Berufsunfähigkeit der Gothaer BU-Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen bis 31.08.2014

16.05.2014 Thomas Schösser

Auch die Gothaer Lebensversicherung AG bietet befristet bis 31.08.2014 die sogenannte „Turboaktion“ an. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit einfacheren Gesundheitsfragen also sonst bei der Gothaer üblich abzuschließen. Somit reiht sich die Gothaer unter die Reihe derjenigen Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine Aktionsantrag mit vereinfachten Gesundheitsfragen anbieten.

 

Wie sehen die Gesundheitsfragen der „Turboaktion“ der Gothaer genau aus?

Im Aktionsantrag wird neben der Körpergröße und dem Gewicht u.a. noch folgendes abgefragt (Zitat aus Antrag Turboaktion 2014 der Gothaer – gültig bis 31.08.2014 – Drucknummer 215877-03.2014):

Können Sie bestätigen, dass

1. Sie in den letzten 3 Jahren nicht in ärztlicher, physiotherapeutischer oder psychotherapeutischer Behandlung wegen Beschwerden oder Krankheiten des Bewegungsapparates (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder), der Psyche, des Herzens oder des Kreislaufs (z.B. Bluthochdruck, Herzinfarkt) oder wegen Zuckerkrankheit, Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Asthma, Schlaganfall, Nierenerkrankungen, Hepatitis, Multiple Sklerose (MS), HIV-Infektion oder Krebserkrankungen waren und 

2. bei Ihnen weder eine angeborene Erkrankung noch Unfall- bzw. Krankheitsfolgen bestehen, die mit bleibenden Beeintrachtigungen verbunden sind (z. B. Bewegungseinschränkung, mit Medikamenten behandelte Schmerzzustände, Verlust von Gliedmaßen, Blindheit, Gehörlosigkeit, Verlust der Sprache) und

3. bei Ihnen derzeit weder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung vorliegt noch derartige Leistungen beantragt wurden und

4. Sie beruflich und privat keinen besonderen Gefahren ausgesetzt (z. B. Umgang mit Sprengstoffen, Motorsport, Flugsport, Kampfsport, Rennsport, Extremsport) und

5. in den letzten 3 Jahren weder eine Versicherung auf Ihr Leben noch eine Versicherung für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung von einem Versicherer abgelehnt oder zurückgestellt, mit Beitragszuschlag oder mit einer Leistungseinschränkung versehen bzw. angeboten wurde?“ Zitat Ende.

Kann man diese Fragen nicht bestätigen, so ist die Beantwortung eines umfangreicheren Antrags erforderlich. Auch wenn die Gothaer hier weniger Fragen als sonst beim Unternehmen üblich stellt, heißt dass noch lange nicht, dass diese auch immer für jedermanns Ausgangssituation leicht zu beantworten sind. Ich persönlich finde beispielsweise die offen formulierte Frage zu den „besonderen Gefahren“ hätte man wie bei anderen BU-Aktionen anderer Anbieter auch weglassen können.

Außerdem werden beim Antrag zur Turboaktion 2014 noch weitere Fragen zur beruflichen Tätigkeit gestellt, und die Gothaer möchte zusätzlich noch folgendes wissen, Zitat:

Der Unterzeichner bestätigt, dass die für die versicherte Person beantragte Berufsunfähigkeitsrente sowie die gesamten für die versicherte Person bestehenden Berufsunfähigkeitsrenten 65% des aktuellen Bruttoeinkommens der versicherten Person nicht übersteigen. (…)“

Ist die versicherte Person ein Schüler oder Student verzichtet die Gothaer aber auf die Abgabe dieser Erklärung. Hier wird also bei Antragsstellung eine sogenannte Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Liegt man mit der gewünschten Absicherung über dem Grenzwert, so könnte es passieren, dass die Gothaer den Antrag ablehnt, oder u.U. eine geringe BU-Rente als angemessen vorschlägt…Einige andere BU-Anbieter haben hier teilweise höhere Grenzen hinterlegt.

 

auszug_aktionsantrag_gothaer_turboaktion2014

 

Weitere Rahmenbedingungen der BU-Turboaktion

 

(keine abschließende Aufzählung):

  • Anzahl der Verträge: Maximal 1 Vertrag pro Person und Produkt
  • Summenbegrenzungen: Maximal € 1.000,- garantierte monatliche BU-Rente bzw. BU-Rente inklusive Sofortbonus von € 1.000,-
  • Maximale Beitragsdynamik 3% jährlich beziehungsweise 5% alle 2 Jahre
  • Maximale Leistungsdynamik 3% jährlich
  • Keine Erhöhungsoptionen möglich

 

Fazit:

Ich finde gut, dass immer mehr Berufsunfähigkeitsversicherer zumindest für gewisse Aktionszeiträume dazu übergehen einfachere Antragsfragen als sonst üblich zu verwenden. Wer weiß, vielleicht werden dadurch in Zukunft Antragsfragen für Berufsunfähigkeitsversicherungen generell transparenter und für die Versicherungsnehmer leichter zu beantworten? Ich zumindest hoffe das, wenn man bedenkt das laut einer Studie vom Analysehaus Franke und Bornberg GmbH ca. 30% der Leistungsablehnungen im BU-Bereich auf das Thema unrichtiger Angaben bei Antragsstellung des Vertrags zurückzuführen sind.

Dennoch muss stets immer im individuellen Beratungsprozess ausfindig gemacht werden, ob überhaupt ein BU-Aktionsangebot eines Versicherers für den jeweiligen Versicherungskunden passt, oder ob nicht doch ein anderer, für den Kunden passenderer, besserer Weg denkbar ist.

