Wie jedes Jahr werden die Sozialversicherungsrechengrößen im sogenannten Referentenentwurf vor der Verabschiedung und Zustimmung des Bundesrats vorgestellt. Darunter sind auch die voraussichtlichen Zahlen für die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.
Die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung (u.a. Bezugsgröße in der Sozialversicherung, Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung) werden jedes Jahr anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter neu festgelegt.
Insbesondere für Angestellte, die Anfang 2013 in eine Private Krankenversicherung (PKV) eintreten wollen, ist interessant wie hoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2013 ausfallen wird.
Arbeitnehmer können nämlich erst dann von der GKV zur PKV wechseln, wenn deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, übersteigt. Wird diese Versicherungspflichtgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze ebenfalls übersteigt.
Dagegen können Arbeiter und Angestelle, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (Berufseinsteiger) sofort zwischen freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung entscheiden, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen wird.
In der GKV versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die Ihren Arbeitgeber wechseln, und auf Grund der neuen Beschäftigung ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgenze haben (vorausschauende Betrachtung), sind von Beginn dieser neuen Beschäftigung an in der GKV versicherungsfrei und können somit in eine PKV wechseln.
Wie hoch wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2013 voraussichtlich sein?