Das sog. Tarifprogramm C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung ist seit September 2016 wieder im PKV-Markt präsent. Ausführliche Informationen nun hier.
Kurz vor Einführung der Unisextarife, sprich in der „Bisex-Tarifkalkulation“ hatte die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. zwei unterschiedliche Tarifreihen für Beamte im Angebot. Zum einen „PRIMO-B“ und zum anderen das „C-Tarifprogramm“ oder auch umgangssprachlich kurz die „C-Tarife“ genannt.
Beide Tariflinien standen für das Neugeschäft parallel zur Verfügung und boten in vielen Bereichen unterschiedliche Leistungsinhalte an.
Mit Beginn der „Unisexwelt“ (geschlechtsunabhängige Kalkulation) in der Privaten Krankenversicherung Ende 2012 bot die Hallesche bis einschließlich August 2016 nur noch eine einzige PKV- Tariflinie für das Beamtenneugeschäft an, nämlich die sogenannten „PRIMO-B-Tarife“.
Die in vielen Bereichen leistungsstärkeren C-Tarife wurden im Jahr 2013 nicht in die Unisextarifwelt aufgenommen bzw. weitergeführt.
Anfang September 2016 entschied sich die HALLESCHE wieder dafür die sogenannten C-Tarife names C.Select neben dem PRIMO-B in das Angebotsportfolio der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. aufzunehmen.
Im Vergleich zu den „C-Tarifen“ der Bisextarifwelt wurden allerdings einige inhaltlichen Veränderungen und Neuheiten eingeführt.
Für Versicherungsbeginne ab 01.09.2016 bietet die HALLESCHE nun also wieder das Tarifprogramm C.Select im Unisex-Bereich für Beihilfeberichtigte an.
Aufgrund der inhaltlichen Komplexität werde ich meine Ausführungen zur C.Select -Tarifwelt…
…in 2 separate Artikel aufteilen. Der erste Teil wird sich mit der allgemeinen Zusammensetzung sowie der Handhabung der Tarifwelt für Beamte, sowie mit der momentanen (Stand 13.10.2016) Annahmepolitik der HALLESCHE auseinandersetzen.
Hier folgt also Teil 1 zur neuen Tariflinie C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung a.G.
Allgemeines zur neuen Tariflinie C.Select der Hallesche
Die sogenannten Haupttarife bzw. Grundtarife setzten sich aus den Tarif „CAZ.“, „CSR.“ und wahlweise noch „CG.“ sowie „CSD.“ zusammen. Die Tarife CAZ. Und CSR. müssen immer in Kombination abgeschlossen werden um die Voraussetzungen der Pflichtversicherung nach § 193 VVG zu genügen (stark vereinfacht ausgedrückt: mindestens Absicherung für den ambulanten und stationären Bereich).
Laut Aussagen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. sind die C.Select-Unisextarife mit 2,5% Rechnungszins kalkuliert worden. Die meisten Privaten Krankenversicherungen haben bis dato (13.10.2016) dagegen einen höheren Rechnungszins in ihrer PKV-Tarif-Kalkulation hinterlegt.
Grund-Tarif für die Bereiche ambulant und Zahn
Der Tarif CAZ ist simpel beschrieben eine Zusammenführung der Bisex-Tarife CA (für ambulanten Bereich) und CZ (für Zahnbereich). Hier gibt es also keine tarifliche Aufteilung mehr zwischen dem Versicherungsschutz für den Zahn- und Ambulantbereich.
Der Tarif CAZ enthält viele tarifliche Änderungen und einige neue Leistungsbereiche im Vergleich zum bisherigen C-Programm.
Den Tarif CAZ. gibt es in den Stufen CAZ.20, CAZ.25, CAZ.30, CAZ.35, CAZ.40, CAZ.45, CAZ.50 sowie der Kurzstufe CAZ.120 (20% zeitlich befristet – in Kombination mit CAZ.30).
Wenn Sie wissen möchten was eine „Kurzstufe“ ist, dann empfehle ich Ihnen sich diesen Link mit weiterführenden Informationen anzuklicken.
Tarif für stationäre Regelleistung
Der Tarif CSR ist für die „Stationäre Regelleistungen“ konzipiert. Er entspricht weitgehend dem bisherigen Tarif CSR in Bisex mit einzelnen Leistungsänderungen.
