2025 Rechnungszinserhöhung bei Lebensversicherung

30.10.2024 Thomas Schösser

2025 wird der sogenannte Höchstrechnungszins zur Lebensversicherung erhöht. Dies hat das Bundesministerium für Finanzen beschlossen.
Was dieser Umstand bedeutet, und ob man man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung, Risiko-Lebensversicherung lieber auf das Jahr 2025 warten soll oder nicht? Darum wird es in diesem Artikel gehen.

Zukünftige Leistungsversprechen aus der Sparte der Lebensversicherungen (dazu gehören auch Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeiten-, Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen…) werden unter anderem mit einer Zinssatzannahme errechnet.

Der Gesetzgeber legt hier einen sogenannten Höchstrechnungszinssatz für neu abgeschlossene Verträge fest. Dieser orientiert sich i.d.R. an der momentanen Zinssituation, und kann somit Veränderungen unterliegen.

Damit will der Gesetzgeber sicher stellen, dass kein Versicherer zu hohe Leistungsversprechen abgibt, denn der Höchstrechnungszins darf, wie der Name schon verrät bei der Tarif-Kalkulation nicht überschritten werden.

Vereinfacht gesagt: Wird dieser Höchstrechnungszinssatz höher festgelegt, so können Versicherungsunternehmen auch höhere Leistungsversprechen geben.

 

Historische Entwicklung des Höchstrechnungszinses

Hier einige Beispiele wie sich dieser Höchstrechnungszinssatz in der Vergangenheit für Neuabschlüsse verändert hat.

 

  • 4,00% – Juli 1994 bis Juni 2000
  • 3,25% – Juli 2000 bis 2003
  • 2,75% – 2004 bis 2006
  • 2,25% – 2007 bis 2011
  • 1,75% – 2012 bis 2014
  • 1,25% – 2015 bis 2016
  • 0,90% – 2017 bis 2021
  • 0,25% – 2022 bis 2024

 

(Quelle: DAV Deutsche Aktuarvereinigung)

 

Wie man schnell erkennt, wurde der Höchstrechnungszins die letzten 30 Jahre fortlaufend abgesenkt. Das Jahr 2025 stellt nun also eine Trendwende dar.

Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für 2025 – Wie hoch wird der Höchstrechnungszins 2025 sein?

Aufgrund der seit kurzen wieder positiveren Zinssituation wird ab dem Jahr 2025 der Höchstrechnungszinssatz auf 1% angehoben. Somit ist es den Versicherern wieder erlaubt mit einem höheren Zinsen zu kalkulieren, was sich ggf. positiv auf die Produktlandschaft der Lebensversicherung auswirken könnte.

Können die Versicherer auch nach wie vor mit einem niedrigeren Höchstrechnungszins rechnen?

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Ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung alias Dread-Disease-Versicherung eine Alternative zur BU?

19.04.2013 Thomas Schösser

In einem meiner letzten Blogartikel schrieb ich über einige Merkmale der Unfallversicherung, die neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ebenfalls zur Absicherung der Arbeitskraft von vielen Gesellschaften angeboten wird.

In den letzten Jahren kamen neben den schon bekannten Versicherungen wie der Krankentagegeld-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung noch einige weitere Versicherungskonzepte, wie z.B. die Grundfähigkeitenversicherung, Körperschutzpolice, oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auf den Markt…

Meines Erachtens ist es wichtig kurz auf einige dieser Versicherungsarten wie z.B. der Krankentagegeldversicherung, Grundfähigkeitenversicherung und so weiter einzugehen, um Begriffsverwechslungen vorzubeugen, und grobe Unterschiede einmal zu erklären, denn jeder dieser Versicherungen hat andere vertragliche Voraussetzungen zur Leistungserstattung hinterlegt. Auch die Art der Versicherungsleistungen (z.B. Rentenzahlung, einmalige Kapitalzahlung usw.) sind je nach Sparte unterschiedlich.

