FAQ

Häufige Fragen und Antworten rund um die private Krankenversicherung

Kann man Altersrückstellungen in der PKV mitnehmen?

Hier muss unterschieden werden, welche Tarifwelt dem Vertrag zugrunde liegt. Bei der Tarifgeneration vor dem Jahr 2009 ist eine Mitnahme der Altersrückstellungen nicht möglich. Anders als bei der neuen Tarifwelt ab dem Jahr 2009. Hier kann bei einem Wechsel von PKV zu PKV ein Teil der Altersrückstellungen, der so genannte Übertragungswert, zum neuen Versicherer mitgenommen werden. Hiermit ist die so genannte Portabilität der Altersrückstellungen gemeint.

Muss ich Gesundheits-, Krankenhaus, Arztrechnungen etc. als Privatpatient stets vorstrecken?

Für vollstationäre Krankenhausbehandlungen in Deutschland bieten die meisten Versicherer die so genannte Clinic-Card für Privatpatienten an. Hier findet eine Abtretung der Ansprüche des Patienten aus dem Krankenversicherungsvertrag an das Krankenhaus statt. Dieses rechnet dann mit dem Versicherungsunternehmen ab. Eine Leistungsgarantie des Versicherers stellt dieses Abtretungsverfahren allerdings nicht dar, da nicht generell alles was berechnet wird auch automatisch im Vertrag versichert sein muss.

Ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenversicherung dient die Clinic-Card für Privatpatienten auch bei Arztpraxen zur Reduzierung der Verwaltungsarbeit, da auf dieser Karte die Daten des Versicherten wie beispielsweise Adresse, Geburtsdatum etc. gespeichert werden. Eine automatische Kostenerstattung findet durch die Clinic-Card allerdings nicht statt. Der Leistungserbringer (Arzt, Hilfsmittellieferant, Apotheke usw.) stellt Ihnen eine Rechnung aus, welche Sie falls korrekt, bezahlen müssen.

Reicht man z.B. eine Arztrechnung sofort nach Erhalt beim Versicherer ein, wird in den meisten Fällen die Leistungsabrechnung des Versicherers noch vor Ablauf des Zahlungsziels erstellt sein. Bei Tarifen in denen Versicherten eine so genannte Pauschalleistung (Beitragsrückerstattung) bei Nichteinreichung von Rechnungen gewährt wird, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein evtl. doch in Vorleistung zu gehen. Hier sollten Sie aber vor Begleichung, diese Rechnungen auf dessen Richtigkeit überprüfen.

Bitte beachten Sie auch folgendes:

  • Reichen Sie immer Originalrechnungen und -Rezepte ein.
  • Auf einem Rezept muss die Diagnose des Arztes vermerkt sein.
  • Größere Anschaffungen wie z.B. teure Hilfsmittel, Behandlungen usw. sollten oder müssen bei einigen Tarifen sogar vorab mit dem Versicherer schriftlich abgesprochen werden.

Muss ich mich vom Arzt untersuchen lassen wenn ich mich privat versichern will?

Wenn ein nahtloser Übergang (beispielsweise bis 31.10. gesetzlich versichert ab 01.11. privat versichert) besteht sind ärztliche Untersuchungen normalerweise nicht notwendig. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Sollte es der Versicherer bei bestimmten Diagnosen mal genauer wissen wollen, können zur weiteren Überprüfung der Annahme Untersucherungen verlangt werden. Die Kosten oder eine Beteiligung dieser übernimmt aber oftmals die Versicherung für den Antragssteller.

Anders sieht es aus, wenn jemand Monate oder Jahre lang nicht versichert war. In diesem Fall fordern die privaten Versicherer fast immer einen ärztlichen Bericht über den aktuellen Gesundheits- und Zahnstatus ein. Die Kosten hierfür müssen dann meistens vom Kunden getragen werden.

Was genau sind die Altersrückstellungen?

Hierzu finden Sie ausführliche Informationen in meinem Lexikon.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung im Alter?

In der privaten Krankenversicherung muss auch im Alter die Prämie weiterbezahlt werden. Zur Beitragsreduzierung bzw. –dämpfung haben die Versicherer mehrere Instrumente. Hierzu zählen der gesetzlichen Zuschlag, die tariflichen Altersrückstellungen sowie freiwillige Beitragsentlasstungsmaßnahmen im Form von diversen Zusatzbausteinen.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Altersrente, können gegebenenfalls zusammen mit dem Rentenantrag auch Zuschüsse zur Krankenversicherung geltend gemacht werden.

Wie wird der Arbeitgeberzuschuss bei der Berechnung der Beitragsrückerstattung berücksichtigt?

Sollte eine Beitragsrückerstattung erfolgen müssen Sie dem Arbeitgeber den bereits vergüteten Zuschuss nicht zurück bezahlen, es sei den es wurden andere Vereinbarungen getroffen.

Ausnahmen können bei so genannten garantierten Pauschalleistungen (Beitragsrückerstattungen) entstehen.

Steuerlich sind diese Anteile gegebenenfalls zu berücksichtigen. Sollten Sie hier eine Beratung benötigen, empfehle ich einen Steuerberater einzuschalten, da Versicherungsvermittler keine detaillierten Auskünfte diesbezüglich geben dürfen.

Wie wird der Arbeitgeberzuschuss erstattet / gutgeschrieben?

Die gesamte Prämie wird in der privaten Krankenversicherung vom Versicherungsnehmer bezahlt. Bei Arbeitnehmern gibt es hierfür einen Zuschuss vom jeweiligen Arbeitgeber. Dieser AG-Zuschuss wird dann bei der Lohn- / Gehaltsabrechnung mit einberechnet und privat Versicherten somit gutgeschrieben.