Die oft genutzte Öffnungsaktion, auch Öffnungsklausel, für Beamtenanfänger kann in der Regel nur innerhalb einer 6-Monatsfrist ab Verbeamtung genutzt werden. Wie die Regelungen hier im Detail aussehen habe ich in einem separaten Blogbeitrag näher erläutert. Der PKV-Verband hat nun eine neue, befristete Sonderöffnungsaktion ins Leben gerufen, die für einige Beamte von Interesse sein dürfte.
Die Öffnungsaktion an sich ist für Beamte gedacht, die aufgrund von Krankheiten oder ärztlichen Behandlungen von keiner PKV mehr aufgenommen, sprich abgelehnt werden (Stichwort: Gesundheitsfragen bei Antragsstellung – Risikoprüfung des Versicherers), oder einen extrem hohen Risikozuschlag auf ihren zu zahlenden Beitrag zu zahlen hätten.
In den letzten Jahren sind innerhalb der Öffnungsaktion einiges getan, so wurde diese auch für Beamte auf Widerruf geöffnet.
Beamte auf Probe und Frist für Öffnungsaktion verpasst? Was nun?
In diesem Zusammenhang ist es schnell passiert, dass ein Beamter auf Probe diese 6-Monatsfrist eventuell übersehen hat, oder vielleicht erst nachher von dieser Öffnungsklausel erfahren hat.
Wenn sich kein PKV-Unternehmen findet, welches den Beamten quasi „regulär“ versichert, so bleibt dann oftmals nur eine Weiterversicherung in der GKV, oder der Basistarif der PKV als Alternative übrig. Hinweis: In wenigen Ausnahmefällen kann es auch Ausnahmen von der Regel geben. Bei jedem Fall muss daher individuell geprüft werden, ob und wie die Öffnungsaktion genutzt werden kann.
Bisher konnte die Öffnungsaktion von einigen wenigen Beamten, die VOR dem 01.01.2005 in einem bestimmten Dienstverhältnis standen, und zum Zeitpunkt der PKV-Antragsstellung freiwilliges Mitglied in der GKV waren, auch außerhalb dieser 6-Monatsfrist genutzt werden. Dies war allerdings stets ein enger Personenkreis…