Alte Oldenburger PKV mit Bedingungsverbesserung im ambulanten Bereich

18.12.2019 Thomas Schösser

Die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG stellt bei einigen PKV-Tarifen ihr Bedingungswerk (das Kleingedruckte) klar.

Bedingungswerke regeln, was wie genau versichert ist. An dem ein oder anderen Punkt können allerdings manchmal offene Fragen bzw. Interpretationsspielräume, und somit auch Unklarheit, ob oder wie nun etwas versichert ist entstehen.

 

In einer Informations-Email  der Alte Oldenburger Krankenversicherung AG vom 11.12.2019 heißt es hierzu, Zitat:

„Klarstellungen in den Tarifen A 90/100, A 80/100, A 106, A 112, A 118 und A-Beihilfe.

Wir haben in den ambulanten Tarifen einige Klarstellungen vorgenommen, die für unsere gemeinsamen Kunden mehr Transparenz bieten.

Eine genaue Gegenüberstellung ist am Beispiel des Tarifes A 90/100, A 80/100 beigefügt. Die dort beschriebenen Klarstellungen gelten auch für die Tarife A 106, A 112, A 118 und A-Beihilfe. (…)“ Zitat Ende.

 

Es gibt Leistungspunke, die von der Alte Oldenburger Krankenversicherung AG in der Vergangenheit anscheinend positiv für den Kunden interpretiert wurden, aber nicht im Bedingungswerk Einzug gefunden haben. Mit einer sogenannten „Klarstellung“ werden nun einige Punkte  im Bedingungswerk schriftlich neu eingefügt.

Am Ende dieses Artikels finden Sie die in der Email erwähnte Bedingungsgegenüberstellung, alt versus neu im PDF-Format.

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Bildauszug von der Gegenüberstellung der Alte Oldenburger

Die „neuen“, veränderten Druckstücke mit Druckstückdatum „Stand 01/2020“, als auch die Vorgängerdruckstücke mit Datum „Stand 01/2017“ finden Sie ebenfalls am Ende dieses Blogbeitrags.

Was wird / wurde genau verändert?

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Neuer Tarif GesundheitVARIO der BBKK und UKV

25.11.2019 Thomas Schösser

Ab dem 01.01.2020 wird es im PKV-Markt einen neuen Privaten Krankenversicherungstarif namens „GesundheitVARIO“ von der UKV (Union Krankenversicherung AG) und der BBKK (Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG) geben.

Da es seit Einführung der Unisextarifwelt im Markt der Privaten Krankenversicherung (PKV) kaum neue Tarifeinführungen gab, ist es umso spannender neue Tarife im Detail zu betrachten. Sehen wir uns also die neue Tarifwelt etwas genauer an, und werfen einen Blick ins Kleingedruckte…

In den Maklernews 09/2019 der BBKK hieß es, Zitat:

„(…) eine leistungsstarke Krankenversicherung gehört zu jeder guten Kundenbeziehung. Da der Lebenszyklus Ihrer Kunden viele Veränderungen mit sich bringen kann, sollte die Krankenversicherung variabel sein und Antworten auf alle Eventualitäten bieten.“ Zitat Ende.

Bildquelle: Auszug aus Vertriebsinformation der BBKK

Eine Besonderheit; der neue Tarif GesundheitVARIO wird wieder von der UKV also auch von der BBKK gleichermaßen angeboten werden. Deshalb verwenden beide die gleichen Allgemeinen Bedingungen. So heißt es in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenvollversicherung der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG (Unisex) Stand: 01.01.2020, SAP-Nr.: 339066, 12.2019 auch Zitat:

„Gemeinsam verwendete AVB, Verbundtarife

Die AVB/VV und die Tarife, denen die AVB/VV zu Grunde liegen, werden von der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG und der Union Krankenversicherung AG gemeinsam verwendet und angeboten. Auch die Kalkulation der Tarife erfolgt gemeinsam (zu den Besonderheiten bei Beitragsanpassungen: siehe § 8 Absatz 5). Vertragspartner und alleiniger Versicherer ist jedoch nur das Unternehmen, mit dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde.“ Zitat Ende.