 

Mehr zum Thema BU:

Allgemeine Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

5 wichtige Dinge die beim Abschluss einer BU unbedingt beachtet werden müssen

Erläuterung zur Leistungsdynamik und Beitragsdynamik in der BU

BU ohne Gesundheitsfragen von LV1871 für Golden BU Vorsorgeschutz

06.05.2014 Thomas Schösser

Die LV1871 bietet eine ungewöhnliche Variante der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine BU ohne Gesundheitsfragen; namens Golden BU Vorsorgeschutz.

Anders wie bei herkömmlichen BU-Konzepten mit einer versicherten Berufsunfähigkeitsrente in einem selbständigen BU-Vertrag (Single-BU) oder in Kombination einem anderen Versicherungsprodukt (z.B. Renten- oder Risikolebensversicherung), kann man hier den finanziellen Aufwand für sogenannte „Vorsorgeverträge“ absichern. Dazu gleich noch mehr…

Die  Lebensversicherung von 1871 a.G. (LV1871) hatte vor einige Jahren dieses Produkt mit nur 1 Gesundeitsfrage angeboten…

Eine weitere Besonderheit, die LV1871 stellt zur Zeit (Stand 05.05.2014) im Antrag für dieses Produkt nur 1 einizigste Gesundheitsfrage, die da lautet; Zitat aus dem Antrag auf eine Golden BU Vorsorgeschutz (SBUV) Druckstück: „TAV_13 L-A3000/01.14/t“ Stand 05.05.2014:

„Haben Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als vier Wochen fortdauernd verschreibungspflichtige Medikamente eingenommen (außer zur Empfängnisverhütung) oder wurden Sie innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der folgenden Erkrankungen ärztlich beraten oder behandelt: psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen), Herz- Kreislauferkrankungen (z. B. Bluthochdruck), Tumorerkrankungen (Krebs), mehrwöchige Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie), Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), HIVInfektion?”

 

Damit reihte sich die LV1817 auch unter die BU-Anbieter, die vereinfachte Gesundheitsfragen für die Antragsstellung anbieten. NEU: Nun geht die LV1871 aber einen Schritt weiter und VERZICHTET auf Gesundheitsfragen beim Golden BU Vorsorgeschutz! Auch Fragen zu risikoerheblichen Hobbys und Freizeitaktivitiäten sucht man im Antrag zum „Golden BU Vorsorgeschutz“ vergebens (Stand Mai 2017).

Jetzt gibt es den Golden BU Vorsorgeschutz der LV1871 ganz ohne Gesundheitsfragen! Aber jetzt mit Wartezeit

Für den Abschluss müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Allerdings muss im Rahmen des Golden BU Vorsorgeschutzes eine Wartezeit von 3 Jahren ab Versicherungsbeginn in Kauf genommen werden. Tritt die BU innerhalb der Wartezeit ein, so gibt es keine Leistung. Der Vertrag erlischt dann. Die bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit geleisteten Beiträge werden zurückerstattet.

Ausnahme: Wird innerhalb der Wartezeit die Berufsunfähigkeit ausschließlich durch einen Unfall herbeigeführt so entfällt diese Wartezeit aber u.U. (siehe Bedingungen).

 

Was genau verbirgt sich hinter dem Golden BU Vorsorgeschutz der LV1871?

 

Die meisten Versicherungsunternehmen bieten zwar neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung (mit Zahlung einer Rente bei BU) auch die Möglichkeit, Lebens- und Rentenversicherungen mit einem sogenannten Beitragsbefreiungsbaustein im Falle einer Berufsunfähigkeit zu versehen.

Wird der Kunde nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters berufsunfähig, so ist es bei einigen Versicherern / Produkten möglich (nicht bei allen), dass die Beiträge für die Rentenversicherung oder Lebensversicherung dann im vereinbarten Rahmen vom Versicherer übernommen werden (sofern so auch abgeschlossen). Die Versicherungsbranche bietet also heute schon eine Vielzahl an denkbaren Möglichkeiten, dennoch…

Was machen aber Menschen, die keine Rentenversicherung / Lebensversicherung mit einer BU-Beitragsbefreiung abschließen wollen, oder gar auf ganz andere Vorsorgemaßnahmen für ihre finanziellen Pläne, z.B. mit Fondssparplänen oder Bausparer setzen?

Was ist denn mit diesen Verträgen, wie z.B. einem Fondssparplan für das Rentenalter oder gar dem Bausparer zur Finanzierung des Hauses, wenn eine Berufsunfähigkeit Eintritt und kein, oder zu wenig Geld von dritter Stelle kommt? Ganz nach dem Motto: Wer soll das bezahlen? Genau darauf möchte die LV1871 eine Antwort geben.

Rest des Beitrages lesen »

Zahlen Berufsunfähigkeitsversicherungen überhaupt wenn es drauf ankommt?

12.04.2014 Thomas Schösser

Wie viele Kundenanträge auf BU-Leistungen werden abgelehnt bzw. anerkannt? Verzögern Versicherungsunternehmen die Schadenbearbeitung mit Verschleppungstaktiken? Wie viele Gerichtsprozesse werden bei BU-Leistungsfällen geführt?

Solche oder ähnliche Fragen stellt sich vielleicht manch ein Verbraucher, wenn er vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung steht. In meinen täglichen Beratungsgesprächen zum Thema BU stelle ich immer wieder fest, dass einige Kunden gerade wegen der negativen Berichterstattung in diversen Medien total verunsichert sind. Meinungen, wie beispielsweise „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eh nicht“ oder ähnliches werden einfach in den Raum gestellt ohne wirklich einmal objektiv die Sache beleuchtet zu haben.

