Beitragsgarantieerklärung für einige Tarife bei der Deutschen Ring Krankenversicherung a. G.

11.05.2012 Thomas Schösser

Nun ist es noch gar nicht so lange her, dass die Barmenia Krankenversicherung eine Beitragsgarantie ausgesprochen hat, da kommen schon die nächsten Versicherer mit ähnlichen Ankündigungen.

Was überhaupt unter einer sogenannten „Beitragsgarantie“ in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu verstehen ist, und ob eine Beitragsgarantieerklärung ein Argument für oder gegen einen Tarif ist, habe ich in einem separatem Blogbeitrag näher beleuchtet.

Jetzt aber zur „Garantieerklärung“ der Deutschen Ring Krankenversicherung a.G. Dort heißt es unter anderem, Zitat (Quelle Druckstücknummer: DRK 3560 04.12):

Garantiert keine Beitragserhöhung* vor dem 1.1.2014 in den folgenden leistungsstarken Angeboten der Krankenvollversicherung:

Comfort +
Comfort
Esprit
Esprit X (Männer, Kinder u. Jugendliche)
Esprit M (Frauen, Kinder u. Jugendliche)
Esprit MX (Männer, Kinder u. Jugendliche)

gilt auch für: PIT – Gesetzliche Portabilität

sowie für die Krankentagegeldversicherung
pro … (Männer) / pro v … (Männer)

(…)

*Diese Beitragsgarantie gilt für die o.g. Tarife mit geschlechtsspezifischer Beitragskalkulation (Bisex). Sie gilt nicht für Erhöhungen durch Umstellungen von Kindern zu Jugendlichen und von Jugendlichen zu Erwachsenen.

In einigen Tarifen spricht der Deutsche Ring also nur für jeweils ein Geschlecht eine „Beitragsgarantie“ aus. Marketingtechnisch durchaus interessant finde ich die Formulierung „vor dem 1.1.2014“. Natürlich weiß heute (11-05-2012) noch keiner, auch bei anderen Gesellschaften nicht, wie sich die Beiträge am beziehungsweise ab dem 01.01.2014 entwickeln werden. Auch zu beachten: für die sogenannten „Unisex-Tarife“ gilt diese Garantieerklärung natürlich nicht.

Eine vergleichsweise kurzfristige Planungssicherheit, mehr bietet eine solche Erklärung nicht. Sollten Sie sich mit dem Wechsel in eine PKV beschäftigen, so beachten Sie nicht nur den momentan zu zahlenden Beitrag und den historischen Beitragsverlauf, sondern insbesondere die vertraglich hinterlegten Leistungsinhalte, denn darauf müssen Sie sich im Krankheitsfall verlassen können.

Weitere Informationen:

Kriterienfragebogen zur PKV

Anfrage PKV

Barmenia Krankenversicherung a.G. spricht Beitragsgarantie für einige ihrer PKV-Tarife aus

03.05.2012 Thomas Schösser

Letztes Jahr bereits sprach die Barmenia für einige Ihrer Krankenvollversicherungstarife eine Beitragsgarantie aus. Was sich unter den sogenannten Beitragsgarantien eigentlich verbirgt, und ob sie ein Argument für einen Tarif sind, habe ich bereits im vergangenen Jahr in einem meiner Blogbeiträge näher erläutert.

Bereits im April 2012 gab es von der Barmenia Krankenversicherung wieder eine Bekanntgabe. So heißt es, dass in „vielen wichtigen Tarifen“ der Vollversicherung die Beiträge für Erwachsene nicht nur bis Ende 2012, sondern sogar bis 31.12.2013 unverändert bleiben (bei Abschluss bis 20.12.2012). Die Beiträge werden also in einigen Tarifen der Krankenvollversicherung bis 31. Dezember 2013 nicht erhöht werden, so sie denn bis 20. Dezember 2012 abgeschlossen werden. Wie es allerdings nach dem 31.12.2013 mit Beitragsanpassungen der Tarife aussieht, ob sie erhöht, verringert oder gleich bleiben, weiß heute (03-05-2012) noch keiner.

Welche Tarife sind nun von der Beitragsgarantie der Bamenia betroffen?

In der folgenden Übersicht sind die für das Neugeschäft geöffneten Vollversicherungstarife aufgeführt, deren Beiträge bis 31.12.2013 (bei Abschluss bis 20.12.2012) unverändert bleiben (Quelle: Barmenia Druckstück „Beitragsgarantie KV-Aktuell 23-04-2012“) – Alle Angaben ohne Gewähr

Beginnen wir mit den Tarifen für Männer:

Tarife für Angestellte / Selbstständige Männer
easyflex start+, easyflex clinic+,
easyflex comfort+, easyflex dent+

VC 2, VCN 2, VCH 2, VC 3, VCH 3
(jeweils alle SB-Stufen)

VCNW
VA 01 – 05, VA 70 – 100, VS 300,
VS 200 / 201, VS 100 / 101,
VD 80 / 100

EB, WS
T (3 – 364)

Tarife für Ärzte
VHV 1, VHV 2, VHV 3
VZK
MA, MS 1 / 2 / 3, MZ

Tarife für beihilfeberechtigte Männer
VB 1 / 2 / 3
VA 20 – 60, VS 120 – 280,
VS 320 – 380, VD 20 – 70

VE, VEN, VEL
VZN

Tarife für Frauen

Tarife für Angestellte / Selbständige Frauen

easyflex start+, easyflex clinic+

VC 3, VCH 3
(jeweils alle SB-Stufen)

VC1Z+, VCNW, VC1ZW

VA 01 – 05, VA 70 – 100, VS 300,
VS 200 / 201, VD 80 / 100

EB

T (3 – 364)
Tarife für Ärztinnen:

VHV 1, VHV 2, VHV 3

VZK

MA, MS 1 / 2 / 3

Tarife für beihilfeberechtigte Frauen:
VB 1 / 2 / 3
VA 20 – 60, VS 120 – 280,
VS 320 – 380
VE, VEN
VZN

Somit ist zumindest eine kurzfristige Planung des Beitrags bis Ende 2013 möglich, vorausgesetzt, dass der Abschluss der Tarife bis  20.12.2012 erfolgt. Wie es jedoch mit der Beitragsentwicklung nach dem 31.12.2013 aussieht, kann heute aber natürlich noch keiner, auch bei keinem anderen Unternehmen, vorhersagen.

