Erläuterungen zur BU-Dynamik – Erhöhung des Beitrags und der Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

27.09.2013 Thomas Schösser

Unter Dynamik versteht man grob gesagt die regelmäßige Steigerung (meistens einmal pro Jahr) des Beitrags und der vertraglichen Leistungen. Hier wird also eine Möglichkeit geschaffen, die BU-Rente auch noch nach Vertragsabschluss zu erhöhen. Die allermeisten am Markt zur Verfügung stehenden BU-Dynamiken (nicht alle) sehen für die Erhöhung der versicherten Leistung keine erneute Gesundheitsprüfung vor.

Aber gerade bei diesem Thema sind Interessenten einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) jedoch häufig verunsichert, und stellen Fragen, wie z.B. ob eine Dynamik in einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist? …oder wie lange / oft der Beitrag jedes Jahr erhöht wird? Worin unterscheiden sich Beitragsdynamik und Leistungsdynamik in einer BU-Versicherung voneinander? …und so weiter.

Ein Grund einmal generell zu diesem wichtigen Bereich zu bloggen. Gleich zu Beginn möchte ich erwähnen, dass jedes Versicherungsunternehmen, nach dem Prinzip der freien Vertragsgestaltung, in seinen jeweiligen Tarifen / Versicherungsbedingungen eigene Regeln, Definitionen und Begriffe verankern kann. Zusätzlich hat jede Gesellschaft unterschiedliche Vertragsannahmegrundsätze (z.B. Risikobewertung des Berufs und der Gesundheit, Annahmepolitik allgemein etc.)…

Das heißt beispielsweise, dass nicht jede Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit bietet eine Dynamik im Vertrag zu vereinbaren (teilweise auch abhängig vom Einzelfall);

Und wenn eine Dynamikklausel beim entsprechenden Anbieter möglich ist, dann können die Inhalte im Bedingungswerk, also zum Beispiel unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung erfolgt, um wie viel die Leistung bzw. der Beitrag erhöht wird, wie die Berechnung der Steigerung erfolgt, wann keine dynamischen Erhöhungen mehr möglich sind etc., von Vertrag zu Vertrag sehr unterschiedlich ausgestaltet sein…

Im Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es über die Dynamik (regelmäßige Erhöhung) hinaus auch teilweise (Abhängig vom Tarif) unterschiedlichste Optionsrechte zur einmaligen Erhöhung der versicherten BU-Rente. Da dieses Thema der BU-Optionsrechte einen separaten Bereich wiederspiegelt, gehe ich in diesem Blogbeitrag nicht näher darauf ein.

 

Was ist der Unterschied zwischen „Dynamik“ und „BU-Rentensteigerung im Leistungsfall“?

Im wesentlichen, gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung zwei „Maßnahmen“ zur regelmäßigen Leistungserhöhung nach Vertragsabschluss. In der Versicherungsbranche werden diese, wie bereits erwähnt, oftmals sehr verschieden bezeichnet und unterscheiden sich inhaltlich von Tarif zu Tarif, und natürlich auch von Versicherer zu Versicherer sehr voneinander.

Im Markt der BU gibt es im großen und ganzen aus meiner Sicht zwei Arten von regelmäßigen Steigerungsvereinbarungen; oberflächlich betrachtet:

Zum einen die Anpassung, also Erhöhung, des Beitrags und der Leistung VOR (also bis zum) eintreten einer Berufsunfähigkeit, und

zum anderen die Anpassung, sprich Erhöhung, der versicherten BU-Barrente NACH eintreten einer versicherten Berufsunfähigkeit.

Wie bereits gesagt, gibt es im BU-Markt für beide Arten die unterschiedlichste Begrifflichkeiten, mit verschiedenen inhaltlichen Ausprägungen, wie z.B. „Leistungsdynamik, Beitragsdynamik, planmäßige Erhöhung, Rentendynamik, Rentensteigerung“ etc.

bu_dynamik_burentensteigerung_vereinfachte_darstellung

 

Wie wirken sich diese Bausteine in einem BU-Vertrag eigentlich aus?

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Warum finden Beitragsanpassungen bei privaten Krankenversicherungen statt? Was soll man tun?

16.10.2010 Thomas Schösser

Zum Jahreswechsel ist es bei vielen Tarifen privater Krankenversicherer wieder soweit. Die Beiträge und / oder die vereinbarte Selbstbeteiligung wird erhöht. Vielen Fragen sich warum?

Grundsätzlich kann es hierfür unterschiedlichste Gründe geben. Steigen beispielsweise die Gesundheitskosten oder erhöht sich die Lebenserwartung der Bevölkerung, hat dies natürlich unmittelbaren Einfluss auf die zukünftigen Ausgaben der privaten Krankenversicherungen.

