Leistungen des PKV-Tarif C.Select der HALLESCHE für Beamte

30.12.2017 Thomas Schösser

Mehr über die Leistungen des PKV-Tarifs für Beamte „C.Select“ der HALLESCHE nun in diesem Blog. Das Tarifprogramm C.Select der HALLESCHE  Krankenversicherung a.G. ist seit September 2016 wieder für die Unisextarifwelt ins Sortiment der PKV-Tarife aufgenommen worden.

Somit verfügt der Versicherungsverein HALLESCHE neben dem Tarifwerk „Primo B“ nun noch über ein zweites Tarifwerk für Beamte und deren beihilfeberechtigten Angehörige, dem „C.Select“.

Über die Einführung und die Besonderheiten innerhalb der Annahmepolitik der C.Select-Tarifserie der Hallesche habe ich bereits einen separaten Artikel geschrieben. Wenn Sie sich näher mit dem Tarif beschäftigen, so sollten Sie auch diesen Artikel unbedingt lesen.

Als Versicherungsmakler mit dem Schwerpunkt PKV gehe ich in diesem Blogartikel jetzt gerne näher auf einige Leistungen und Besonderheiten der C-Tarifereihe für Beamte der HALLESCHE ein.

Welche Leistungen bietet die Tarifwelt des C.Select der Hallesche Krankenversicherung?

Um zu verstehen was wie genau erstattungsfähig ist, muss man sich zunächst immer den grundlegenden Aufbau der Bedingungen ansehen.

Der Hauptteil der Versicherungsbedingungen der C.Select-Tarife sind in 3 Bedingungsteile untergliedert. Zum einen den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bestehend aus den MB/KK 2009 und den Allgemeinen Tarifbedingungen (TB/KK 2013), sowie den Tarifen selbst. Zusätzlich gibt es noch ein Heilmittelverzeichnis sowie ein Preis- und Leistungsverzeichnis etc., auf die ich später noch kurz eingehen werde.

Der Artikel bezieht sich auf folgende Bedingungen HALLESCHE Krankenversicherung a.G.  (Tarife) mit folgenden Druckstücknummern (jeweils Stand Januar 2018):

 

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung; Teil 1 Musterbedingungen 2009 (MB/KK 2009) und Teil II Tarifbedingungen (TB/KK 2013) Druckstücknummer PM 22u-08.17
  • Tarif CAZ (Tarif für ambulante Heilbehandlung, Kur- und Rehabehandlung, Zahnärztliche Leistungen) Druckstücknummer PM 69u – 07.16
  • Tarif CSR (Tarif für stationäre Heilbehandlung im Mehrbettzimmer, stationäre Anschlussheilbehandlung) Druckstücknummer PM 70u – 07.16
  • Tarif CG (Tarif für stationäre Heilbehandlung mit Leistungen für Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung) Druckstücknummer PM 13u – 09.16
  • Tarif CSD. (Tarif für Kostenerstattung der Differenz zwischen dem Unterkunftszuschlag im Ein- und Zweibettzimmer) Druckstücknummer PM 26u – 07.16
  • Tarif BE (Beihilfeergänzungstarif) Druckstücknummer PM 87u -02.15

 

Mein Kommentar und meine Ausführungen beziehen sich auf die Leistungen / Vertragsinhalte vom Januar 2018, sprich zum Datum der der Veröffentlichung dieses Artikels.

 

In diesem Artikel werde ich nun beispielhaft einige von mir ausgewählte Leistungsinhalte des genannten C-Tarifprogramms herausgreifen und darauf allgemein eingehen, und zudem aus den Bedingungen auszugsweise zitieren. Die Angaben wurden mit großer Sorgfalt gemacht, sind jedoch stark vereinfacht und keinesfalls vollständig! Die folgenden Beschreibungen sind also allgemein gehalten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, und geben keinen kompletten Einblick der vertraglich hinterlegten Leistungen wieder. Klar ist auch, dass neben den Regelungen im Tarif auch die „medizinische Notwendigkeit“ und „Angemessenheit der Leistungen“ beachtet werden muss. Deshalb kann daraus kein pauschaler Leistungsanspruch abgeleitet werden. Zudem kann es von Seiten des Versicherers immer zu anderen Interpretationen der Bedingungen kommen. Ein Anspruch / Ausschluss eines bestimmten Leistungsumfangs kann aus diesem Artikel nicht hergeleitet werden.