Den Tarif CSR gibt es in den Stufen CSR.15, CSR.20, CSR.25, CSR.30, CSR.40, CSR.35, CSR.45, CSR.50 sowie der Kurzstufe CSR. 120.
Tarife für stationäre Wahlleistung
Tarif CG – 2-Bett / Chefarzt und CSD für die Einbettzimmerversorgung im Krankenhaus. Der Tarif CG kann in Unisex ausschließlich in Verbindung mit einem Beihilfetarif abgeschlossen werden.
Neben den Stufen, die für PRIMO B relevant waren, werden nun auch die weiteren Stufen angeboten, welche für Hessen und Bremen erforderlich sind.
Tarif CG. gibt es in den Stufen CG.215, CG.220, CG.225, CG.230, CG.235, CG.240, CG.245, CG.250, der Kurzstufe CG.320, sowie der Stufe CG. 2. Das Einbettzimmer kann durch Tarif „CSD.“ ergänzt werden.
HALLESCHE hat nun auch Tarife für Beamte in Hessen und Bremen
Die Grundtarife können, anders wie früher, für die Beihilfeverordnung jedes Bundeslandes und des Bundes abgeschlossen werden. Da diese Tarife im Vergleich zur Bisextarifwelt jetzt auch 5%-Stufen beinhalten (siehe oben), sind sie jetzt auch in den Bundesländern Hessen und Bremen abschließbar. Allerdings gilt das NICHT für den Tarif „BE“, sprich dem Beihilfeergänzungstarif.
Ein großes Manko der HALLESCHE, nämlich die Nicht-Versicherbarkeit von Beihilfeberechtigten der Dienstherrn Bremen und Hessen, ist zumindest hinsichtlich der Grund- bzw. Haupttarife nun sozusagen vom Tisch.
Da die PRIMO-B-Tarfe keine 5%-Stufen anbieten, heißt das aber auch gleichzeitig, dass Beamte in Hessen und Bremen NUR die Tariflinie C.Select abschließen können.
Aber immer noch kein Beihilfeergänzungstarif für Hessen und Bremen
Der Beihilfeergänzungstarif „BE“ der Hallesche kann leider trotz der Änderung der Haupttarife nicht für die Länder Hessen und Bremen abgeschlossen werden, da hier (bis dato 13.10.2016) die genannten hierfür notwendigen 5%-Stufen fehlen.
Immerhin ist aber jetzt (endlich) der Abschluss der Haupttarife / Grundtarife für die entsprechenden Beihilfen dieser Bundesländer bzw. Dienstherrn denkbar. Dennoch fehlt für die Beamten in Hessen und Bremen die Möglichkeit den Beihilfeergänzungstarif namens „BE“ dazu zu kaufen.
Wenn Sie erfahren möchten, was genau ein Beihilfeergänzungstarif ist, dann klicken Sie hier.
Was passiert mit dem Beihilfergänzungstarif bei Wechsel des Dienstherrn?
Problematisch kann es für einen Beamten werden, der sich beispielsweise in Nordrheinwestfalen im C.Select-Programm inklusive dem Tarif BE (Beihilfeergänzung) versichert hat, und nun zu den Dienstherrn Hessen oder Bremen wechselt.
In diesem Fall kann das C-Tarifprogramm ggf. zwar wegen Veränderung des Beihilfeanspruchs abgewandelt fortgeführt werden und somit bestehen bleiben, der Beihilfeergänzungstarif „BE“ muss bei einem Wechsel nach Hessen oder Bremen aber dann komplett beendet / aufgelöst werden!
Dieser Umstand ist aus meiner Sicht nicht optimal gelöst. Insbesondere tut sich m.E. die Frage auf, wie die HALLESCHE eigentlich verfahren wird, wenn jemand zuerst den Tarif „BE“ abgeschlossen hat, aufgrund eines Dienstherrnwechsels nach Hessen diesen Tarif seitens der HALLESCHE beendet bekommt, und nun wieder zum ursprünglichen Dienstherrn zurückkehrt in welchem der Tarif „BE“ abschließbar wäre?
Wird dann der Tarif „BE“ wieder ohne Gesundheitsprüfung hinzuversichert, oder muss der Kunde dann für diesen Baustein eine erneute Risikoprüfung mit Gesundheitsfragen durchlaufen?