Warum? Da die vertraglich garantieren Leistungsinhalte privater Krankenversicherungstarife von Seiten des Versicherers nicht reduziert werden können, müssen, damit kein finanzieller „Engpass“ entsteht, die steigenden Kosten durch Erhöhung der Einnahmen „ausgeglichen“ werden. Leben die Versicherten statistisch gesehen länger, so ist natürlich auch mit einer längeren Kostenbelastung für die PKV zu rechnen.

Neben den genannten Gründen gibt es jedoch auch vertraglich „fixierte“ Beitragsanpassungen. Beispielsweise bei privaten Krankenversicherungen für Kinder oder bei sogenannten „Ausbildungstarifen“. Hierbei handelt es sich meist um PKV-Tarife mit reduzierten Beiträgen für z.B. Kinder, Studenten oder Beamtenanfänger, wie Referendare. Meist werden diese Tarife ohne Altersrückstellungen kalkuliert. In der Regel wird nach Ablauf der im PKV-Vertrag vorgegebenen Frist oder aber auch bei Ende der Voraussetzungen für den Ausbildungstarif der Beitrag bedingungsgemäß angepasst. Dabei handelt es sich allerdings um im Vertragswerk festgelegte Zeitpunkte, die dadurch nicht unvorhergesehen eintreten, vorausgesetzt man kennt diese.

Anders verhält es sich mit Tarifen, die von vornherein zu niedrig kalkuliert wurden. Geht die ursprüngliche „Rechnung“ des Versicherers nicht auf, sind Beitragsanpassungen natürlich ein logischer Schritt.

Im §12b des VAG „Prämienänderungen in der Krankenversicherung; Treuhänder“ kann man unter anderem folgendes über die Vorgehensweise einer BAP erfahren (Auszug aus dem VAG – Stand 16.10.2010):

„(1)Bei der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung dürfen Prämienänderungen erst in Kraft gesetzt werden, nachdem ein unabhängiger Treuhänder der Prämienänderung zugestimmt hat. Der Treuhänder hat zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Rechtsvorschriften in Einklang steht. Dazu sind ihm sämtliche für die Prüfung der Prämienänderungen erforderlichen technischen Berechnungsgrundlagen einschließlich der hierfür benötigten kalkulatorischen Herleitungen und statistischen Nachweise vorzulegen. In den technischen Berechnungsgrundlagen sind die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellung einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig darzustellen. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 erfüllt sind. […]“

Fazit: Beitragserhöhungen in der PKV finden nicht ohne Grund statt. Allerdings sind alleine schon aufgrund der inflationären Entwicklung, der Veränderungen bei den Gesundheitskosten und der älter werdenden Bevölkerung, Beitragsanpassungen nicht zu vermeiden.

Was soll man jetzt bei einer Beitragserhöhung seiner PKV tun? Soll man jetzt kündigen?

Als erstes sollte gelten, nicht überstürzt oder unüberlegt handeln. Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung hat finanzielle Folgen. Z.B. könnten, je nachdem wann die PKV begonnen hat, unter Umständen die kompletten Altersrückstellungen verloren gehen. Zudem sollte ein „ständiger“ Wechsel von einem Krankenversicherer zum nächsten nie das Ziel sein.

Der „Weg“ zu einer für sich passenden privaten Krankenversicherung sollte immer auf Grundlage einer objektiven und rationalen Entscheidung gefällt werden. Machen Sie sich klar, dass der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz unter Umständen ein Leben lang „genügen“ muss. Neu aufgetretene Erkrankungen können je nach Versicherer den Eintritt in eine neue private Krankenversicherung aufgrund von Risikozuschlägen oder gar Ausschlüssen schwieriger oder unmöglich machen.

Sehen Sie sich das „Kleingedruckte“, also die Versicherungsbedingungen noch einmal genauer an, und vergleichen Sie den Inhalt mit Ihren Wünschen an den Versicherungsschutz. Beispiele für mögliche Auswahlkriterien zur PKV finden Sie hier. Sollte Ihnen nach eingehender Prüfung Ihre jetzige Situation nicht zusagen, dann lassen Sie sich zunächst „Lösungsvorschläge“ von Ihrem bisherigen Versicherer unterbreiten. Sehen Sie sich dabei auch das Unternehmen sowie alle verfügbaren Tarifangebote noch einmal genau an.