Es kann also z.B. Krankheiten / Situationen geben, bei welcher nicht immer gleich ein BU-Leistungsfall von der Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt wird, aber gegebenenfalls Leistungen aus der Dread-Disease-Police erstattet werden können; und natürlich auch umgekehrt (je nach Einzelfall).

Im heutigen Blogbeitrag widme ich mich der sogenannten Dread-Disease-Police, auch Schwere-Krankheitenversicherung genannt.

Was ist eigentlich eine Dread-Disease-Versicherung?

Bei den meisten Deckungskonzepten Schwerer-Krankheiten-Versicherungen kann eine, dem Kundenwunsch entsprechende Versicherungssumme, zum Beispiel € 50.000,-, versichert werden.

Erleidet die versicherte Person eine im Vertrag aufgeführte Krankheitsdiagnose, und werden zudem die weiteren Leistungs-Voraussetzungen, wie z.B. Karenzzeiten, Wartezeiten, Fristen, Diagnosezeitraum, Obliegenheiten, Nachweise usw. erfüllt / erbracht, wird die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise (je nach Konstellation / Vertragswerk etc.) ausbezahlt.

Es handelt sich hierbei also um eine sogenannte Ausschnittsdeckung, da die versicherten Krankheiten abschließend im jeweiligen Bedingungswerk aufgezählt und genau beschrieben sind. Auch sind weitere Leistungsvoraussetzungen wie zum Beispiel Wartezeiten, Karenzzeiten, genaue Definition der versicherten Ereignisse, Ausschlüsse und so weiter zu beachten, die sich natürlich je nach Tarif / Anbieter sehr voneinander unterscheiden können…

Zur Zeit bieten allerdings nur eine kleine Anzahl von Versicherungsgesellschaften die reine Dread-Disease-Versicherung an. Trotzdem gibt es mittlerweile eine größere Auswahl an Tarifen, die sich inhaltlich sehr voneinander unterscheiden. Schwere-Krankheiten-Versicherungs-Tarife die circa 40 Krankeitsdiagnosen beziehungsweise Ereignisse versichern, sind heute auf dem Markt verfügbar.

Mittlerweile sind sogar schon einige Berufsunfähigkeitsversicherer dazu übergegangen in manchen BU-Tarifen kleine Leistungselemente einer Dread-Disease-Versicherung einzubauen…darauf werde ich in diesem Blogartikel aber nicht näher eingehen.

Ersetzt eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disase-Versicherung) nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, das tut sie meiner Meinung nach nicht. Der Grund dafür liegt darin, dass der Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch die Voraussetzungen, Ereignisse, die Leistungsbegrenzungen und so weiter, sich von denen einer klassischen Schweren-Krankheitenversicherung unterscheidet.

Da keiner weiß, welche Verletzungen oder Krankheiten, beziehungsweise, welche Situation einen Versicherten treffen wird, kann man logischerweise auch nicht sagen, diese oder jene Versicherung  wäre jetzt „perfekt“.

Die Frage ist vielmehr welche Absicherung denn für die persönlichen Situation am ehesten „gebraucht“ wird? Die passende(n) Versicherung(en) muss/müssen also individuell ausfindig gemacht werden. Genauso ist es denkbar eine Berufsunfähigkeits- und Schwere-Krankheitenversicherung parallel zueinander abzuschließen…hier gibt es viele Möglichkeiten.

Dennoch wird die Frage, ob es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, oftmals in den Raum gestellt. Für einige Menschen, je nach Sichtweise und Fall, ist dies auch durchaus interessant.

Gerade dann, wenn Interessenten der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grund der Aufnahmerichtlinien der BU-Versicherer verwehrt wird. Manchmal gibt es leider Situationen, in welchen z.B. wegen einer Vorerkrankung, oder auf Grund eines gefährlichen Berufes / Hobbys, ein BU-Vertrag nicht abgeschlossen werden kann.