Für Beamte auf Widerruf gibt es keine günstigen Sonderbedingungen
Die C-Tariflinie ist hauptsächlich für Beamte auf Probe und Lebenszeit konzipiert worden, da die bei anderen Anbietern weit verbreiteten günstigeren Sonderbedingungen für Beamte auf Widerruf (z.B. für Referendare) von der Hallesche nicht angeboten werden.
Was ist unter den „Sonderbedingungen“ genau zu verstehen?
Für Beamte, die sich noch in der Ausbildung befinden, und ein gewisses Lebensalter noch nicht überschritten haben, bieten die meisten PKV-Anbieter Sonderbedingungen in der Form an, dass der Tarif preisgünstiger als normal abgeschlossen werden kann.
Das funktioniert dergestalt, dass in diesen Tarifen für die Dauer der Ausbildung und höchstens bis zu einem im Tarif genannten Höchstalter keine Altersrückstellungen gebildet werden.
Bei vielen dieser Ausbildungstarife sind zwar diverse Leistungsbausteine eingeschränkt oder gar nicht mitversichert, dennoch stellt diese Variante aufgrund der geringen Einkommenssituation z.B. eines jungen Referendars eine interessante Variante dar, die auch zahlenmäßig oft genutzt wird.
Für die neuen C-Tarife der HALLESCHE Krankenversicherung sind die Sonderbedingungen NICHT abschließbar.
Das bedeutet, dass für die Bundesländer Hessen und Bremen kein spezieller Ausbildungstarif (d.h. ohne Aufbau von Alterungsrückstellungen) für Beamtenanwärter zur Verfügung steht.
Beamtenanwärter können sich jedoch selbstverständlich auch gleich zu Beginn in den Tarifen CAZ und CSR versichern, was den Vorteil hat, dass bereits von Beginn an Alterungsrückstellungen gebildet werden. Allerdings heißt es auch gleichzeitig, in der Regel schon in der Beamtenanwärterphase mehr Beitrag bezahlen zu müssen.
Erst mal PRIMO B dann C.Select ?
Die HALLESCHE bietet im Tarif PRIMO B unter den Sonderbedingungen für Beamtenanwärter zwar das tarifliche Recht, nach dem Ende der Sonderbedinungen das Tarifprogramm C.Select unter gewissen Voraussetzungen, mit diversen Einschränkugnen, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wählen (Achtung: bedingungsgemäße Voraussetzungen / Spielregeln, Fristen etc. beachten), doch ist man in der Zeit der Ausbildung dann in vielen Bereichen leistungsschwächer versichert.
Wer mehr zu den Regelungen / Konditionen (Fristen, Versicherungsfähigkeit, Voraussetzungen, Laufzeit etc.) dieser Sonderbedingungen erfahren möchte, sollte sich hierfür die „Sonderbedingungen für Beamtenanwärter zu den Tarifen PRIMO B, BE, CG und KH“ der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. ansehen. Zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels galt die Fassung Januar 2013 mit der Druckstücknummer PM 79u -09.12 . Gerne zeige ich Ihnen die Unterschiede in einem Beratungsgespräch auf.
…und die PRIMO B Tarife können wie gesagt nicht in Hessen und Bremen abgeschlossen werden. Beamtenanwärter dieser Bundesländer müssen beziehungsweise können sich dann nur in der C.Select – Welt versichern, wenn sie bei der HALLESCHE Kunde werden möchten.
Kann das C.Select -Programm im Rahmen der Beamtenöffnungsaktion genutzt werden?
In der Bisextarifwelt konnte ein Beamter, der die Öffnungsaktion für sich oder seine Angehörigen nutzen wollte die C-Tariflinie mit den entsprechnden Rahmenbedingungen der Öffnungsklausel nutzen. Nach Einführung der Unisextarife hatte sich das komplett geändert.
Sie fragen sich was die Öffnungsaktion ist? Dann klicken Sie hier!
Da die HALLESCHE nur noch die PRIMO-B-Tarife anbot, und an der Öffnungsaktion teilnahm, war auch hier logischerweise nur die Öffnungsaktion im Rahmen von PRIMO-B möglich…
und wie ist es jetzt, da die C-Tarife nun quasi wieder eingeführt wurden?