Desweiteren schreibt die Barmenia, dass für die meisten Tarife, die nicht in der Liste genannt werden (einschließlich Ergänzungsversicherungstarife) die Beitragsüberprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Das Ergebnis ist derzeit noch offen. Weitere Informationen wird die Barmenia voraussichtlich im September 2012 bekanntgeben.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien für die PKV

Barmenia Bedingungsänderungen zum 01.01.2011

Beitragsgarantien privater Krankenversicherer – Was hat das zu bedeuten? – Sind Beitragsgarantien ein Argument für einen Tarif?

01.07.2011 Thomas Schösser

Bei der Vermittlung privater Krankenversicherungen wird allzu oft mit dem Ausdruck „beitragsstabiler Tarif„ geworben. Heißt „beitragsstabil“, dass der Tarif nie eine Beitragserhöhung erfahren wird?

Jeder Tarifbeitrag einer privaten Krankenversicherung (PKV) muss zur Vermeidung finanzieller Engpässe früher oder später einmal erhöht werden. Gründe für Beitragserhöhungen können zum Beispiel die allgemein steigenden Gesundheitskosten, beitragsrelevante Gesetzesänderungen oder die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung sein.

Die Frage ist also nicht ob Beitragserhöhungen bei einem Tarif stattfinden werden, sondern wie stark bzw. schwach diese zukünftig ausfallen.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) gehören Beitragsanpassungen zum normalen „Geschäftsbetrieb“, da die vertraglich garantierten Leistungen eines privaten Krankenversicherungstarifs von Seiten des PKV-Unternehmens auch in Zukunft weiterhin finanzierbar bleiben müssen.

Daher  überprüfen die privaten Krankenversicherer regelmäßig, ob die Beiträge ihrer PKV-Tarife angepasst werden müssen oder nicht. Ein unabhängiger Treuhänder muss daraufhin dem Ergebnis des Versicherers zustimmen. Das dafür notwendige Prüfungsverfahren wird dabei nicht willkürlich, sondern auf Grundlage gesetzlicher Regelungen, wie u.a. der Kalkulationsverordnung oder dem VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) durchgeführt.

Was sind nun aber Beitragsgarantien privater Krankenversicherer?

Einige private Krankenversicherer, wie z.B. die Barmenia, RuV, Hallesche oder AXA werben im Jahr 2011 mit sogenannten „Beitragsgarantien“ und nutzen diese als Marketinginstrument. Hierbei sichert der Versicherer zu, dass einige seiner Tarife für bestimmte Personengruppen, bis zu einem festgelegten Zeitpunkt,  unter gewissen Voraussetzungen keine Beitragserhöhungen erfahren werden.

Was allerdings nach Ablauf des „Garantiezeitraums“  passiert, bleibt ungewiss. Die Gewähr eines Versicherer, welche die Beitragsstabilität eines Tarifs sichert, ist eben nur zeitlich begrenzt. Hinzu kommt, dass gesetzliche Änderungen dennoch zu einer „außerplanmäßigen“ Beitragserhöhung führen können.

Soll man nun einen private Krankenversicherungstarif mit oder ohne Beitragsgarantie abschließen?

Da man davon ausgehen muss, dass ein privater Krankenversicherungsvertrag für die Dauer  des restlichen Lebens bestehen wird, ist der Zeitraum einer Beitragsgarantie des Versicherers für ein oder zwei Jahre im Verhältnis verschwindend gering. Demnach kann eine ausgesprochene Beitragsgarantie kein übergeordnetes Auswahlkriterium für eine PKV sein.

Natürlich spielt die Entwicklung des Beitrags einer privaten Krankenversicherung langfristig eine entscheidende Rolle. Die Prämie soll im Alter ja auch finanzierbar bleiben. Kurzfristige Beitragsgarantien eines Versicherers  lassen jedoch keinerlei langfristige Zukunftsprognosen zu. Viel wichtiger sind hingegen die im Vertragswerk hinterlegten Versicherungsleistungen eines Tarifs, welche von Seiten des Versicherers lebenslang garantiert werden.

Hier unterscheiden sich Tarife teilweise elementar voneinander. Da Verschlechterungen des Gesundheitszustandes eine nachträgliche Verbesserung des Versicherungsschutzes unter Umständen unmöglich machen können, ist die Auswahl des Tarifs anhand des Versicherungsschutzes von grundlegender Bedeutung.

Sprechen Sie mit Ihrem spezialisierten PKV-Makler also nicht nur über den zur Zeit gültigen Beitrag und die ausgesprochenen Beitragsgarantien der PKV, sondern vor allem über die Leistungsinhalte welche Ihnen ein Leben lang vom Versicherer vertraglich garantiert werden.

Weiterführende Informationen:

Auswahlkriterien zur privaten Krankenversicherung

Weitere Informationen finden Sie auch in meinem Leitfaden zur PKV im gratis Downloadbereich.