Fragen wie: benötigt man noch eine Auslandskrankenversicherung, wenn man doch schon privat krankenvollversichert ist? …oder… Braucht man in seiner PKV überhaupt einen weltweiten Krankenversicherungsschutz, wenn man eine Auslandskrankenversicherung hat?…wurden mir gerade in der Urlaubszeit vermehrt gestellt.
Gute Fragen, die man allerdings so einfach nicht beantworten kann.
Der Hauptgrund für das parallele Bestehen einer Auslandskrankenversicherung, und einer PKV besteht meist aus der Überlegung, dass bei einer Erkrankung im Urlaub die dadurch entstandenen Krankheitskosten nicht an den eventuellen Selbstbehalt (hinterlegte Selbstbeteiligung im Vertrag) des privaten Krankenvollversicherungstarifs angerechnet werden sollen.
Darüberhinaus kann eine Auslandskrankenversicherung gegebenenfalls eine eventuelle Beitragsrückerstattung unter gewissen Gegebenheiten schützen. Beispielsweise dann, wenn eine über die Auslandskrankenversicherung versicherte Leistung dort über diese abgerechnet werden kann, anstatt über den Privaten Kranken-Vollversicherungstarif.
Ob diese beiden Dinge möglich sind, hängt aber von einigen Faktoren ab, wie z.B. die Ausgestaltung / Leistungen der Tarife, Reisekonstellation, Ausgestaltung der Auslandsrechnung, Beitragsrückerstattungs- und Selbstbehaltsregelungen des PKV-Tarifs und so weiter.
Reißen wir einmal kurz das Thema Auslandsreisen an…
Die meisten klassischen Auslandskrankenversicherungen sind für Reisen ins Ausland konzipiert worden. Man möchte es kaum glauben, aber selbst bei den Versicherungstarifen der Auslandskrankenversicherungen gibt es große Unterschiede. So z.B.:
- Welche Art von Reisen sind genau versichert (nur Urlaub, Reisen aller Art, Geschäftsreisen)?
- Bis zu welcher Dauer sind diese Reisen versichert?
- Wie lange besteht die Auslandskrankenversicherung / gibt es ein maximales Alter?
- Welche Krankheitskosten sind wie genau versichert?
- Ist ein Rücktransport erstattungsfähig, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sind Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland mitversichert?…um ein paar Leistungsbereiche beispielhaft zu nennen.
Die meisten (nicht alle) der am Markt erhältlichen Auslandskrankenversicherungen sehen für Urlaubsreisen einen zeitlich begrenzten Versicherungsschutz von insgesamt 6 Wochen pro Jahr vor (gibt allerdings auch andere maximale Versicherungsdauern). Dauert die Reise länger, oder muss die Reise verlängert werden, weil aus medizinischer Sicht keine Rückreise möglich ist, so muss man sehen, dass hier eben NICHT jeder Tarif das gleiche leistet. Weitere Leistungsdifferenzierung sind möglich.
Möchte man also neben seiner privaten KrankenVOLLversicherung (PKV) eine Auslandskrankenversicherung abschließen, so sollte man auch auf die Vertragsinhalte der Auslandskrankenversicherung einmal einen genaueren Blick werfen.
Falls mehrere verschiedene Versicherer involviert sind, ist es wichtig alle Seiten darüber zu informieren. Ansonsten kann es im Schadensfall zu Problemen kommen. Oft wird von Kunden vergessen dies anzugeben, selbst wenn in Anträgen von Krankenversicherungen nach „Vorversicherungen“ gefragt wird. Sogenannte Obliegenheiten im Vertrag können allerdings auch verlangen, dass neue gewünschte Abschlüsse bei anderen Gesellschaften, während der Vertrag schon besteht, gemeldet oder sogar vorher genehmigt werden müssen. Hier gilt also vor dem Abschluss mit Bedacht vorzugehen.
Leistet eine Private Krankenvollversicherung (PKV) denn nicht eh schon im Ausland?
Auch diese Frage kann man so nicht pauschal beantworten. Zum einen kommt es auf die genaue Situation des Versicherten an, sprich
Wie lange wird der Aufenthalt im Ausland dauern?
Ist der Aufenthalt vorrübergehend oder für immer?
In welches Land muss der Versicherungsschutz greifen?
Bleibt ein Wohnsitz in Deutschland? usw…
Dies sind Fragen die dahingehend Gewicht haben zu erörtern, ob der PKV-Tarif zum einen überhaupt weiterhin bestehen kann, und / oder ob die Honorare und Krankenhauskosten im Ausland in entsprechender Höhe überhaupt vertraglich mitversichert sind?
In diesem Bereich gibt es bei den privaten Krankenversicherungstarifen tatsächlich sehr große Unterschiede. Die Frage in meinem Kriterenfragebogen zur PKV nach dem gewünschten Versicherungsschutz im Ausland ist daher nicht unbegründet.
Vor einigen Jahren bin ich auf einige dieser Unterschiede zum Thema PKV im Ausland bereits in meinem Blog eingegangen.
Zudem kann, wie oben beschrieben eine richtig eingesetzte Auslandskrankenversicherungen unter Umständen auch neben einer PKV Sinn machen. Sprechen Sie dieses Thema also auch bei der Beratung mit Ihrem Fachmann an.