Das C.Select-Programm in Unisex wird laut Aussage der Hallesche nicht an den Beamtenöffnungsaktionen teilnehmen (Stand 13.10.2016)! Heißt also, dass Beamte, welche die Öffnungsaktion bei der Hallesche nutzen möchten weiterhin nur einige Tarife der PRIMO-B-Welt, die im Rahmen der Öffnungsaktion möglich sind abschließen können.
ABER…Für Beamte in Hessen und Bremen gilt ebenfalls wieder eine Ausnahme, denn Beihilfeberechtigte in Hessen und Bremen können ja wie bereits erwähnt aufgrund der fehlenden Prozentstufen im PRIMO-B diesen erst gar nicht abschließen.
Daher gilt hier die Besonderheit, dass Beihilfeberechtigte aus Hessen und Bremen wiederrum ausschließlich die Tarife des C.Select-Tarifprogramms auch zu den Bedingungen der Öffnungsaktionen abschließen können (Stand 13.10.2016).
Das Tarifprogramm C.Select steht hier mit den Tarifbausteinen CAZ und CSR (alle Prozentstufen) für die Öffnungsaktionen für die entsprechende Beihilfeverordnung von Bremen sowie Hessen zur Verfügung.
Allgemeines zur Öffnungsaktion: Hierbei handelt es sich um eine annahmepolitische Entscheidung / Politik der HALLESCHE, welche sich jederzeit auch wieder ändern kann.
Warum die Öffnungsaktion für einen gesunden Beamten auch von Bedeutung sein könnte
Man stelle sich nur einmal folgende Situation vor: Beamter ist gesund und versichert sich im C.Select bei der HALLESCHE mit allen erdenklich kaufbaren Tarifen. Sein Dienstherr wäre in unserem Beispiel der Bund, also nicht Hessen oder Bremen. Er heiratet eine Frau, die in die Ehe Kinder aus einer anderen Beziehung miteinbringt (Stichwort: Patchwork-Familie).
Gehen wir einmal davon aus, dass die Ehegattin und /oder die Kinder in der Beihilfestelle als berücksichtigungsfähige Angehörige eingestuft werden würden und der Beamte seine ganze (neue) Familie nun privat krankenversichern möchte.
Sind alle oder eine Person allerdings (unversicherbar) krank, so könnte unter Umständen dann doch das Thema Öffnungsaktion für die / den berücksichtigungsfähigen Angehörigen in Frage kommen.
Diese könnten dann laut der Öffnungsbroschüre des PKV-Verbands evtl. nur noch bei dem Versicherer die Öffnungsaktion nutzen, bei dem auch der Beamte versichert ist, in unserem Beispiel also die HALLESCHE.
Quelle: Seite 6 der Broschüre des PKV-Verbands zur Öffnungsaktion für Beamtenanfänger Stand: Juli 2014 Auszug aus dieser Öffnungsaktions-Broschüre, Zitat:
„d) Ergänzende Regelungen
Bezüglich der Wahl des Versicherungsunternehmens gilt: Der Angehörige wird im Rahmen der Öffnung von dem Unternehmen aufgenommen, bei dem auch der Beihilfeberechtigte versichert ist bzw. der Berechtigte von truppenärztlicher Versorgung eine Anwartschaftsversicherung hat. Bei Witwen und Waisen muss der Verstorbene beim selben Unternehmen versichert gewesen sein. Nimmt der Versicherer des Beihilfeberechtigten nicht an den Öffnungsaktionen teil, kann der Angehörige sich bei jedem beteiligten Unternehmen versichern. (…)“ Zitat Ende.
Dienstherr unseres Beispielbeamten war ja der Bund, weshalb dann für die Angehörigen im Rahmen der Öffnungsaktion nur noch die PRIMO-B-Tarifwelt abschließbar wäre…
Ein Umstand, der m.E. bei Abschluss des Vertrags dem Kunden bekannt, und abgewogen werden sollte.
Welche „besonderen“ Leistungen die Tarifwelt des C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. bietet können Sie hier im 2ten Teil lesen…
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Wenn Sie mehr über mich, dem Versicherungsmakler Thomas Schösser, erfahren möchten, dann sehen Sie sich gerne hier um!