Klar kostet ein BU-Vertrag wenn er mit einer auskömmlichen Absicherungshöhe, sprich BU-Rentenhöhe, und einem hohen versicherten Endalter abgeschlossen wird Geld, da möchte man als Kunde schon sicher sein, diesen Betrag nicht umsonst zu bezahlen.

Ich habe es leider schon erleben müssen, dass aufgrund  negativer Presse zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung Menschen sich gar nicht mehr mit diesem extrem wichtigen Thema auseinandersetzen. In meinen Augen ein fataler Umstand…Schließlich geht es um nichts geringeres als um die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft, also einfach ausgedrückt, die Gelddruckmaschine (Arbeitskraft welche den Lohn einfährt) wird versichert.

…und seitdem ich in der Versicherungsbranche tätig bin, habe ich schon so einige postive Leistungsentscheide zum Thema BU miterlebt, in welchen den betroffenen Menschen durch die Leistung aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell geholfen wurde. Sicherlich können meine Erfahrungen oder die eines einzelnen Vermittlers aber in keinsterweise die objektive Realität im großen widerspiegeln.

Gut, dass nun das Analysehaus Franke und Bornberg GmbH Ergebnisse aus einer umfassenden eigenen durchgeführten Studie über die Regulierungspraxis von BU-Versicherern veröffentlicht hat.

In dieser Studie stellten sich laut der Franke und Bornberg GmbH 7 BU-Versicherer, darunter die Lebensversicherer

  • AachenMünchener
  • ERGO
  • HDI
  • Nürnberger
  • Stuttgarter
  • Swiss Life
  • Zurich Deutscher Herold

der Prüfung durch das Analysehaus…

 

Im Jahr 2012 hatten diese 7 Versicherungsunternehmen alleine über 22.000 neue BU-Leistungsfälle

 

Franke und Bornberg GmbH arbeitete laut eigenen Aussagen bei dieser Analyse mit Stichproben von mindestens 100 Leistungsfällen pro Gesellschaft.

Ein oft angebrachter Vorwurf gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung, ist oft auch der Einwand, dass es oft zu langen Bearbeitungszeiten im Leistungsfall kommen soll… In der Pressemitteilung der Franke und Bornberg GmbH vom 28.02.2014 heißt es dazu u.a., Zitat:

„Die Regulierungsdauer ist seit 2007 um rund 26 Prozent bei Anerkenntnissen und etwa elf Prozent bei Ablehnungen gesunken. 2012 lag sie bei 160 respektive 140 Tagen. Die Verkürzung der Bearbeitungszeiten ist umso mehr hervorzuheben, als die Zahl der Leistungsanträge zwischen 2007 und 2012 um 20 Prozent gestiegen ist. Trotzdem mutet eine Regulierungsdauer von über vier Monaten lang an, doch haben nicht allein die Versicherer die Bearbeitungszeiten zu verantworten. Einen großen Anteil haben daran die Reaktionszeiten von Ärzten und Wartezeiten nach Rückfragen bei Anspruchstellern wegen nicht vollständig ausgefüllter Formulare.“ Zitat Ende.

 

Im BU-Leistungsfall werden vom Versicherungsunternehmen viele Dinge überprüft. Darunter fällt u.a. auch die Ausgestaltung der Tätigkeit, die gesundheitlichen Einschränkungen, oder die Überprüfung ob bei Vertragsabschluss der Kunde alle Fragen korrekt beantwortet hat (Thema vorvertragliche Anzeigepflicht – dazu später mehr).

Mit einer professionellen Aufbereitung der Unterlagen, kann also auch der Kunde und sein Berater im Vorfeld schon ggf. mit dazu beigetragen die  Bearbeitungszeit im BU-Leistungsfall kürzer zu halten.

 

Wieviele BU-Leistugnsfälle gab es denn? Wieviele wurden davon vom Versicherer anerkannt?

Rest des Beitrages lesen »

Berufsunfähigkeitsversicherung mit einfachen Gesundheitsfragen und über Aktionsangebote in der BU

20.03.2014 Thomas Schösser

Viele Menschen wünschen sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV). Schließlich kann diese häufig mitunter einen wichtigen Teil zur finanziellen Absicherung der Arbeitskraft darstellen.

Schade nur, dass nicht jeder diesen wichtigen BU-Versicherungsschutz abschließen kann. Für einige Verbraucher / Interessenten scheitert der Vertragsabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung schon an den Gesundheitsfragen im Antrag des Versicherers. Nicht selten sind diese Fragen in den Anträgen sehr umfassend, teilweise mit langen oder sogar unbefristeten Abfragezeiträumen versehen, und daher teilweise schwer zu beantworten.

 

Was muss den der Kunde / Antragssteller einer BUV alles an Fragen beantworten?

Dazu ein kleiner, aber wichtiger Blick ins Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Auszug aus dem VVG Stand 20.03.2014, Zitat:

„§ 19 Anzeigepflicht

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. (…)“ Zitat Ende.

 

Da jeder Versicherer hier seine eigene Suppe kocht, und aus diesem Grund die Fragen in den Anträgen und gegebenenfalls bei den noch geforderten Zusatzbögen bei jedem Anbieter unterschiedlich aufgebaut sind, kann man auch überhaupt NICHT pauschal beantworten, was beim Versicherer angegeben werden muss und was nicht. Es ist also immer individuell und hängt neben den Fragen des jeweiligen Versicherers auch von den persönlichen Gegebenheiten des Kunden ab.