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte des Tarifs GesundheitVARIO der BBKK herausgreifen und allgemein darauf eingehen, zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren, Hinweise geben, und meine persönliche Sichtweise wiedergeben. Markierungen in den Zitaten sind teilweise von mir eingefügt worden.

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Achtung! Finanztest 2019 mit neuem PKV-Vergleich

23.10.2019 Thomas Schösser

Bereits 2014 äußerte ich am damaligen Finanztestartikel rund um die Private Krankenversicherung (PKV) inhaltliche Kritik. Diesesmal gibt es nicht weniger Beanstandungen von mir.

Man könnte meinen, Stiftung Warentest hat nach 5 Jahren genug Zeit gehabt sich etwas genauer mit dem Thema PKV zu beschäftigen. Fehlanzeige! Teilweise wurden die gleichen Fehler aus den Jahren 2014 bzw. 2016 wiederholt.

In der Ausgabe der Finanztest 11/2019 sind wieder zahlreiche inhaltliche Mängel verborgen. Darüberhinaus finden sich Aussagen, mit denen ich als spezialisierter Versicherungsmakler meine Schwierigkeiten habe, und die ich so nicht stehen lassen kann.

Viele Verbraucher nutzen diesen „Test“ um sich ein erstes Bild zu machen und Informationen einzuholen. Manch Einer trifft vielleicht sogar ausschließlich anhand der im Artikel gemachten Aussagen eine Entscheidung für oder gegen einen PKV-Tarif.

Warum man den Finanztest für die Entscheidungsfindung für oder gegen eine bestimmte PKV nicht verwenden sollte?

Fangen wir einfach einmal chronologisch an…

Der Artikel beginnt mit der Erzählung einer Dame, die sich erst kürzlich im Auswahlsprozess für eine Privaten Krankenversicherung befand, sich deshalb beraten lies, und „mühsam“ die Leistungen der verschiedenen Angebote miteinander verglich. Zitat Finanztest:

„(…) Mit unserem neuen Test wäre sie schneller gewesen. (…)“ Zitat Ende.

Somit könnte ein unvoreingenommener Leser meinen, man könne sich eine Beratung generell sparen und alleine auf das Urteil von Finanztest vertrauen.

Nicht gerade ideal, dass viele Fehler in genau diesem Test zu finden sind. Außerdem sollte die Auswahl einer PKV immer individuell durchgeführt werden, denn vielleicht sind für Sie persönlich Dinge wichtig, die gar nicht erst, oder zu gering bewertet wurden.

Die im Test ausgewiesenen Tarifpreise sind

  1.  aufgrund nicht stimmiger Krankentagegeldtarife teilweise nicht korrekt, wie Kollege Herr Sven Hennig bereits in seinem Blog resümiert hat und
  2. Nicht für Jedermann gültig, wenn man an die Risikoprüfung von Versicherern in Bezug auf die Gesundheit denkt. Immerhin muss man Finanztest zu gute halten, dass selbst sie an diesem Punkt den Rat geben, sich an einen Versicherungsberater oder –makler zu wenden, der dann Risikovoranfragen (Ausschreibung des gesundheitlichen Risikos VOR Vertragsabschluss) durchführen kann. Nur so erfährt man vor Vertragsabschluss den genauen individuellen Preis. Fordern Versicherer Risikozuschläge aufgrund von Erkrankungen, so verändert sich natürlich auch das Preisgefüge.

Finanztest bewertet neben dem „Verhältnis von Preis und Leistung“ auch, wie sich die Beiträge der Tarife in den zurückliegenden Jahren entwickelt haben.

Zitat: „Positiv bewertet haben wir auch, wenn die Beiträge für Neukunden in den zurückliegenden sechs Jahren relativ stabil geblieben sind.“ Zitat Ende.

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2020 Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze und weitere Sozialversicherungswerte

10.10.2019 Thomas Schösser

Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV für das Jahr 2020!

  • Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2020 aus?
  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020?
  • Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag im Jahr 2020?

Fragen welche mittels den Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden können. Hier finden Sie die Werte für das Jahr 2020.

 

Referentenentwurf mit Sozialversicherungsrechengrößen

Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr neu berechnet und angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2020 anfang September 2019 vor.

Da die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2020 vor Verkündung im Bundesgesetzblatt erst von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet werden müssen (voraussichtlich Ende Dezember), sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2020

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PKV Öffnungsaktion jetzt auch für Beamte auf Widerruf

26.01.2019 Thomas Schösser

Bisher war die sogenannte Öffnungsaktion für Beamte auf Widerruf nicht möglich. Mit der Pressemitteilung des PKV-Verbands vom 24.01.2019 wurde dies nun geändert und die Öffnungsaktions-Broschüre  mit dem Titel „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige – Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung“ auf einen neuen  Stand gebracht und entsprechend verändert.

Wenn Sie mehr generelles über die Öffnungsaktion für Beamte erfahre möchten, so empfehle ich Ihnen folgenden Artikel „Was genau ist die Öffnungsaktion für Beamte?

In der Pressemitteilung des Verbands der Privaten Krankenversicherung vom 24. Januar 2019 heitß es u.a., Zitat:

 

„(…) Die Auf nahmegarantie der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamtenanfänger gilt ab sofort auch für „Beamte auf Widerruf“. (…) Die PKV hat mit Wirkung ab Januar 2019 die seit über zehn Jahren bewährten Öffnungsaktionen für Beamte entsprechend erweitert. (…)

Um davon profitieren zu können, müssen die Beamten auf Wider ruf innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Ver beamtung bei einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.

Diese Frist gilt auch, wenn das Beamtenverhältnis bereits im Jahr 2018 begonnen wurde. Beispiel: Bei Beginn des Beamtenverhält nisses am 1. Oktober 2018 können die Beamten auf Widerruf noch bis zum 31. März 2019 einen Antrag auf Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen stellen.“ Zitat Ende.

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Warum gibt es in der PKV Beitragserhöhungen? Darf die PKV solche erhöhen durchführen?

22.12.2018 Thomas Schösser

Zum Jahreswechsel 2018 auf 2019 finden wieder bei einigen Privaten Krankenversicherung Beitragsanpassungen statt. Warum erfolgt denn eigentlich überhaupt eine solche Beitragserhöhung in der PKV?

In diesem Artikel geht es um die grundlegende Thematik der Beitragskalkulation in der PKV. Zu diesem komplexen Thema oft gestellte Fragen werde ich hier versuchen verständlich zu beantwortet. Dazu beschäftigen wir uns in diesem Artikel damit wie eigentlich ein PKV-Tarif dem Grunde nach berechnet / kalkuliert wird.

 

Wie wird eine Private Krankenvollversicherung kalkuliert?

 

Vereinfacht dargestellt schaut sich der Versicherer vor dem Vertragsabschluss an, wer sich eigentlich genau bei ihm versichern möchte, sprich:

  • Alter der Person bei Vertragsbeginn,
  • Gesundheit der Person bei Vertragsbeginn (gegebenenfalls kommt es zu einem Risikozuschlag welcher bei Vertragsbeginn vereinbart werden könnte),
  • gewählter Tarif (gewünschter Leistungsumfang)
  • Bei Bisextarifen war noch das Geschlecht der Person relevant (bei den Unisextarifen spielt das Geschlecht keine Rolle mehr)

 

Zur vereinfachten Darstellung nehmen wir einmal fiktiv an, dass der Versicherer nur einen einzigen Tarif anbietet, und alle Kunden bei Vertragsbeginn gleichermaßen gesund wären.

Nun muss die Private Krankenversicherung kalkulieren, wie lange der Kunde ab Vertragsbeginn gerechnet noch leben wird, und natürlich wie viel Krankheitskosten er in dieser Restlebensphase noch haben, besser gesagt verursachen wird.