 

Allgemein zur Struktur des Tarifwerks C.Select

Mit dem Tarifbaustein „CAZ“ werden die Bereiche „Ambulant“ und „Zahn“ in einem Tarif zusammengefasst. Den Teil der stationären Regelleistungen übernimmt der Tarif „CSR“. Optional können dann noch die stationären Wahlleistungstarife „CG“ und „CSD“ zusätzlich vereinbart werden.

Um die Voraussetzungen der Pflichtversicherung nach § 193 VVG zu erfüllen, müssen mindestens die Tarife „CSR“ und „CAZ“ gemeinsam abgeschlossen werden. Einige andere Anbieter haben einen separaten Zahntarif, welcher für die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht notwendig ist. Dieser könnte dann bei diesen Versicherern auf Wunsch auch ausgespart werden. Da der Tarif CAZ aber wie erwähnt den ambulanten und zahnärztlichen Bereich kombiniert, ist diese Variante in der Konstellation der neuen Unisex-C.Selectreihe nicht möglich.

Laut Aussagen der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. sind die C.Select-Unisextarife mit 2,5% Rechnungszins kalkuliert worden. Die meisten PKV-Unternehmen haben bis dato (30.12.2017) dagegen einen höheren Rechnungszins in ihrer PKV-Tarif-Kalkulation hinterlegt.

 

Wie „liest“  bzw. „versteht“ man die Leistungsinhalte einer PKV für einen Beamten?

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Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018

10.10.2017 Thomas Schösser

2018: Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018!

 

  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018
  • Wie hoch fällt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2018 aus?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2018?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2018?

 

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden. In diesem Blogbeitrag gehe ich auf diese Werte die für das Jahr 2018 gelten ein.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2018 Anfang September 2017 vor. Darin werden die Sozialversicherungsrechengrößen benannt aus denen man die genannten Werte ablesen bzw. ableiten kann… Rest des Beitrages lesen »

PKV für Polizeianwärter mit nur 1 Gesundheitsfrage

06.08.2017 Thomas Schösser

Einige Versicherer bieten für Polizeidienstanwärter vereinfachte Gesundheitsfragen zur Anwartschaftsversicherung auf eine PKV (Private Krankenversicherung) an. Was eine Anwartschaft ist, und wie die genannte Aktion eines bestimmten Versicherers genau aussieht, darum geht es in diesem Blogartikel.

Polizeianwärter müssen bei Ihrem Aufnahmeverfahren eine strenge medizinische Untersuchung auf Diensttauglichkeit durchlaufen. Erfüllen sie die Anforderungen des Dienstherrn nicht so unterbleibt die Ernennung.

Viele Anwärter für den Polzeidienst haben Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge. Nach Ende der Ausbildung und Einstellung in den Polizeidienst wandelt sich bei vielen die Versorgungsituation. Einige haben dann einen Beihilfeanspruch und können diesen mit Abschluss einer Privaten Krankenvollversicherung (PKV) für sich vollumfänglich nutzen.

Während der Phase der freien Heilfürsorge benötigt der Polizist nach wie vor eine Pflegepflichtversicherung, diese ist wie der Name schon sagt per Gesetz pflicht, und muss jeder haben. Der Teil der Privaten Krankenvollversicherung ist jedoch in der Zeit der freien Heilfürsorge noch nicht notwendig.

 

Gesundheitsstatus bewahren bzw. sichern!

Endet der Anspruch der freien Heilfürsorge und entsteht der Beihilfeanspruch bei dem Polizisten, so werden Viele eine PKV abschließen wollen. Wird erst dann reagiert, so müssen bei Abschluss Gesundheitsfragen des jeweiligen Versicherers beantwortet werden.

Die meisten Versicherer bieten allerdings schon in der Anwärterphase des Polizisten (und auch für andere Berufsgruppen) Anwartschaftsversicherungen an. Diese stellt eine Option auf Abschluß einer PKV für Polizeianwärter ohne erneute Gesundheitsprüfung dar.

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Erhöhte Bayerische Beihilfe während der Elternzeit ab 2017

08.03.2017 Thomas Schösser

Ab 01.01.2017 erhalten bestimmte Beamte und Richter für die das BayBG Anwendung findet während der Inanspruchnahme von Elternzeit einen Beihilfebemessungssatz von 70%. Damit wird die Beihilfe während der Elternzeit jetzt für vielmehr bayerische Beamten als bisher erhöht.

Dies ist als Besonderheit anzusehen, denn vor dem 01.01.2017 hatte der nicht alleinerziehende Beamte mit nur einem Kind auch nur 50% Beihilfeanspurch. Erst ab 2 oder mehr Kindern erhöhte / erhöht sich der Beihilfeanspruch wenn diverse Voraussetzungen erfüllt waren / sind.

