In meinem letzten BLOG-Beitrag habe ich u.a. bereits über die voraussichtliche Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2011 geschrieben. Glaubt man den bisherigen Meldungen und Berechnungen, dann wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV für das Jahr 2011 von 14,9% (allgemeiner Beitragssatz 2010) auf 15,5% angehoben werden.
Somit würde sich, trotz der vermutlich sinkenden Beitragsbemessungsgrenze, der maximale Arbeitgeberzuschuss für private Krankenversicherungen für das Jahr 2011 dennoch erhöhen.
Vorweg sei gesagt, dass natürlich maximal die Hälfte (50%) des tatsächlichen zu zahlenden Beitrags zur privaten Krankenversicherung als Arbeitgeberzuschuss angesetzt werden kann. Jedoch eben nur höchstens bis zu einer festgelegten Grenze, die sich wie folgt errechnet:
Monatliche Beitragsbemessungsgrenze x Hälfte des um 0,9% verminderten allgemeinen Beitragssatzes der GKV
Mit den vorläufigen Zahlen für 2011 würde sich dann folgender maximaler monatlicher Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung ergeben:
€ 3712,50 x 7,3% (15,5% um 0,9% vermindert / 2) = € 271,01
Siehe dazu unter anderem § 257 SGB V. Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung sind separat zu betrachten.
Bitte beachten Sie, dass die Sozialversicherungsrechengrößen für das Jahr 2011 noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen wurden. Ob die oben aufgeführten Grenzen für das Jahr 2011 tatsächlich so ausfallen wie oben genannt, wird sich voraussichtlich erst im November oder Dezember 2010 zeigen.
Haben Sie noch Fragen? Dann können Sie sich gerne an mich wenden.