Für viele Versicherungen kann allerdings nicht nur der Gesundheitszustand des Kunden, sondern unter Umständen auch die Vorversicherungssituation oder die Freizeitaktivitäten gegebenenfalls eine wichtige Rolle bei der Risikobeurteilung spielen. Auf diesen Umstand habe ich bereits unter dem Titel 5 wichtige aber oft vergessene Punkte beim Vertagsabschluss einer BU hingewiesen.

Man kann es nicht oft genug sagen. Fragen eines Versicherers muss man stets sorgfältig lesen, analysieren, und diese daraufhin akribisch genau beantworten. Wird eine vom Versicherer gestellte Frage nämlich nicht korrekt beantwortet, kann dies, je nach schwere des „Verschuldens“ (fahrlässig, grob fahrlässig, arglistige Täuschung), unter Umständen sogar den kompletten Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten…auch noch Jahre nach Vertragsabschluss!

Gleichzeitig ist aber auch klar, wenn ein BU-Interessent bei den Antragsfragen z.B. zu einer Erkrankung bzw. gesundheitliche Vorgeschichte angeben muss, welche die gewünschte Gesellschaft nicht versichern möchte, kann es dort dann unter Umständen auch zu Leistungsausschlüssen und /oder Risikozuschlägen, oder vielleicht sogar zur kompletten Ablehnung des Vertrags kommen (je nach individuellem Einzelfall).

Anträge für eine BU-Versicherung mit überschaubaren, einfachen und klaren Gesundheitsfragen sind daher für viele Menschen (nicht für Alle) der einzige Weg einen Versicherungsschutz für den Fall einer BU Berufsunfähigkeit zu erhalten.

 

Rest des Beitrages lesen »

Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachten Antragsfragen – Aktion der Basler Lebensversicherungs-AG

10.03.2014 Thomas Schösser

Die Basler Lebensversicherungs-AG bietet über „ausgewählte Vertriebspartner“ eine, bis zum 30.06 2014 31.08.2014 befriste Aktion (wurde nachträglich verlängert) für die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) an. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, so kann ein Antragsformular mit einfacheren Gesundheitsfragen als normalerweise üblich verwendet werden. In diesem Blog nun einige Details dazu.

Zuvor noch ein wichtiger Hinweis: Kann man die vereinfachten Antragsfragen in einem Aktionantrag alle günstig beantworten, so bedeutet das noch lange nicht automatisch, dass der Antrag vom Versicherer auch immer angenommen wird. Im Gegenteil: Das Versicherungsunternehmen muss den Vertrag nicht annehmen. Eine Garantie für ein Zustandekommen eines BU-Vertrags kann es daher niemals geben.

Die Basler bietet für zwei BU-Tarife sogenannte Aktionsanträge an. Einmal für den Tarif „Basler Beruf + Pflege Aktiv“, und einmal für das Produkt „Basler Beruf + Pflege Lifetime“, welche sich nicht nur in Punkto Leistung, sondern auch bei den Gesundheitsfragen in den Aktionsanträgen unterscheiden. Da für das Produkt „Basler Beruf + Pflege Aktiv“ weitaus weniger Gesundheitsfragen zu beantworten sind, gehe ich in diesem Blogartikel nur auf diesen näher ein.

 

Welche Gesundheitsfragen werden im Aktionsantrag der Basler Lebensversicherungs-AG für den Tarif Basler Beruf + Pflege Aktiv bis 30.06.2014 gestellt?

Auszug aus dem Aktionsantrag (Drucknummer BAL 1359 01.14)

basler_bu_fragen_aktion_bis_30062014_Beruf+PflegeAktiv

Hier haben wir also eine Frage zu den Hobbys bzw. Freizeitaktivitätennur 2 Gesundheitheitsfragen und eine Frage zur Vorversicherungssituation. Natürlich darf bei keiner Frage vom Antragssteller etwas übersehen bzw. überlesen werden, was meiner Meinung nach, insbesondere bei den Fragen 1 und 3 bei manch einem Kunden u.U. gar nicht so einfach sein wird, wie vielleicht zunächst angenommen.

Wie bereits erwähnt gelten für den anderen Tarif „Basler Beruf + Pflege Lifetime“ andere Rahmenbedingungen, und es werden auch bei diesem Produkt mehr Gesundheitsfragen gestellt.

Ein schnelles, unüberlegtes Beantworten von Antragsfragen ist, egal wie einfach diese erscheinen, generell NICHT zu empfehlen. Auch hier sollte / muss man unbedingt an alles denken, um nicht den Versicherungsschutz wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu gefährden, wie ich bereits in meinem Blog geschrieben habe.

Interessant wird auch die Frage sein, inwieweit die Daten aus der sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem), welches viele Versicherungsgesellschaften nutzen, Einfluss auf die Risikoprüfung bei der Basler Lebensversicherungs-AG im Rahmen der BU-Aktion hat? Es ist durchaus denkbar, dass die Basler sich hier so einiges an Informationen, was im Aktionsantrag nicht abgefragt wurde, dann doch einholt, und zur Risikobeurteilung bewertet.

Im übrigen wird im Aktionsantrag für kaufmännische und handwerkliche Berufe noch etwas genauer nachgefragt. Hierzu wieder ein Auszug…

weitere_berufsfragen

Wann darf der Aktionantrag genutzt werden?

