2025 Rechnungszinserhöhung bei Lebensversicherung

30.10.2024 Thomas Schösser

2025 wird der sogenannte Höchstrechnungszins zur Lebensversicherung erhöht. Dies hat das Bundesministerium für Finanzen beschlossen.
Was dieser Umstand bedeutet, und ob man man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung, Risiko-Lebensversicherung lieber auf das Jahr 2025 warten soll oder nicht? Darum wird es in diesem Artikel gehen.

Zukünftige Leistungsversprechen aus der Sparte der Lebensversicherungen (dazu gehören auch Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeiten-, Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen…) werden unter anderem mit einer Zinssatzannahme errechnet.

Der Gesetzgeber legt hier einen sogenannten Höchstrechnungszinssatz für neu abgeschlossene Verträge fest. Dieser orientiert sich i.d.R. an der momentanen Zinssituation, und kann somit Veränderungen unterliegen.

Damit will der Gesetzgeber sicher stellen, dass kein Versicherer zu hohe Leistungsversprechen abgibt, denn der Höchstrechnungszins darf, wie der Name schon verrät bei der Tarif-Kalkulation nicht überschritten werden.

Vereinfacht gesagt: Wird dieser Höchstrechnungszinssatz höher festgelegt, so können Versicherungsunternehmen auch höhere Leistungsversprechen geben.

 

Historische Entwicklung des Höchstrechnungszinses

Hier einige Beispiele wie sich dieser Höchstrechnungszinssatz in der Vergangenheit für Neuabschlüsse verändert hat.

 

  • 4,00% – Juli 1994 bis Juni 2000
  • 3,25% – Juli 2000 bis 2003
  • 2,75% – 2004 bis 2006
  • 2,25% – 2007 bis 2011
  • 1,75% – 2012 bis 2014
  • 1,25% – 2015 bis 2016
  • 0,90% – 2017 bis 2021
  • 0,25% – 2022 bis 2024

 

(Quelle: DAV Deutsche Aktuarvereinigung)

 

Wie man schnell erkennt, wurde der Höchstrechnungszins die letzten 30 Jahre fortlaufend abgesenkt. Das Jahr 2025 stellt nun also eine Trendwende dar.

Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für 2025 – Wie hoch wird der Höchstrechnungszins 2025 sein?

Aufgrund der seit kurzen wieder positiveren Zinssituation wird ab dem Jahr 2025 der Höchstrechnungszinssatz auf 1% angehoben. Somit ist es den Versicherern wieder erlaubt mit einem höheren Zinsen zu kalkulieren, was sich ggf. positiv auf die Produktlandschaft der Lebensversicherung auswirken könnte.

Können die Versicherer auch nach wie vor mit einem niedrigeren Höchstrechnungszins rechnen?

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Condor jetzt auch Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Widerruf und Probe

22.01.2019 Thomas Schösser

Die CONDOR Lebensversicherungs-AG hat nun im Januar 2019 einen neuen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarif mit verbesserten Regelungen für Beamte auf den Markt gebracht.

Insgesamt betrachtet gibt es auf dem deutschen Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen nur wenige Versicherer, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) in Ihren Bedingungswerken verankert haben.

Dabei hatte die CONDOR auch bereits schon in früheren BU-Tarifen eine spezielle Regelung für Beamte auf Lebenszeit, nicht aber für Beamte auf Widerruf oder Probe.

 

Mit dem neuen BU-Tarif Stand 01.01.2019 (Tarifkürzel „9T06“) hat nun die Condor auch für Beamte auf Widerruf und Probe eine DU-Klausel eingeführt. Rest des Beitrages lesen »

BU mit Diabetes Typ 1 Als Diabetiker gut versicherbar?

14.01.2019 Thomas Schösser

Diabetes mellitus gilt für viele Berufsunfähigkeitsversicherungen als absolute Ablehnungsdiagnose. Gerade Typ 1-Diabetiker haben es besonders schwer einen adäquaten Schutz gegen den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) zu erhalten.

Dennoch lehnt nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung gleich generell jeden Diabetiker ab. Insbesondere bei Typ 2-Diabetes (sog. Altersdiabetes) gibt es einige Anbieter, die in eine genauere Prüfung einsteigen und gegebenenfalls Versicherungsschutz für den Fall der BU bieten.

Schwieriger haben es Menschen mit der Diagnose Diabetes Typ 1. Hier gibt es wenige BU-Anbieter die überhaupt in eine Risiko-Prüfung einsteigen.

 

Welche Möglichkeiten bietet der Markt  der Berufsunfähigkeitsversicherung für Menschen mit Diabetes Typ 1?

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BU der Signal Iduna mit verkürzten Gesundheitfragen

11.05.2017 Thomas Schösser

Die BU der Signal Iduna kann nun für einige Berufe mit verkürzten, vergleichsweise vereinfachten Gesundheitsfragen beantragt werden.

