In diesem Artikel wird es um die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung), Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), die Beitragssätze und den Zusatzbeitragssatz in der GKV für das Jahr 2025 gehen.
14,6 Prozentpunkte; so hoch beläuft sich der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Größe ist seit einigen Jahren gleich geblieben und wird wohl auch im Jahr 2025 bestand haben.
Allerdings verändern sich jedes Jahr aufs neue die Bezugsgröße und damit auch die Grundlage der Berechnungen des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Für das Jahr 2025 wird ein enormer Anstieg der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) vorgesehen. Beide gehören zu den Sozialversicherungsrechengrößen. Die JAEG und BBG werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.
Meistens führt dies zu einer Erhöhung, so auch nun für das Jahr 2025.
Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf wurde Anfang September 2024 veröffentlicht. In den nächsten Monaten folgt der Regierungsentwurf, und der Abschluss des Gesetzes folgt dann meist im Dezember. Somit sind die Zahlen noch vorläufig und noch nicht verbindlich!