Viele Details und Kriterien gibt es bei der Wahl nach der „richtigen“ Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten.
Beispiele hierfür sind die Definitionen der abstrakten und konkreten Verweisung, der Arztanordnungsklausel, die festgelegte Dauer der benötigten Beeinträchtigung für eine Leistungserbringung, der Umorganisation bei Selbstständigen oder der Nachprüfung bei einem Leistungsfall und so weiter.
Da hat man unter Umständen lange nach einem für sich guten Versicherungsschutz Ausschau gehalten und sich nach langer Zeit wegen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden.
Doch wird fast immer ein wichtiges Detail übersehen. Die inflationäre Entwicklung (Geldentwertung). Die Preissteigerung vermindert quasi die Kaufkraft des Kapitals beziehungsweise der Rente.
Ein Beispiel: Startet man heute mit einer gewünschten BU-Rente von € 1.000,-, so muss man bedenken, dass bei einer angenommenen Inflationsrate von jährlich nur 2,5%, diese heutigen tausend Euro in 20 Jahren nur noch einer heutigen Kaufkraft von etwa € 610,- entsprechen. Nach 30 Jahren sogar nur noch rund € 475,-. Oder anders ausgedrückt, möchte man die Kaufkraft beibehalten benötigt man in 20 Jahren ungefähr € 1.640,- , in 30 Jahren dann rund € 2.100,- als monatliche Absicherung.
Was bedeutet das jetzt bei der Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit? Wie kann man der Inflation hier begegnen?
Hier gibt es zwei Modelle, welche allerdings nicht von allen Versicherern in gleicher Form angeboten werden. Heißt, jeder Versicherer kann hier sein eigenes Süppchen kochen.
Wichtig zum einen:
- Eine dynamische Anpassungen der Beiträge und Leistungen VOR dem Versicherungsfall.
Hierbei handelt es sich um eine automatische Steigerung der Beiträge aber auch der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese Steigerung endet allerdings in den meisten Fällen bei Zahlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit. Hier gibt es im Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen die unterschiedlichsten Regelungen, wann, um wie viel, bis zu welchen Grenzen (z.B. Endalter, Rentenhöhen, Angemessenheitsprüfungen usw.) etc. eine Erhöhung erfolgen kann.
Tritt der Leistungsfall dann ein, ist es gut, wenn man zusätzlich eine
- Vertraglich garantierte Steigerung der BU-Rente bei einem Versicherungsfall im Vertrag hinterlegt hat.
Mit diesem Baustein, wird gerade bei einem „frühen Leistungsfall“, beispielsweise schon in den ersten Laufzeitjahren, die vom Versicherer zu zahlende Berufsunfähigkeitsrente in vorgegebenen Abständen erhöht, um die Kaufkraft auch hier weiterhin zu gewährleisten. Nicht jeder Versicherer bietet solch einen Baustein an, und die Gesellschaften welche das tun, haben hier ebenfalls je nach Tarif unterschiedliche Regelungen im Bedingungswerk verankert.
Wichtig: Achten Sie darauf, dass diese Anpassungen der Leistungen auch vom Versicherer vertraglich garantiert werden und eben nicht von Überschüssen des Unternehmens abhängig sind.
Bei der oben aufgeführten Berechnung handelt es sich um eine rein exemplarische Darstellung. Eine Bedarfsermittlung und Inflationsberechnung muss immer individuell für jeden Einzelfall erstellt werden.