Bei einem Kind dagegen wurde der Beihilfebemessungssatzes für bayerische Beamten bei nicht Alleinerziehenden auch nicht erhöht. Während der Elternzeit sieht das Bayerische Beamtengesetz aber nun einen erhöhten Beihilfeanspruch vor.

Darüberhinaus sei zu erwähnen das dies bei Beihilfeverordnungen der anderen Dienstherrn zu diesem Sachverhalt auch andere Inhalte hinterlegt haben. Der Artikel hier bezieht sich nur auf die betreffenden Bayerischen Beamten und Richter (nicht alle – Ausnahmen sind möglich).

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Austritt aus GKV Wahltarife möglich trotz Mindestbindungsfristen?

18.02.2017 Thomas Schösser

Kann es eine Austrittsmöglichkeit aus der GKV trotz bestehendem Wahltarif mit Mindestbindungsfristen geben? Auf diese Frage geht dieser Blogartikel ein.

In meinem kürzlichen Artikel zum Thema Kündigungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Wechsel in die PKV (private Krankenversicherung) habe ich bereits in einem Satz das Problem der Wahltarife und damit verbundenen Mindestbindungsfristen erwähnt.

Seit einigen Jahren können gesetzliche Krankenversicherungen ihren Versicherten sogenannte “Wahltarife” anbieten. Dabei können diverse Sonderregelungen wie z.B. Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattung auch für gesetzlich Krankenversicherte vereinbart werden. Je nachdem, welchen Wahltarif der gesetzlich Versicherte gewählt hat, können Mindestvertragslaufzeiten von bis zu 3 Jahren gelten (siehe § 53 SGB V).

Das heißt, eine Kündigung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft nach § 175 (4) SGB V (die reguläre Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gerechnet von dem Monat indem das Mitglied die Kündigung erklärt) ist dann für Wahltarifversicherte vor Ablauf der Mindestbindungsfrist in den meisten Fällen nicht möglich.

Ob auch für die andere Beendigungsmöglichkeit, nämlich beim „Austritt“ aus der GKV nach § 188 (4) SGB V (rückwirkender Austritt aus der GKV-Mitgliedschaft nach schriftlichen Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit wegen Statuswechsel) Mindestbindungsfrist hinsichtlich der GKV-Wahltarife gelten, ist eine oft gestellte Frage…

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PKV für Angestellte Wann und wie kann man wechseln?

25.10.2016 Thomas Schösser

Anders als Selbständige oder Beamte müssen GKV-pflichtversicherte Arbeitnehmer erst über eine Einkommensgrenze verdienen um in eine PKV wechseln zu können.

Verdient ein Angestellter unterhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze  so muss er gesetzlich krankenversichert bleiben (abgesehen von sogenannten geringfügig Beschäftigten). Man spricht hier von in der GKV pflichtversicherten Arbeitnehmern.

Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Arbeitnehmers nun aber diese Jahresarbeitsentgeltgrenze (diese wird auch Versicherungspflichtgrenze der GKV genannt), so ist ein Wechsel in eine Private Krankenvollversicherung unter gewissen Umständen möglich.

Wann kann ein bisher in der GKV pflichtversicherter Arbeitnehmer in die PKV wechseln?

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Jahresarbeitsentgeltgrenze, Beitragsbemessungsgrenze 2017

20.10.2016 Thomas Schösser
  • Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze der GKV und Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2017?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2017?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2017?

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2017 Anfang September 2016 vor.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst.

Das BMAS schreibt auf ihrer Website, Zitat:

„Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wird, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden und der Bundesrat muss anschließend zugestimmt haben.“ Zitat Ende.

Die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel sind aus diesem Grund alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2017

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C.Select Tarif der HALLESCHE für Beamte

14.10.2016 Thomas Schösser

Das sog. Tarifprogramm C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung ist seit September 2016 wieder im PKV-Markt präsent. Ausführliche Informationen nun hier.

Kurz vor Einführung der Unisextarife, sprich in der „Bisex-Tarifkalkulation“ hatte die HALLESCHE Krankenversicherung a.G. zwei unterschiedliche Tarifreihen für Beamte im Angebot. Zum einen „PRIMO-B“ und zum anderen das „C-Tarifprogramm“ oder auch umgangssprachlich kurz die „C-Tarife“ genannt.

Beide Tariflinien standen für das Neugeschäft parallel zur Verfügung und boten in vielen Bereichen unterschiedliche Leistungsinhalte an.