Rest des Beitrages lesen »

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) mit wenigen Gesundheitsfragen BU-Aktion der Alte Leipziger noch bis 13.12.2013

04.12.2013 Thomas Schösser

Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenigen, einfachen Gesundheitsfragen sind für viele Menschen die einzigste Möglichkeit einen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit zu bekommen. Warum das so ist?

Viele Menschen möchten ihre Arbeitskraft finanziell mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Nicht selten stellen allerdings die oftmals umfangreichen Gesundheitsfragen ein Hindernis dar. Einige Menschen bekommen den Schutz gegen Berufsunfähigkeit aufgrund diverser historischer Diagnosen, eben nur mit einem Leistungsausschluss, einem Risikozuschlag angeboten, oder bekommen vielleicht sogar überhaupt keinen BU-Vertrag mehr (je nach Einzelfall).

Sicherlich sollten die Fragen im Antrag des Versicherers immer wahrheitsgemäß beantwortet werden, um den wichtigen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Schließlich möchte man als Kunde bei einem BU-Leistungsfall auch Geld bekommen, und nicht eine Leistungsablehnung, oder gar Kündigung des Versicherers wegen des Vorwurfs der vorvertraglichen Anzeigepflicht erhalten…

Vor allem die Gesundheitsfragen sind in den meisten Anträgen für eine BU sehr umfangreich und mit langen Abfragezeiträumen versehen.

 

Doch gibt es immer wieder einige Versicherungsunternehmen, die sogenannte Aktionsanträge, mit vereinfachten, kürzeren Gesundheitsfragen anbieten.

Mehr allgemeine Informationen zu solchen BU-Aktionen finden Sie hier…

Meistens sind diese zeitlich limitiert. Hier ein Beispiel der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.:

Die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. bietet für Antragseingänge bis 13.12.2013 die Aktion „BU für 3“ an.

Wird die berufliche Tätigkeit in eine der Berufsgruppen 1++, 1+, 1 oder 2+ (Eigene Berufsgruppen der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.) eingestuft, und wird das maximale Eintrittsalter von 45 Jahren eingehalten, kann der separat für diese Aktion entwickelte BU-Antrag mit nur 3 Gesundheitsfragen plus einer Frage zur Körpergröße und dem Gewicht verwendet werden.

 gesundheitsfragen_aktionsantrag_bu_fuer_3_13_12_2013_alte_leipziger

Wird mindestens eine Frage mit „ja“ beantwortet, und / oder fällt der Body-Maß-Index aus Sicht des Versicherers nicht „passend“ aus, so werden natürlich auch hier weitere Angaben notwendig.

Bei Kindern unter 15 Jahren ist zusätzlich der Fragebogen „BU-Absicherung von Kindern unter 15 Jahren“ erforderlich.

 

Wie lange kann der Aktionsantrag genutzt werden?
Der Aktionsantrag gilt für Versicherungsbeginne 01.08.2013 bis 01.12.2013. Allerdings muss der Antrag bis spätestens 13.12.2013 bei der ALTE LEIPZIGER eingegangen sein.

 

Welche Tarife können abgeschlossen werden?
SecurAL (BV10) = Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (Schicht 3 und Direktversicherung)

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu allen Rententarifen der ersten und dritten Schicht, sowie Direktversicherung

 

Einige Details zur BU-Aktion der Alte Leipziger
Die maximale monatliche BU-Rente ist auf € 1.000,- begrenzt (gegebenenfalls inklusive Bonusrente bei Direktversicherung), wobei besondere Begrenzungen der BU-Rentenhöhe und des Schlussalters gemäß des Berufsrisikenkatalogs der ALTE LEIPZIGER auch im Rahmen der Aktion „BU für 3“ gelten können.

Wünscht man den Einschluss einer Dynamik, so kann diese nur bis 2 % progressiv abgeschlossen werden (4 % bei Tarif FR10).

Auch der Einschluss einer garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall ist nur bis 1 % möglich.

 

Welche Einschränkungen sind u.a. zu beachten?

Für alle Kunden gilt:
Finanzielle Angemessenheit ist erforderlich – alle BU-Absicherungen dürfen summiert max. 70 % des Vorjahreseinkommens
betragen
Bei Studenten bis max. 24.000 € gesamte BU-Rente p.a.
Bei Schülern bis max. 18.000 € gesamte BU-Rente p.a.
Bei Hausfrauen/-männern bis max. 18.000 € gesamte BU-Rente p.a.

Für den Aktionsvertrag mit verkürzter Gesundheitsprüfung sind die Optionen Ausbau- und Nachversicherungsgarantie ausgeschlossen. Damit besteht keine Möglichkeit über Trixi einzureichen.

Die Aktion „BU für 3“ ist nicht in Verbindung mit einem verminderten Anfangsbeitrag möglich.

Zusätzlich gilt für Bestandskunden der ALTE LEIPZIGER:
Inklusive bereits bestehender BU-Renten bei der ALTE LEIPZIGER darf der neu beantragte BU-Schutz max. € 30.000 p.a. (Besondere Begrenzungen der BU-Rentenhöhe und des Schlussalters gemäß des Berufsrisikenkatalogs gelten auch im Rahmen der Aktion „BU für 3“) betragen (inklusive Erhöhungen aus Dynamiken).

Leistungsausschlüsse oder Zuschläge aus bestehenden Verträgen werden übernommen.
Eine Teilnahme an der Aktion „BU für 3“ ist nur möglich, wenn mindestens einer der bestehenden Berufsunfähigkeits-(Zusatz)versicherungs-Verträge bei der ALTE LEIPZIGER mit voller Gesundheitsprüfung abgeschlossen wurde.