Vereinfacht dargestellt wird dann diese veranschlagte Summe auf die Restlaufzeit verteilt. Selbstverständlich ist es so, dass durchschnittlich gesehen eine 20jährige Person weniger Kosten verursacht als eine 80jährige Person (Ausnahmen bestätigen die Regel, deshalb „durchschnittlich“).

Somit bezahlt bei diesem Modell der junge Kunde mehr als eigentlich zur Deckung seiner durchschnittlichen Kosten benötigt wird. Deshalb hat ein junger PKV-Kunde also einen Überschuss, sprich einen Sparanteil in seinem Beitrag inkludiert, die sogenannten Altersrückstellungen. Dazu später gleich noch mehr…

 

Gibt es Regeln wie ein Privater Krankenversicherer seine Tarife kalkuliert, oder kann er machen wie er es meint? Dürfen Sie Versicherer einfach wie sie möchten die Beiträge erhöhen?

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2019: Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019!

13.11.2018 Thomas Schösser
  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2019?
  • Wie hoch fällt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2019 aus?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2019?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2019?

 

Mit den sog. Sozialversicherungsrechengrößen können diese Fragen errechnet und beantwortet werden. In diesem Blogbeitrag gehe ich auf die Werte, welche für das Jahr 2019 voraussichtlich gelten werden ein.

Mit Wirkum zum 01.01.2019 tritt darüberhinaus das GKV-VEG (GKV-Versichertenentlastungsgesetz) in kraft. Das Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) will dafür sorgen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig wieder paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden (dazu später mehr).

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und entsprechend angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2019 Anfang September 2018 vor. Darin werden die Sozialversicherungsrechengrößen benannt aus denen man die genannten Werte ableiten kann.

Da die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2019 vor Verkündung im Bundesgesetzblatt erst von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet werden müssen, sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel zunächst alle vorbehaltlich, sprich (noch) nicht verbindlich!

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2019

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Debeka PKV Beamtentarife B BC WL ein Blick ins Kleingedruckte

02.02.2018 Thomas Schösser

Welche Leistungen bietet die PKV Debeka für Beamte wirklich? Dazu nehmen wir die Bedingungen der Tarife B BC und WL genauer unter die Lupe und sehen was sie leisten bzw. was wie versichert ist. Gibt es Nachteile? Das werden wir sehen.

Gerade die PKV-Tarife des Debeka Krankenversicherungsverein a. G. für Beihilfeberechtigte genießt unter den Beamten einen hohen Bekanntheitsgrad. Laut Geschäftsbericht des Jahres 2016 waren über 2 Millionen vollversicherte Personen bei der Debeka privat krankenversichert.

Da die Unisextarife quasi erst ab dem Jahr 2013 auf den Markt kamen, werden wahrscheinlich viele dieser Personen in den sogenannten Bisextarifen versichert sein.

Da neue Verträge nur noch in der Unisextarifwelt abgeschlossen werden können, wird dieser Artikel auf die Unisextarife der Debeka für Beihilfeberechtigte eingehen.

Wichtig: Die Bisextarifwelt unterscheidet sich im Leistungsspektrum in vielen Bereichen grundsätzlich von der Unisextarifwelt. Die Leistungen der beiden Tarifwelten der Debeka sind NICHT identisch!

 

Die Wahl einer Privaten Krankenversicherung ist eine Entscheidung fürs Leben

Das Vertragswerk, sprich das Bedingungswerk regelt was wie genau versichert ist. Natürlich aber auch was nicht versichert ist. Diese Vertragswerke sind sozusagen des Pudels Kern bei allen Privaten Krankenversicherungen. Im Zweifel ist das Bedingungswerk immer das, worauf man sich als Kunde berufen kann.

Deshalb sollte man VOR Abschluss eines so wichtigen Vertrags immer das „Kleingedruckte“ durchleuchten und prüfen, ob Ihre Wünsche an den Versicherungsschutz auch tatsächlich erfüllt werden.