Mit Beginn der „Unisexwelt“ (geschlechtsunabhängige Kalkulation) in der Privaten Krankenversicherung Ende 2012 bot die Hallesche bis einschließlich August 2016 nur noch eine einzige PKV- Tariflinie für das Beamtenneugeschäft an, nämlich die sogenannten „PRIMO-B-Tarife“.

Die in vielen Bereichen leistungsstärkeren C-Tarife wurden im Jahr 2013 nicht in die Unisextarifwelt aufgenommen bzw. weitergeführt.

Anfang September 2016 entschied sich die HALLESCHE wieder dafür die sogenannten C-Tarife names C.Select neben dem PRIMO-B in das Angebotsportfolio der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. aufzunehmen.

Im Vergleich zu den „C-Tarifen“ der Bisextarifwelt wurden allerdings einige inhaltlichen Veränderungen und Neuheiten eingeführt.

Für Versicherungsbeginne ab 01.09.2016 bietet die HALLESCHE nun also wieder das Tarifprogramm C.Select im Unisex-Bereich für Beihilfeberichtigte an.

Screenshot Website der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. vom 13.10.2016

Screenshot Website der HALLESCHE Krankenversicherung a.G. vom 13.10.2016

Aufgrund der inhaltlichen Komplexität werde ich meine Ausführungen zur C.Select -Tarifwelt…

 

in 2 separate Artikel aufteilen. Der erste Teil wird sich mit der allgemeinen Zusammensetzung sowie der Handhabung der Tarifwelt für Beamte, sowie mit der momentanen (Stand 13.10.2016) Annahmepolitik der HALLESCHE auseinandersetzen.
Hier folgt also Teil 1  zur neuen Tariflinie C.Select der HALLESCHE Krankenversicherung a.G.  Rest des Beitrages lesen »

Mannheimer Krankenversicherung mit Continentale Krankenversicherung „verschmolzen“

02.09.2016 Thomas Schösser

Die Mannheimer Krankenversicherung AG wurde auf die Continentale Krankenversicherung a.G. „verschmolzen“. Die Absicht zu diesem Schritt war schon seit längerer Zeit von Unternehmensseite her erklärt worden.

Mit der Eintragung im Handelsregister am 24. August 2016 ist die gesellschaftsrechtliche Integration der Mannheimer Versicherungen in den Continentale Versicherungsverbund abgeschlossen.

Laut Gesellschaftsaussage wurde nach der Genehmigung durch die BaFin und die Eintragung in das Handelsregister das gesamte Vermögen und damit auch der Versichertenbestand der Mannheimer Krankenversicherung auf die Continentale Kranken übertragen. Nun wird die Continentale Krankenversicherung a.G. für Bestandskunden der Mannheimer Krankenversicherung AG zum neuen Vertragspartner.

 

Wieso wurde die Vermögensübertragung von der Mannheimer Krankenversicherung zur Continentale Krankenversicherung vollzogen?

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PKV für Beamte Finanztest 2016 Zusatz für Beamte Kritik

05.08.2016 Thomas Schösser

Stiftung Warentest (Finanztest) veröffentlichte am 30.06.16 wieder einmal einen „Test“. Der Titel: „Zusatzschutz für Beamte (…)“ Tests und Tipps zur PKV.

Als Versicherungsmakler mit Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen PKV (Private Krankenversicherung), BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) und Dienstunfähigkeitsversicherung muss man sich mit der vermeintlichen Fachpresse natürlich auseinandersetzen.

Gerade das Urteil der Stiftung Warentest scheint für Verbraucher einen hohen Stellenwert zu haben. Viele Interessenten die sich zur ersten Beratung bei mir melden haben schon einmal vorher die Ergebnisse der Finanztest sorgfältig studiert.

Bereits im Jahr 2014 teste Stiftung Warentest in einer Ausgabe der Finanztest Private Krankheitskostenvollversicherungen (PKV). Damals schon beschäftigte man sich unter anderem auch mit Beamtentarife (PKV für Beamte). Kurz nach dem Erscheinen der Finanztestausgabe übte ich Kritik an den dort getätigten Äußerungen und Ergebnissen.

Auch im aktuellen Artikel der Finanztest „Zusatzschutz für Beamte (…) mit Tests und Tipps zur Krankenversicherung“ vom 30.06.2016 gibt es viele Punkte die ich so nicht unkommentiert stehen lassen will. Da es auch Jemanden geben muss, der die „Tester“ testet, habe ich mir den Artikel angesehen. Hier also nun mein Kommentar und meine Kritik zum genannten Artikel / Test.

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