 

Mein FAZIT zur BU Aktion für 3 der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.

Ich finde es einerseits gut, dass sich auch dieser mehr als bekannte BU-Versicherer zu dem Experiment wagt einmal weniger als im herkömmlichen BU-Antrag abzufragen.

Schade finde ich es nur, dass die mögliche BU-Barrente im Rahmen der BU-Aktion für 3 sehr stark limitiert wird.

Bei Personen, welche bei der Beantwortung der Antragsfragen eines „normalen“ BU-Antrags mit längeren Abfragezeiträumen eine Ablehnung oder einen Leistungsausschluss erhalten würden, ist detailliert zu prüfen, ob die Antragsfragen des Aktionsantrags dagegen wahrheitsgemäß verneint werden könnten. Eventuell ergibt sich dadurch für den ein oder anderen Kunden eine gute Möglichkeit einen  BU-Schutz ohne Leistungsausschlüsse zu bekommen? Dies ist natürlich sehr stark abhängig vom individuellen Einzellfall…

Selbstverständlich ist unbedingt darauf zu achten, dass auch hier die Gesundheitshistorie komplett und akribisch aufbereitet, und genaustens überprüft wird. Gerne analysiere ich für Sie im vorhinein sorgfältig,  wie z.B. mit anonymen Risikovoranfragen, welche Vorgehensweise (Aktionantrag oder normaler Antrag) in Ihrem individuellen Fall sinnvoller ist.

Mehr Informationen zur BU-Aktion eines anderen Versicherers, der Basler Lebensversicherungs-AG lesen Sie hier.

Ihr Versicherungsmakler Thomas Schösser

Meine Wünsche / Vorschläge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

06.11.2013 Thomas Schösser

Zweifellos ist die finanzielle Absicherung der Arbeitskraft mittels einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger denn je. Das sagen nicht nur Versicherungsvertreter und -makler, sondern auch Verbraucherschützer.

Im Sommer 2013 nahm sich die Zeitschrift Finanztest dem Thema BU an, und veröffentlichte einen aus meiner Sicht fragwürdigen Vergleich. Nicht nur ich, sondern auch viele Versicherungsmaklerkollegen kritisierten den Test inhaltlich aufs schärfste…

Kritisieren ist das eine. Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten etwas ganz anderes. Dem Verbraucher bringt Kritik an einem Vergleichstest am Ende nicht gerade viel, auch weil die BU-Produkte an sich nicht von Finanztest, sondern von der Versicherungsbranche gemacht werden.

Würde man an der eigentlichen Quelle etwas grundlegendes verändern, sprich die BU-Versicherungen von sich aus transparenter gestalten, und zusätzlich Standards, welche zu einer noch besseren Abwicklung im Antragsverfahren und Schadensfall führen ausstatten, würde am Ende tatsächlich auch dem Verbraucher sofort geholfen werden.

Kollege Helberg hatte deshalb eine gute Idee, und bat darum Blogbeiträge zu dem Thema „Blogparade So wünsche ich mir meine BU“ zu verfassen. Hier mein Beitrag dazu…

Die Unterschiede der Versicherungsbedingungen aller am Markt kaufbaren Berufsunfähigkeitsversicherungen sind teilweise sehr groß, und für einen Laien auf eigene Faust auf den ersten Blick kaum zu entdecken. Meiner Erfahrung nach sind mittlerweile bei vielen Kunden die Begriffe abstrakte und konkrete Verweisung bekannt, doch sind das nur zwei von vielen weiteren Themengebieten, welche die Leistung eines BU-Vertrages regeln.

Inhalte der Versicherungsbedingungen wie beispielsweise (keine abschließende Aufzählung):

  • Mitwirkungspflichten des Kunden im Schadensfall
  • Ausgestaltung der Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen
  • Definition des Leistungsausschlusses bei Verkehrsdelikten
  • Ausgestaltung des Nachprüfungsverfahrens
  • Umorganisationsklausel bei Selbständigen
  • Arztanordnungsklausel
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Ereignissen wie z.B. schwere Krankheiten, Pflegefall, Dienstunfähigkeit, behördlichem Tätigkeitsverbot bei Infektionen, Leistungsanerkennung bei Erwerbsminderung und viele weitere mehr…
  • Regelungen bei Berufswechsel
  • Regelungen bei Ausscheiden aus dem Berufsleben
  • Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall
  • Optionsrechte zur nachträglichen Erhöhung der versicherten BU-Rente
  • Gestaltungsmöglichkeiten der dynamischen Anpassung der BU-Leistungen

…sind nur einige wenige Teilbereiche, die man vor dem Kauf einer Berufsunfähigkeitsversicherung beleuchten sollte…wie gesagt, ist damit ein Verbraucher ohne professionelle Hilfe meistens überfordert.

Daher ist mein erster persönlicher Verbesserungsvorschlag, einen Mindeststandard für neue BU-Verträge einzuführen. Zu der Frage, was denn jetzt alles, wie genau in einem BU-Vertrag geregelt sein muss / soll, wird es aber meiner Erfahrung nach unterschiedliche Ansätze und Meinungen geben. Trotzdem denke ich, dass ein hochwertiger Mindeststandard allen Beteiligten (Versicherern, Vermittlern, Kunden) weiterhelfen würde, Stichwort Qualität schafft vertrauen.

Doch verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen sind nur die der erste Schritt, eine unkomplizierte und standardisierte Schadenabwicklung ist meines Erachtens ebenso wichtig.