Im Gegensatz zu manch anderen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen, handelt es sich hierbei nicht um keine zeitlich begrenzte Aktion, sondern um eine dauerhafte Möglichkeit mit vereinfachter Gesundheitsprüfung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen.

Wichtig: Es handelt sich um eine Annahmepolitik, welche naturgemäß jederzeit wieder geändert werden, und auch abgeschafft werden könnte!

 

Voraussetzungen für die verkürzten Gesundheitsfragen für die BU der Signal Iduna

Die verkürzten Gesundheitsfragen wird von der SIGNAL IDUNA zur Zeit angeboten, wenn u.a. folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  •  Die monatliche Berufs-(Erwerbs)unfähigkeitsrente beträgt maximal 1.000 EUR
  •  Der Beruf der versicherten Person wird in der Berufsgruppe A++, A+ oder A eingestuft (Interne Einstufung des Versicherers)
  •  Das Höchsteintrittsalter von 40 Jahren wird nicht überschritten

Außerdem gilt die verkürzte Gesundheitsprüfung nicht für Abschlüsse in der „Existenzgründerregelung“ Rest des Beitrages lesen »

Allianz BU Aktion für Rechtsanwälte Notare Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Patentanwälte

11.04.2017 Thomas Schösser

Allianz BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Mitglieder im Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (BDASW). Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet zur Zeit für einen bestimmten Personenkreis erleichterte Gesundheitsfragen für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Damit reiht sich die Allianz in die immer häufiger werdenen BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen ein.

Bei dieser Aktion handelt es sich um eine besondere Annahmepolitik die jederzeit von Seiten der Allianz wieder beendet werden kann. Welche Fragen werden denn jetzt eigentlich genau im Aktions-Antrag gestellt? Wer kann daran teilnehmen? Dieser Artikel gibt Antworten darauf.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung, also z.B. nicht auf die betriebliche Altersvorsorge.

Darüber hinaus wird in diesem Aritkel auf die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Spielregeln dieser BU-Aktion nur stark verkürzt,  also nicht vollständig eingegangen. Alle Angaben sind vorbehaltlich.

 

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Höchstzinssatz für Garantie ab 2017 nur noch 0,9%

03.11.2016 Thomas Schösser

Ab dem Jahr 2017 wird der sogenannte Höchstzinssatz für Garantien der Lebens- und Rentenversicherungen von 1,25% auf nur noch 0,9% gesenkt. Was bedeutet das?

In der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung – DeckRV) wird im § 2 unter anderem folgendes geregelt (Stand 01.11.2016), Zitat (auszugsweise, fettschrift von mir eingefügt, Quelle: www.gesetze-im-internet.de):

„§ 2 Höchstzinssatz
(1) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf Euro oder die nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 1,25 Prozent festgesetzt.  (…)“ Zitat Ende.

Dieser in der Deckungsrückstellungsverordnung beschriebene „Höchstzinssatz“ wird in der Versicherungswelt umgangssprachlich teilweise auch maximaler Garantiezins genannt.

Aus 1,25% werden ab 2017 nur noch 0,9% Höchstzinssatz

Diese Verordnung wird am 01. Januar 2017 geändert. Die Angabe der „1,25 Prozent“ wird durch die Angabe „0,9 Prozent“ ersetzt. So ist es aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24 am 31.05.2016 bekannt gegeben worden.

auszug_bundesgesetzblatt_jahrgang2016_teil_1_nr-24_ausgegeben_zu_bonn_am_31-05-2016

Die Senkung dieses Höchstzinssatzes wurde (leider) aufgrund der anhaltenden Niedrig-Zinspolitik in der Vergangenheit schon öfter vollzogen. Zuletzt im Jahr 2015. Damals hatt ich ebenfalls einen Artikel dazu publiziert – Hier gehts zum Artikel über die Änderung von 2015 –

Nun gut 2 Jahre später, also 2017 wird dieser Vorgang wiederholt und der Höchstzinssatz auf 0,9 Prozent gesenkt werden.

Welche Auswirkungen sind durch den geänderten Höchstzinssatz zu erwarten?

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BU für Steuerberater mit einfacher Gesundheitsprüfung

30.06.2016 Thomas Schösser

Aktion zur BU für Steuerberater, mit einfachen Gesundheitsfragen. Dienstfähigkeitserklärung mit nur 2 Fragen zum Gesundheitstand!

Für Steuerberater die Mitglied im Steuerberaterverband (Landesverband) sind, bietet die HDI ein vereinfachtes Antragsverfahren an. Personen, welche diese BU-Aktion der HDI Lebensversicherung AG nutzen dürfen, müssen hinsichtlich der gesundheitlichen Risikoprüfung nur 2 stark vereinfachten Gesundheitsfragen beantworten.

