Jahresrückblick 2012 auf die PKV- und BU-Branche

31.12.2012 Thomas Schösser

2012 war nicht nur für die Private Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern für die gesamte Versicherungsbranche ein Jahr mit vielen Ereignissen und weitreichenden Veränderungen. Ein Grund noch einmal kurz einige dieser Dinge Revue passieren zu lassen…

Besonders die Vorbereitung auf die sogenannten „Unisextarife“, also die Einführung von Tarifen die beitragstechnisch nicht mehr nach Geschlechtern unterscheiden, hielt die Versicherungsbranche in Atem. Ein Urteil des EuGH (Der Gerichtshof der Europäischen Union) hatte schon im Jahr 2011 entschieden und der Bundesrepublik Deutschland auferlegt, dass eine geschlechtsspezifische Kalkulation (sogenannte Bisextarife) wegen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen nicht mehr durchgeführt werden darf.

Somit waren die Versicherer angehalten bis spätestens zum Unisexstichtag, dem 21.12.2012, ihre Versicherungsprodukte geschlechtsunabhängig zu kalkulieren. Keine leichte Aufgabe. Die allermeisten Versicherer hielten die Beiträge und vertraglichen Inhalte der neuen Tarife bis kurz vor dem Stichtag unter Verschluss…

Mitte des Jahres 2012 sprach sich der Verband der Privaten Krankenversicherung für Mindeststandards in der Privaten Krankenvollversicherung aus, und gab zu bestimmten Leistungsfeldern eine Gestaltungsempfehlung an die Versicherer ab. Der PKV-Verband vertrat die Auffassung, dass die Versicherungsunternehmen, mit Einführung der Unisextarife eine Chance haben nicht nur Beiträge, sondern auch Inhalte der Produkte zu überarbeiten und zu verbessern.

Trotz des Unisexstichtags hatten einige Unternehmen im Jahr 2012 noch neue Bisextarife auf den Markt gebracht. So zum Beispiel öffnete die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG beziehungsweise die Union Krankenversicherung AG am 01. April 2012 den Privaten Krankenvollversicherungstarif „GesundheitCOMFORT“ für das Neugeschäft.

Kurz darauf, nämlich am 01. Mai 2012, startete die INTER Krankenversicherung a.G. ebenfalls dem Verkauf einer neuen Tariflinie in der Privaten Krankenvollversicherung. In der Sparte der Berufsunfähigkeitsversicherung gab es ebenfalls eine ganze Reihe an neuen Tarifen.

Im Bereich der Pflegeversicherung ergaben sich wesentliche Veränderungen. Das PNG (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) wurde im Jahr 2012 beschlossen, was zu Leistungsveränderungen in der Pflegepflichtversicherung ab dem Jahr 2013 führt.

Zeitgleich wurde auch die Förderung der sogenannten Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch „Pflege-Bahr“ genannt, von der Regierung auf den Weg gebracht.

…wie bereits erwähnt, viele Veränderungen und einschlägige Neuerungen. Aus der Vielzahl der neuen Produkte und Tarife sind auch neue Möglichkeiten entstanden. Gleichzeitig sind viele Interessenten und Kunden verunsichert. Wie findet man denn nun unter den ganzen neuen Angeboten das richtige Produkt? Wie soll man vorgehen?

Wie immer muss bei der Auswahl des passenden Angebots, egal ob bei einer Berufsunfähigkeits-, Privaten Krankenversicherung, oder bei der Absicherung der Pflegekosten auf die Inhalte im Vertragswerk geachtet werden, denn dort wird geregelt was wie genau versichert ist, beziehungsweise was eben nur teilweise oder gar nicht versichert ist…Für mehr Informationen empfehle ich meine Blogserie über Leistungsunterschiede in der PKV und meinen gratis Downloadbereich mit Kriterienfragebögen zur BU und PKV.

Nach diesem wirklich ereignisreichen Jahr wünsche ich den Lesern meines Blogs einen guten Rutsch ins neue Jahr 2013, viel Erfolg, und vor allem Gesundheit!

Verbesserungen bei einigen BU-Tarifen der Alte Leipziger Lebensversicherung ab 2012

21.01.2012 Thomas Schösser

Die Alte Leipziger Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit gab bereits Ende 2011 eine Informationen über einige Neuerungen ihrer Produktpalette ab 2012 an die Vermittler heraus. Von den Neuerungen sind auch einige Tarife der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) betroffen. Hier ein kurzer Auszug aus dieser Meldung der Alte Leipziger:

„Verbesserung unserer Berufsunfähigkeitsversicherung
NEU: BUZ für Schüler ab 10 Jahren
Bedingungsverbesserungen
Regelung zur Wiedereingliederungshilfe jetzt auch für Selbständige
Verbesserung / Klarstellung der BU-Definition hinsichtlich Kräfteverfalls
Für Studenten der Human- und Zahnmedizin gilt die Infektionsklausel“

Ein Grund einige dieser Änderungen näher zu beleuchten. Mein folgender Blogbeitrag wird sich auf die aus meiner Sicht wichtigsten Veränderungen der Bedingungen der selbständigen BU, Tarif „BV10“ beschränken.  Auf andere Produkte / Tarife der Alte Leipziger, wie z.B. die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur Basisrente, werde ich in diesem Blogbeitrag nicht eingehen, da teilweise andere Regelungen / Bedingungsinhalte hinterlegt sind. So ist zum Beispiel im neuen Bedingungswerk von 2012 der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung „BZ20“ zur Basisrentenversicherung die neue Regelung zur Wiedereingliederungshilfe (Umorganisationshilfe) für Selbständige nicht hinterlegt.

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Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012 vom Bundeskabinett beschlossen

02.11.2011 Thomas Schösser

Wie in jedem Jahr wird zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze die Einkommensentwicklung in Deutschland betrachtet.

Anfang Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen, in welchen auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) enthalten sind, in einer Verordnung beschlossen. Dieser Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, daher handelt es sich noch um vorläufige Zahlen.

Wie hoch ist die voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2012 ?

Die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 wurde nun auf € 45.900,- im Jahr, beziehungsweise € 3.825,- monatlich erhöht.

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Beschluss ebenso eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 auf € 50.850,- pro Jahr, bzw. € 4.237,50 pro Monat vor. Zum Vergleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 beträgt  € 49.500,-. Gemeint ist hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (siehe auch § 6 (7) SGB V). Hier sieht der Beschluss des Bundeskabinetts eine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von € 45.900,- vor.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Wechsel in eine private Krankenversicherung

Auswahlkriterien PKV

Kriterienfragebogen zur PKV