Rest des Beitrages lesen »

Erläuterungen zur BU-Dynamik – Erhöhung des Beitrags und der Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

27.09.2013 Thomas Schösser

Unter Dynamik versteht man grob gesagt die regelmäßige Steigerung (meistens einmal pro Jahr) des Beitrags und der vertraglichen Leistungen. Hier wird also eine Möglichkeit geschaffen, die BU-Rente auch noch nach Vertragsabschluss zu erhöhen. Die allermeisten am Markt zur Verfügung stehenden BU-Dynamiken (nicht alle) sehen für die Erhöhung der versicherten Leistung keine erneute Gesundheitsprüfung vor.

Aber gerade bei diesem Thema sind Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) jedoch häufig verunsichert, und stellen Fragen, wie z.B. ob eine Dynamik in einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist? …oder wie lange / oft der Beitrag jedes Jahr erhöht wird? Worin unterscheiden sich Beitragsdynamik und Leistungsdynamik in einer BU-Versicherung voneinander? …und so weiter.

Ein Grund einmal generell zu diesem wichtigen Bereich zu bloggen. Gleich zu Beginn möchte ich erwähnen, dass jedes Versicherungsunternehmen, nach dem Prinzip der freien Vertragsgestaltung, in seinen jeweiligen Tarifen / Versicherungsbedingungen eigene Regeln, Definitionen und Begriffe verankern kann. Zusätzlich hat jede Gesellschaft unterschiedliche Vertragsannahmegrundsätze (z.B. Risikobewertung des Berufs und der Gesundheit, Annahmepolitik allgemein etc.)…

Das heißt beispielsweise, dass nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit bietet eine Dynamik im Vertrag zu vereinbaren (teilweise auch abhängig vom Einzelfall);

Und wenn eine Dynamikklausel beim entsprechenden Anbieter möglich ist, dann können die Inhalte im Bedingungswerk, also zum Beispiel unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung erfolgt, um wie viel die Leistung bzw. der Beitrag erhöht wird, wie die Berechnung der Steigerung erfolgt, wann keine dynamischen Erhöhungen mehr möglich sind etc.,  von Vertrag zu Vertrag sehr unterschiedlich  ausgestaltet sein…

Im Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es über die Dynamik (regelmäßige Erhöhung) hinaus auch teilweise (Abhängig vom Tarif) unterschiedlichste Optionsrechte zur einmaligen Erhöhung der versicherten BU-Rente. Da dieses Thema der BU-Optionsrechte  einen separaten Bereich wiederspiegelt, gehe ich in diesem Blogbeitrag nicht näher darauf ein.

 

Was ist der Unterschied zwischen „Dynamik“ und „BU-Rentensteigerung im Leistungsfall“?

Im wesentlichen, gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei „Maßnahmen“ zur regelmäßigen Leistungserhöhung nach Vertragsabschluss. In der Versicherungsbranche werden diese, wie bereits erwähnt, oftmals sehr verschieden bezeichnet und unterscheiden sich inhaltlich von Tarif zu Tarif, und natürlich auch von Versicherer zu Versicherer sehr voneinander.

Im Markt der BU gibt es im großen und ganzen aus meiner Sicht zwei Arten von regelmäßigen Steigerungsvereinbarungen; oberflächlich betrachtet:

Zum einen die Anpassung, also Erhöhung, des Beitrags und der Leistung VOR (also bis zum) eintreten einer Berufsunfähigkeit, und

zum anderen die Anpassung, sprich Erhöhung, der versicherten BU-Barrente NACH eintreten einer versicherten Berufsunfähigkeit.

Wie bereits gesagt, gibt es im BU-Markt für beide Arten die unterschiedlichste Begrifflichkeiten, mit verschiedenen inhaltlichen Ausprägungen, wie z.B. „Leistungsdynamik, Beitragsdynamik, planmäßige Erhöhung, Rentendynamik, Rentensteigerung“ etc.

bu_dynamik_burentensteigerung_vereinfachte_darstellung

 

Wie wirken sich diese Bausteine in einem BU-Vertrag eigentlich aus?

Rest des Beitrages lesen »

BU für Flugbegleiter – Praxisbeispiel für Einstufungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen

17.07.2013 Thomas Schösser

… und das pauschale Preislisten oft wenig bringen. In meinen letzten Blogeinträgen bin ich ja schon einige male auf die Vorteile, welche eine Risikovoranfrage insbesondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben kann eingegangen.

Preis- und Berufsgruppeneinstufungen, Eingruppierung von Hobbys, Freizeitaktivitäten und natürlich die Beurteilung der Gesundheitsdaten können mittels einer solchen Risikovoranfrage noch vor dem eigentlichen Vertragsabschluss bei den gewünschten Versicherungsunternehmen abgefragt werden, und so individuell, zielgerichtet das beste / passendste BU-Angebot ausfindig gemacht werden.

Ein besonders interessantes Beispiel aus meiner Maklertätigkeit zu einer Risikovoranfrage möchte ich in diesem Blogbeitrag aufzeigen. In einem Fall wurde ich beauftragt für eine Flugbegleiterin eine Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden.

Da die Kundin außer Bücherlesen keine weiteren Hobbys angegeben hatte, und gesundheitlich alles in Ordnung war, ging es zunächst um die Frage, welcher Versicherer wie viel BU-Rentenabsicherung bis zu welchem Endalter (Leistungs- und Versicherungsdauer) anbietet?