Die genannte Aktion für Steuerberater ist hingegen (noch) nicht an ein Enddatum geknüpft, und wird von der HDI speziell für Mitglieder der Landesverbände im Deutschen Steuerberaterverband angeboten. Hier zu den Details der HDI-BU-Aktion…

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Gesundheitsfragen im BU-Antrag richtig beantworten

31.05.2016 Thomas Schösser

Korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen in BU-Anträgen. Wie geht man am besten vor? Was steht in der Arztakte? Darum geht es in diesem Artikel.

Für gewöhnlich müssen bei Abschluss von Versicherungsverträgen, die biometrische Risiken abdecken, Gesundheitsfragen beantwortet werden. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung und Privaten Krankenversicherung sind diese Fragen meist sehr umfangreich ausgestaltet. In diesem Blogbeitrag möchte ich mich aber in diesem Zusammenhang beim Thema BU bleiben.

In manchen Konstellationen bietet der ein oder andere Versicherer unter Umständen zwar die Möglichkeit vereinfachte Antragsverfahren mit einfacheren Gesundheitsfragen für BU-Versicherung zu nutzen, trotzdem gehört die korrekte Beantwortung von Fragen in der Vertragsabschlussphase mit zu den wichtigsten Punkten überhaupt, die es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten gibt.

In einer durchgeführten Erhebung des Analysehauses Franke und Bornberg GmbH wurden rund 30% der beantragten BU-Leistungsablehnungen von den jeweiligen Versicherern damit begründet, dass die betroffenen Kunden die sogenannte „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ verletzt hätten.

Umgekehrt könnte man nun also auch überspitzt sagen, wenn ein Kunde beim Vertragsabschluss seines Berufsunfähigkeitsvertrags acht gibt, und die gestellten Fragen im Antragsverfahren des Versicherers korrekt beantwortet, steigt auch die Chance für eine Leistungsanerkennung im Falle einer eintretenden Berufsunfähigkeit.

 

Bei näherer Betrachtung der Gesundheitsfragen stellt man dann oft fest, dass diese nicht so einfach mal schnell zu beantworten sind

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BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen

12.05.2016 Thomas Schösser

..aber nur bei besonderem Anlass! Nun kommt also auch die Barmenia Lebensversicherung als nächster BU-Versicherer  mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung in der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung in den Markt. Ohne große Vorankündigung wurde am 03.05.2016 diese Aktion bekanntgegeben.

Ob diese neue Annahmerichtlinie fortlaufend bestehen bleibt, irgendwann einmal zeitlich befristet wird, oder vielleicht morgen schon gar nicht mehr möglich ist, bleibt offen. Zumindest gibt es, Stand 12.05.2016, noch keine offizielle Äußerung der Barmenia zu einer generell zeitlichen Befristung. UPDATE vom 24.07.2017: Am 12.07.2017 wurde die Aktion nun erweitert; mehr dazu gleich im Text.

Die vereinfachte Beantragung des BU-Schutzes bei der Barmenia soll, sofern alle weiteren Rahmenbedingungen eingehalten werden, für Neu-, als auch für Bestandskunden für die „SoloBU“ (möglich) / denkbar sein. Allerdings nur zu ganz bestimmten Anlässen.

Allen voran muss ich auch hier daraufhinweisen, dass es sich bei solchen „Aktionen“ oder vereinfachte Antragsverfahren, nur um eine momentane Annahmerichtlinie handelt, die morgen schon wieder generell beiseite geschoben werden könnte. Außerdem kann die Barmenia bei Antragsstellung immer noch einen einzelnen Antrag auch durchaus individuell behandeln und ggf. sogar ablehnen. Eine Annahme ist also auch hier nicht generell garantiert.

 

Bei welchen besonderen Anlässen ist die Nutzung der BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen denkbar?

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Wann ist der richtige Zeitpunkt eine BU-Versicherung abzuschließen?

20.04.2016 Thomas Schösser

„Wie lange kann man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU/ BUV) warten? Soll man wirklich so früh wie möglich eine BU abschließen? Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Beginn des Vertrags?“ …solche oder ähnliche Fragen scheinen vielen Menschen bei der Beschäftigung mit dem Thema Berufsunfähigkeit durch den Kopf zu gehen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für viele Menschen ein notwendiges übel. Jedem leuchtet ein, dass mit einer richtig eingesetzten BUV die Arbeitskraft finanziell ganz oder zumindest teilweise abgesichert werden kann. Doch kostet das natürlich durch Zahlung des Versicherungsbeitrags auch Geld, und das ist selten angenehm.

Vor diesem Hintergrund scheinen sich Viele die Frage zu stellen, ob man nicht lieber noch mit dem Abschluss eines BU-Vertrags wartet, und die Beiträge dadurch vermeintlich spart? „Es wird die nächsten Jahre schon nichts passieren“ redet sich vielleicht der Ein oder Andere ein.

 

Wann ist also der beste Zeitpunkt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

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