Berufsunfähigkeitsversicherung – Was ist das überhaupt?
Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird nach der Neuordnung im Jahr 2008 nun gesetzlich definiert, was eigentlich Berufsunfähigkeit dem Grunde nach bedeutet.
Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz zum Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung:
„§ 172 Leistung des Versicherers
[…]
(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Die allermeisten Berufsunfähigkeitsversicherungen weichen in ihren Bedingungen von dieser Definition ab, und hinterlegen teilweise andere Aussagen.
Alleine schon zu den beiden oben zitierten Absätzen bietet der Markt einige unterschiedliche Bedingungsaussagen und Klarstellungen, dessen Bedeutung sich oftmals erst im Falle einer Berufsunfähigkeit zeigen…
Neben der bedarfsgerechten Absicherungshöhe und Laufzeit, ist vor allem den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen eine große Bedeutung zuzuschreiben.
Gut, dass man sich bereits VOR Abschluss einer solchen Versicherung mit solchen Dingen beschäftigen, und eine Auswahl anhand objektiv ausgewählter Kriterien treffen kann.
Bei der Auswahl einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man nicht nur auf diese wenigen Passagen im Vertragswerk achten, sondern natürlich das gesamte „Kleingedruckte“ analysieren.
Hier einige Beispiele in welchen sich viele BU-Versicherungen voneinander unterscheiden (keine abschließende Aufzählung):
- Bei eintreten welcher Voraussetzungen leistet der Versicherer?
- Wie lange muss die Beeinträchtigung im Beruf bestehen?
- Wie sind die Leistungsausschlüsse definiert?
- Hat der Versicherer die Möglichkeit den Versicherten abstrakt zu verweisen?
- Wann kann der Versicherer den Versicherten konkret verweisen?
- Wie ist eine eventuelle Arztanordnungsklausel definiert?
- Wie ist eine eventuelle Umorganisationsklausel ausgestaltet?
- Welche Obliegenheiten sind zu erfüllen?
- Wie ist das sogenannte Nachprüfungsverfahren in den Bedingungen ausgestaltet?
- Was passiert bei einem Berufswechsel?
- Was passiert bei Ausscheiden aus dem Berufsleben?
- Wann kann die versicherte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden?
- Gibt es eine Angemessenheitsprüfung der versicherten Leistungen, und wenn ja wie sieht diese aus?
- Sieht der Versicherer beim § 163 und § 19 VVG für den Versicherten verbesserte Regelungen vor?
- Wie sehen die vertraglichen Grundlagen für die Beitragsdynamik und Leistungsdynamik genau aus?
- Welche Möglichkeiten / Optionen gibt es die BU-Rente nachträglich zu erhöhen?
…und vieles weitere mehr…
Man sieht ein vielschichtiges Thema. Nutzen Sie daher vor dem Abschluss eine ausführliche und individuelle Beratung, damit Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit die für Sie beste Absicherung finden.
Weiterführende Informationen:
BU mit einfachen bzw. vereinfachten Gesundheitsfragen?
Was tun wenn der Beruf nicht ins Raster des Versicherers fällt?
BU-Vergleich – Welche Bedingungen liegen zu Grunde?
Vorvertragliche Anzeigepflicht trotz korrekter Beantwortung der Gesundheitsfragen verletzt?
Was UNBEDINGT bei Abschluss einer Berufsunfähigkeit beachtet werden muss aber oft nicht wird
Mein Kommentar zum Test von Berufsunfähigkeitsversicherung der Finanztest Ausgabe 07/2013