Ein gut gemeinter allgemeiner Ratschlag: Nehmen Sie stets die Beratung eines Fachmanns zum Thema PKV in Anspruch bevor Sie eine finale Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten alleine ohne professionellen Rat eine solch wichtige Entscheidung für oder gegen einen Tarif zu treffen, selbst wenn Sie bereits etliche Artikel, Vergleichtests, Bewertungen und Meinungen gelesen / gehört haben.

Die individuelle Betrachtung Ihrer persönlichen Situation und Anforderungen hat oft einen wesentlichen Einfluss auf die Empfehlung eines außenstehenden neutralen Fachmanns.

Bevor Wünsche und Ziele benannt werden können, sollte zunächst klar sein welche Fallstricke und Besonderheiten es auf dem Markt der PKV überhaupt gibt. Wie viel z.B. dieses oder jenes Hilfsmittel, die Behandlung, die Arzneimittel etc. kosten, und welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt diese Kosten abzusichern.

In meinen Beratungsgesprächen nutze ich meinen Kriterienfragebogen zur PKV als roten Faden, um nichts wesentliches zu vergessen. Diesen können Sie gratis downloaden.

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte der Unisex-Tarifwelt der Debeka für Beamte herausgreifen und darauf allgemein eingehen, zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren, auf einige Pukte hinweisen, und meine persönliche Sichtweise zum besten geben. Fettmarkierungen in den Zitaten sind teilweise von mir eingefügt worden.

Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt gemacht, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig! Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Klar ist auch, dass neben den Regelungen im Tarif auch die „medizinische Notwendigkeit“ und „Angemessenheit der Leistungen“ nach den Musterbedingungen beachtet werden muss. Es kann also daraus kein pauschaler Leistungsanspruch abgeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden.

Grundlage für meine Beschreibungen sind folgende Bedingungen / Druckstücke:
(Quelle vom 18.01.2018: https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/index.html)

„Krankenversicherung (ab 21.12.2012 abgeschlossene Unisex-Tarife)“

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung – Stand: 1. Januar 2017 –
Teil I: Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009); Druckstücknummer B KV 1 (01.01.2017)

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung Teil II mit den jeweiligen Tarifbedingungen:
Haupttarif: Tarif „B“ Druckstücknummer C KV 104 (01.10.2017) Stand 01. Oktober 2017

und Zusatztarife:

Tarif „WL“ Druckstücknummer C KV 105 (01.10.2017) Stand 01. Oktober 2017
Tarif „BC“ Druckstücknummer C KV 106 (01.10.2017) Stand 01. Oktober 2017

 

Allgemein zur Struktur des Tarifwerks der Debeka

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Leistungen des PKV-Tarif C.Select der HALLESCHE für Beamte

30.12.2017 Thomas Schösser

Mehr über die Leistungen des PKV-Tarifs für Beamte „C.Select“ der HALLESCHE nun in diesem Blog. Das Tarifprogramm C.Select der HALLESCHE  Krankenversicherung a.G. ist seit September 2016 wieder für die Unisextarifwelt ins Sortiment der PKV-Tarife aufgenommen worden.

Somit verfügt der Versicherungsverein HALLESCHE neben dem Tarifwerk „Primo B“ nun noch über ein zweites Tarifwerk für Beamte und deren beihilfeberechtigten Angehörige, dem „C.Select“.

Über die Einführung und die Besonderheiten innerhalb der Annahmepolitik der C.Select-Tarifserie der Hallesche habe ich bereits einen separaten Artikel geschrieben. Wenn Sie sich näher mit dem Tarif beschäftigen, so sollten Sie auch diesen Artikel unbedingt lesen.

Als Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt PKV gehe ich in diesem Blogartikel jetzt gerne näher auf einige Leistungen und Besonderheiten der C-Tarifereihe für Beamte der HALLESCHE ein.

Welche Leistungen bietet die Tarifwelt des C.Select der Hallesche Krankenversicherung?

Um zu verstehen was wie genau erstattungsfähig ist, muss man sich zunächst immer den grundlegenden Aufbau der Bedingungen ansehen.