Die Annahmerichtlinien von Dread-Disease-Versicherungen können sich von denen einer BU-Versicherungen differenzieren. Bei manchen Vorerkrankungen besser für den Kunden, bei manch anderen schlechter, je nach Einzelfall…Es kann also gegebenenfalls passieren, dass alle BU-Versicherer dem Kunden den BU-Abschluss verweigern, eine Dread-Diseaseversicherung aber Versicherungsschutz anbietet; und auch umgekehrt…Natürlich hängt das aber von der jeweiligen Konstellation ab…

Wann leistet denn eigentlich eine Dread-Disease-Versicherung? Welche Krankheiten sind überhaupt versichert?

Wie bereits erwähnt gibt es hier viele verschiedene Tarife, mit unterschiedlichen Versicherungsumfang.

In Werbeprospekten mancher Tarife werden Leistung bei eintreten von Diagnosen wie z.B. Krebs, Schlaganfall, Gehörlosikeit oder Nierenversagen versprochen. Doch Achtung! Wie bei allen Versicherungen muss auch hier im Kleingedruckten genauer nachgelesen werden, wann jetzt genau ein Leistungsanspruch entstehen kann, und vor allem wie die versicherte Diagnose bzw. das Ereignis im Bedingungswerk genau beschrieben ist.

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„Wieso soll ich eine BU abschließen? – Der Versicherer verweist mich doch eh in einen anderen Beruf“

15.12.2011 Thomas Schösser

. . . diese oder ähnliche Aussagen hört man in Bezug auf Versicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) nicht selten.  Viele ältere Verträge hatten tatsächlich eine sogenannte Verweisungsklausel integriert, und auch das neue Versicherungsvertragsgesetz gibt den Versicherern zumindest die Möglichkeit eine abstrakte Verweisungsdefinition im Bedingungswerk zu vereinbaren.

Deshalb gehe ich heute auf das Thema der Verweisungsmöglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ein, um diesen Teilbereich der BUV näher zu beleuchten.

Die Versicherungsbranche unterscheidet in der BU-Versicherung zwischen der sogenannten „abstrakten“ und „konkreten“ Verweisung. Was ist das überhaupt? Was kann das für mich als Kunde einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten?

In diesem Blog-Artikel gehe ich zunächst nur auf das Thema „abstrakte Verweisung“ ein. Über den Bereich der konkreten Verweisung habe ich einen separaten Blogbeitrag verfasst.

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Berufsunfähigkeitsversicherung auch für rein verwaltend tätige und im Büro arbeitende Menschen sinnvoll?

28.10.2011 Thomas Schösser

Viele Fragen sich, ob man als rein im Büro arbeitende Person überhaupt „so leicht“ berufsunfähig werden kann? Haben es BU-Versicherer wirklich „leichter“ eine Leistung für einen ausschließlich im Büro tätigen Menschen abzulehnen?

Einige Angestellte denken,  eine Berufsunfähigkeitsversicherung wäre für sie nicht sinnvoll. Aussagen wie beispielsweise  „Im Büro kann ich nicht so einfach BU werden, da ich den ganzen Tag am Schreibtisch sitze. Was soll da schon passieren? “ sind da nicht selten…

In vielen Köpfen ist die Vorstellung von dem hart körperlich arbeitenden Bauarbeiter zugegen, der auf Grund eines schweren Bandscheibenvorfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieses Situation kann sich jeder gut vorstellen.

Allerdings gibt es noch eine Vielzahl anderer Krankheiten, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können. In diesem Zusammenhang ist es interessant einen Blick in die offizielle Statistik der Deutschen Rentenversicherung mit dem Titel „Indikatoren zu Erwerbsminderungsrenten (EM-Renten) im Zeitablauf – Stand: Juni 2011“ zu werfen.

Natürlich ist die eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht das gleiche wie eine Rentenleistung einer Berufsunfähigkeitsversicherung durch einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag, gelten doch unterschiedliche Rahmenbedingungen und gesetzliche Grundlagen. Allerdings erkennt man an dieser Statistik meines Erachtens sehr gut, was u.a. alles zu einer Beeinträchtigung der Arbeitskraft führen kann und wo Risiken bestehen, die man vielleicht bisher noch nicht so gesehen hat.

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