Kosten beteiligt?
Zitat €uro :“2. Rentensteigerung im Leistungsfall: Je mehr Rente es durch eine vorteilhafte Überschussbeteiligung geben kann, desto besser.“
Anmerkung: Hier wird höchstwahrscheinlich die Überschussbeteiliung für die jährlich steigende BU-Rentenerhöhung in der Leistungsphase eines Berufsunfähigkeitsvertrages angesprochen. So würde sich auch erklären, warum der im Test auftauchende Tarif der CanadaLife in dieser „Zusatzkategorie“ mit 0-Punkten von €uro bewertet wurde.
Der getestete BU-Tarif der CandaLife (Stand April 2014) hat ist nämlich anders kalkuliert und weißt keine Überschüsse, die zu einer Erhöhung der BU-Rentenzahlung genutzt werden können (je nach Tarif und Ausgestaltung), aus.
Diese Art von Überschüssen sind sowieso NICHT garantiert. Die Prognose von Überschüssen werden von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich hoch eingestuft, somit kann es auch zu erheblichen Unterschieden kommen. Ob die Versprechen der Tarifkalkulation aber auch für die nächsten 10, 20, 30, oder noch mehr Jahre eingehalten werden können, wird die Zukunft zeigen. Eine Garantie gibt es wie bereits erwähnt nicht. Somit kann die heutige Höhe der Überschüsse evtl. zukünftig nicht mehr gehalten werden, und kann dann ggf. zu einer Absenkung der Überschussleistungen führen.
Warum €uro hier nicht auf die sogenannte vertraglich garantierte Leistungssteigerung im BU-Fall eingegangen ist, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Hier hätte man ein objektives und aus meiner Sicht wichtiges Kriterium definieren und vergleichen können, denn bei weitem nicht alle Versicherer bieten solch einen zusätzlichen Baustein an.
3. Beruf und Lebensstellung
Mutmaßlich sollen hier die Themen konkrete Verweisungsmöglichkeit des Versicherers, und die damit verknüpfte „zumutbare Einkommensreduzierung“, sowie die Regelungen bei Ausscheiden aus dem Berufsleben i.V.m. der definierten „Lebensstellen“ behandelt werden. Für meinen Geschmack fehlen hier aber Erläuterungen, damit der nicht täglich mit BU-Versicherungen beschäftigte Leser auch verstehen kann, um was es hier eigentlich geht.
…und wenn man schon die Bereiche konkrete & abstrakte Verweisung, Ausscheiden aus dem Berufsleben, Lebensstellung, und zumutbare Einkommensreduzierung bewertet, dann sollte man auch erwähnen, für was es eigentlich dann genau einen Punkteabzug gab ? (Punkte für was eigentlich?) Ansonsten weiß man als Leser ja gar nicht um die Unterschiede im Detail.
P.S. Was ist eigentlich mit den anderen Kriterien zu diesem Themengebiet, wie beispielsweise die Betrachtung der sozialen Wertschätzung, der eventuellen Bewertung der Ausbildung und Erfahrung des Versicherten, Regelungen bei einem Berufswechsel, um nur einige stichpunktartig zu erwähnen…?
4. Nachversicherungsgarantie
Ich frage mich ohnehin, warum die meisten Vergleiche & Tests extrem viel Wert auf die sogenannten Nachversicherungsoptionsrechte, also die nachträgliche Erhöhung der BU-Rente legen? Wieso rät man hier nicht, die BU-Rente von Anfang an so hoch wie möglich abzuschließen?
Ebenso erschließt sich mir nicht, warum für Studenten der Vergleich mit nur 1.000,- Euro erstellt wurde…vielleicht, weil es nur wenige Anbieter gibt, die über diese Anfangsgrenze hinausgehen? Hier wäre ein Hinweis gut gewesen, dass es einige BU-Anbieter gibt, die für studierende in bestimmten Fachrichtungen u.U. sogar eine anfängliche versicherte BU-Rente von 1.500,- oder sogar 2.000.- Euro anbieten.
5. Umorganisation
In diesem Themenblock gibt €uro an, nur die vertraglichen Regelungen für Selbständige betrachtet zu haben. Alleine hierzu bietet der Markt eben auch eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen, die im BU-Fall unter Umständen für den Versicherten wichtig sein können.
Auch hier stellt sich mir persönlich die Frage, ob Kriterien wie die mögliche Ausweitung der Umorganisationklausel von der Begrifflichkeit des Selbständigen ausgeweitet wurde auf z.B. Freiberufler, Gesellschafter, oder Arbeitnehmer mit Direktionsbefugnissen? Wird bei einer gewissen Unternehmensgröße generell auf die Prüfung der Umorganisationsmöglichkeit verzichtet? Und so weiter…
6. Wiedereingliederungshilfe
Einige BU-Tarife bieten unter gewissen Voraussetzungen (abhängig vom Bedingungswerk) eine Geldleistung an, wenn der Versicherte nach eingetretener Berufsunfähigkeit wieder in das Arbeitsleben zurückkehrt. Somit ist das für den Kunden ein kleiner Anreiz wieder zu arbeiten. Ob dieser Punkt so elementar wichtig ist? Hier kann man gespaltener Meinung sein. Zumindest lässt es €uro mit in die Bewerung für einige Beruf nicht unwesentlich einfließen.
Manch andere Punkte dagegen werden im Artikel von €uro gar nicht erst erwähnt, was ich zumindest sehr schade finde. Beispiele hierfür wären Regelungen der Ausschlussklausel für Verkehrsdelikte, Relativierung des § 19 VVG, Regelungen in Bezug auf § 163 VVG, Obliegenheiten, Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, Regelungen bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, Möglichkeiten der dynamischen Erhöhung von Leistungen, Ausgestaltung einer evtl. Angemessenheitsprüfung der BU-Renten um nur ein paar zu nennen…
Alternativen „Geringerer Schutz, dafür billiger und leichter zu bekommen“
…so titelt das Magazin €uro…Hier geht der Artikel des Magazins auf sogenannte „Alternativen“ ein, z.B. dann, wenn aufgrund von Vorerkrankungen kein BU-Versicherungsunternehmen den Menschen versichern möchte.
Diese Aussage „billiger und leichter zu bekommen“ trifft meiner Erfahrung nach eben nicht für jeden Fall zu. €uro stützt die Aussage darauf, dass die Zeitschrift „Finanztest“ herausgefunden habe, dass die Annahmerichtlinien bei DreadDisease-Versicherungen etwas weniger streng wären.
Doch kann es sogar je nach Einzellfall passieren, dass aufgrund einer Erkrankung eine Schwere-Krankheitenversicherung einen Kunden ablehnt, wohingegen eine BU-Versicherung einen Vertrag ggf. schließen würde. Alleine schon die Gesundheitsfragen im Antrag für den Abschluss einer Schweren-Krankheitenversicherung (Dread Disease-Versicherung) unterscheiden sich oft von denen für reine Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Deshalb sollte stets im Rahmen einer individuellen Risikovoranfrage und Beratung alle Möglichkeiten der passenden Absicherungsvariante gefunden werden, die für Sie als Kunde auch wirklich auf Ihre individuellen Anforderungen passt.
Fazit:
Ein pauschaler Test kann niemals eine individuelle Beratung, geschweige denn ein auf die persönlichen Bedürfnisse und Anforderungen des Kunden abgestimmtes Auswahlverfahren ersetzen.
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