Sollten Sie sich einen objektiven Marktvergleich zur privaten Krankenversicherung wünschen, achten Sie möglichst darauf, einen unabhängigen und vor allem spezialisiertenMakler aufzusuchen. Das Thema PKV ist extrem umfangreich und erfordert viel Fachwissen und Erfahrung. Zudem hat ein Versicherungsmakler die Möglichkeit eine sogenannte Risikovorabanfrage, also eine „Ausschreibung“ bei mehreren Gesellschaften mit Ihrem persönlichen „Risikoprofil“ zu tätigen und damit unterschiedliche Angebote einzuholen.

Egal ob Sie eher zu einem Versichererwechsel oder einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer bisherigen privaten Krankenversicherung tendieren, lassen Sie sich alle Vor- und Nachteile detailliert erklären, wägen Sie diese in aller Ruhe und ohne Zeitdruck ab, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Beitragserhöhung in der PKV ein Grund zu kündigen?

26.10.2009 Thomas Schösser

Ende des Jahres ist es wieder soweit. Viele Krankenversicherungen schreiben Ihre Kunden aufgrund der notwendigen Beitragserhöhung zum 01. Januar an. Hier entsteht in der PKV ein Sonderkündigungsrecht.

In letzter Zeit fällt mir zunehmend auf, dass sich Angebotsanfragen von Interessenten häufen, die Ihre bisherige private Krankenversicherung alleine aus dem Grund der „ständigen“ Beitragssteigerungen kündigen und zu einem anderen Unternehmen wechseln möchten.

Immer wieder wird nach dem „beitragsstabilsten Tarif“ gefragt.

Diese Frage kann jedoch nicht so richtig beantworten werden. Warum nicht?

Zwar gibt es eine große Stoffsammlung an Beitragsverläufen der Vergangenheit, doch können diese Zahlen wenig über zukünftige Entwicklungen aussagen. Keiner kann eine verbindliche Aussage darüber treffen, wie sich die zukünftige(n) Geschäftsmodelle, Annahmepolitik, Finanzmärkte, politische Veränderungen, Kosten, Tariföffnungen entwickeln und auf den gewählten Tarif / Versicherer Einfluss nehmen.

Daneben sei bemerkt, dass Beitragserhöhungen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stattgefunden haben. Wie hoch diese in der Vergangenheit ausgefallen sind lesen Sie hier.

Meiner Meinung nach sollte bei der Wahl des PKV-Tarifs in erster Linie auf den Leistungsinhalt geachtet werden. Den der Krankenversicherungsschutz soll ja, wie der Name schon sagt, Schutz vor Krankheitskosten bieten. Dabei sollten die Auswahlkriterien so umfangreich wie möglich sein.

Überprüfen Sie zunächst Ihren Versicherungsschutz. Passt der Vertragsinhalt zu Ihren Wünschen und Bedürfnissen? Bietet der bisherige Versicherer evtl. Alternativen für Sie an?

Ein Versichererwechsel, aber auch ein Tarifwechsel innerhalb einer Gesellschaft sollte gut und nicht unüberlegt oder voreilig vollzogen werden. Nutzen Sie den Rat eines spezialisierten und unabhängigen Fachmanns, welcher Ihnen die Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes erklärt. Sind Sie danach immer noch fest entschlossen den Versicherer zu wechseln, dann beachten Sie unter anderem folgendes (keine abschließende Aufzählung):

  • Unter Umständen verlieren Sie bei einem Wechsel Ihre kompletten Altersrückstellungen (Abhängig von der Tarifwelt). Prüfen Sie inwieweit dies für Ihre Versicherung zutrifft. Lassen Sie sich eine Auflistung des Versicherers über die bis dato angesparten Altersrückstellungen schriftlich aushändigen.
  • Eventuell kann man bei einem Versichererwechsel das Recht auf einen späteren Wechsel in den sogenannten „Standardtarif“ verlieren (Recht bei sogenannter „alter Tarifwelt“). Überprüfen Sie inwieweit das für Sie zutreffen würde.
  • Nehmen Sie den neuen Tarif genau unter die Lupe und vergleichen Sie diesen mit Ihrem bisherigen Schutz und Ihren Wünschen.
  • Beachten Sie auch, ob es sich um ein „Lockangebot“ eines neu auf den Markt gebrachten Tarif handelt.
  • Kündigen Sie nie Ihren bisherigen Versicherungsschutz bevor Sie nicht den gewünschten Vertrag rechtssicher abgeschlossen haben.
  • Lassen Sie sich von einem unabhängigen Fachmann alle Vor- und Nachteile eines Versichererwechsels oder eines Tarifwechsels innerhalb der bisherigen Gesellschaften detailliert aufzeigen…