Der Hauptteil der Versicherungsbedingungen der C.Select-Tarife sind in 3 Bedingungsteile untergliedert. Zum einen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bestehend aus den MB/KK 2009 und den Allgemeinen Tarifbedingungen (TB/KK 2013), sowie den Tarifen selbst. Zusätzlich gibt es noch ein Heilmittelverzeichnis sowie ein Preis- und Leistungsverzeichnis etc., auf die ich später noch kurz eingehen werde.

Der Artikel bezieht sich auf folgende Bedingungen HALLESCHE Krankenversicherung a.G.  (Tarife) mit folgenden Druckstücknummern (jeweils Stand Januar 2018):

 

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung; Teil 1 Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen (TB/KK 2013) Druckstücknummer PM 22u-08.17
  • Tarif CAZ (Tarif für ambulante Heilbehandlung, Kur- und Rehabehandlung, Zahnärztliche Leistungen) Druckstücknummer PM 69u – 07.16
  • Tarif CSR (Tarif für stationäre Heilbehandlung im Mehrbettzimmer, stationäre Anschlussheilbehandlung) Druckstücknummer PM 70u – 07.16
  • Tarif CG (Tarif für stationäre Heilbehandlung mit Leistungen für Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung) Druckstücknummer PM 13u – 09.16
  • Tarif CSD. (Tarif für Kostenerstattung der Differenz zwischen dem Unterkunftszuschlag im Ein- und Zweibettzimmer) Druckstücknummer PM 26u – 07.16
  • Tarif BE (Beihilfeergänzungstarif) Druckstücknummer PM 87u -02.15

 

Mein Kommentar und meine Ausführungen beziehen sich auf die Leistungen / Vertragsinhalte vom Januar 2018, sprich zum Datum der der Veröffentlichung dieses Artikels.

 

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte des genannten C-Tarifprogramms herausgreifen und darauf allgemein eingehen, und zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren. Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt gemacht, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig! Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Klar ist auch, dass neben den Regelungen im Tarif auch die „medizinische Notwendigkeit“ und „Angemessenheit der Leistungen“ beachtet werden muss. Deshalb kann daraus kein pauschaler Leistungsanspruch abgeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden.

 

Allgemein zur Struktur des Tarifwerks C.Select

Mit dem Tarifbaustein „CAZ“ werden die Bereiche „Ambulant“ und „Zahn“ in einem Tarif zusammengefasst. Den Teil der stationären Regelleistungen übernimmt der Tarif „CSR“. Optional können dann noch die stationären Wahlleistungstarife „CG“ und „CSD“ zusätzlich vereinbart werden.

Um die Voraussetzungen der Pflichtversicherung nach § 193 VVG zu erfüllen, müssen mindestens die Tarife „CSR“ und „CAZ“ gemeinsam abgeschlossen werden. Einige andere Anbieter haben einen separaten Zahntarif, welcher für die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht notwendig ist. Dieser könnte dann bei diesen Versicherern auf Wunsch auch ausgespart werden. Da der Tarif CAZ aber wie erwähnt den ambulanten und zahnärztlichen Bereich kombiniert, ist diese Variante in der Konstellation der neuen Unisex-C.Selectreihe nicht möglich.

Laut Aussagen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. sind die C.Select-Unisextarife mit 2,5% Rechnungszins kalkuliert worden. Die meisten PKV-Unternehmen haben bis dato (30.12.2017) dagegen einen höheren Rechnungszins in ihrer PKV-Tarif-Kalkulation hinterlegt.

 

Wie „liest“  bzw. „versteht“ man die Leistungsinhalte einer PKV für einen Beamten?

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Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018

10.10.2017 Thomas Schösser

2018: Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018!

 

  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018
  • Wie hoch fällt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2018 aus?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2018?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2018?

 

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden. In diesem Blogbeitrag gehe ich auf diese Werte die für das Jahr 2018 gelten ein.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2018 Anfang September 2017 vor. Darin werden die Sozialversicherungsrechengrößen benannt aus denen man die genannten Werte ablesen bzw. ableiten kann… Rest des Beitrages lesen »