Dazu muss man wissen, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherer den Beruf des Flugbegleiters /-begleiterin überhaupt erst gar nicht versichern, sprich einen Antrag komplett ablehnen würden. Meine Mandantin war Flugbegleiterin bei einer deutschen Airline und im Charterflugbereich tätig.

Für einige Berufsunfähigkeitsversicherer ist dieser Punkt, nämlich bei welcher Fluggesellschaft man tätig ist sehr wichtig. Manche Anbieter versichern Flugbegleiter nur, wenn diese für eine deutsche Linie im Charterflugbereich tätig sind.

Um die Übersicht zu waren, werde ich jetzt nur ein paar Auzüge aus einigen ausgewählten Antworten der Versicherer zu meiner Risikovoranfrage (Ausschreibung) hier einstellen. Diese sind nur stichpunktartig und nicht vollständig dargestellt. Die Ergebnisse der  Risikovoranfrage kann auf gar keinen Fall auf andere Personen / Fallkonstellationen übertragen werden, da diese immer individuell erstellt werden!

Trotzdem erkennt man aber sehr schnell, dass die Risikoeinschätzung des Berufes Flugbegleiter von Versicherer zu Versicherer extrem unterschiedlich ausfallen kann, zumindest zum heutigen Stand (17.07.2013):

Wie bereits erwähnt haben die meisten BU-Versicherungsunternehmen in meiner Ausschreibung den Flugbegleiterberuf abgelehnt, doch…

Rest des Beitrages lesen »

Kommentar zum Berufsunfähigkeitsversicherungsvergleich der Finanztest Ausgabe Juli 2013

27.06.2013 Thomas Schösser

In der Ausgabe Juli 2013 widmete sich Finanztest dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) und nahm 75 BU-Angebote näher unter die Lupe.

Ich bin mir sicher, dass der ein oder andere interessierte Verbraucher, welcher gerade vor der Wahl einer für sich geeigneten Berufsunfähigkeitsversicherung steht, die Informationen des Artikels für seine Entscheidungsfindung heranzieht.

Aus meiner Sicht sind allerdings einige Punkte in diesem Finanztestartikel inhaltlich zu bemängeln. Auf die meiner Meinung nach wichtigsten gehe ich in diesem Blog nun teilweise ein…

Von vornherein sollte aber jedem Interessenten einer BUV klar sein, dass ein pauschaler Test / Vergleich niemals eine Beratung, und Vermittlung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler ersetzen kann. Warum nicht?

Zum einen hat Jeder andere Vorstellungen und Wünsche z.B. zur Rentenhöhe, Versicherungsdauer, und natürlich zu den am Markt „kaufbaren“ Bedingungklauseln. Damit sich ein Verbraucher entscheiden kann was er genau haben möchte, muss er/sie aber meines Erachtens zunächst einmal wissen, was es alles an Versicherungsschutz zu kaufen gibt, und vor allem wie sich die verschiedenen Klauseln / Bedingungsaussagen im BU-Leistungsfall auswirken können bzw. was sie bedeuten.

Danach fällt es wesentlich leichter einen passenden Schutz / Vertrag zu finden.

Zum anderen hat jeder Kunde eine individuelle Historie (z.B. Gesundheitsvorgeschichten, Hobbys, Ausbildung, bestehende Versorgungsansprüche, Vorverträge etc.) und eine persönliche Zukunftsplanung (z.B. berufliche und familiäre Entwicklung), die den Auswahlprozess einer „passenden“ Berufsunfähigkeitsabsicherung sehr oft individuell und beratungsintensiv ausfallen lässt.

Hinzu kommt noch, dass viele Versicherungskunden wichtige Dinge bei der Vertragsabwicklung aus Unwissenheit übersehen, wie ich in einem meiner Blogartikel „5 wichtige Dinge die beim Abschluss einer BU oftmals vernachlässigt werden“ bereits geschrieben habe.

Aber nun zurück zum Finanztestartikel über Berufsunfähigkeitsversicherungen der Ausgabe 07/2013

Finanztest hat laut eigenen Angaben, Zitat:

„(…) alle in Deutschland niedergelassenen Versicherer gebeten (…) ihre preiswerteste Berufsunfähigkeitsversicherung für frei Modellkunden vorzulegen, die sie in der täglichen Praxis anbieten (…)“.

Nur wurden nicht alle Versicherer bei dem Test bewertet. Einige lehnten ohne Begründung die Teilnahme ab. Darunter sind meiner Meinung nach teilweise auch sehr interessante Berufsunfähigkeitstarife, welche aber dadurch gar nicht erst im Vergleich auftauchen.

Andere Anbieter überarbeiten Ihre Produkte zur Zeit und nahmen deshalb nicht teil. Die Aussage im Finanztest, dass die Standard Life Versicherung erst gar keine BU-Absicherung in Ihrem Portfolio hat, stimmt so übrigens nicht. Die Standard Life bietet eine BU-Absicherung allerdings zur Zeit (Stand 26.06.2013) nur in Kombination mit einem Altersvorsorgeprodukt an.

Warum verwendete Finanztest bei der Aufforderung an die Versicherer ein Angebot zu erstellen eigentlich den Begriff „preiswerteste Berufsunfähigkeitsversicherung“ ? Ich persönlich hätte zunächst einmal den BU-Tarif mit den umfangreichsten Leistungen angefordert…

Von den 75 getesteten BUV-Tarifen bewertet Finanztest 58 mit „SEHR GUT“. Wie kommt das zustande? Unterschiede sich die Angebote wirklich nicht so gravierend voneinander?

Rest des Beitrages lesen »