Es ist noch gar nicht so lange her, dass die Deutsche Krankenversicherung AG (DKV) die private Krankheitskostenvoll-Tarifreihe mit dem Namen „BestMed“ herausgebracht hat.
Dabei gibt es unterschiedliche „Leistungsstufen“ von BM1 bis BM5, wobei BM1 für die leistungsschwächste Tarifstufe steht. Die DKV hat nun verkündet den Verkauf einiger preisgünstiger „Einsteigertarife“ für das Neugeschäft zu stoppen.
Welche Tarife der DKV werden wann geschlossen?
Die Tarife BM1, BM2 aus der BestMed-Reihe, als auch der Tarif „SMART/PLU“, und der ehemals über die Victoria Krankenversicherung verkaufte Tarif „ET2“ werden für das Neugeschäft ab 01.01.2012 geschlossen werden. Auch die beiden sogenannten „Osttarife“ BS9 und BS5 werden dann nicht mehr aktiv zum Verkauf angeboten. Sollte Jemand einen dieser Tarife neu abschließen wollen, so ist der letztmögliche Versicherungsbeginn der 01.12.2011 (Quelle: ERGO Fachinformation für den Maklervertrieb KW25 2011).
Warum werden diese Tarif für das Neugeschäft geschlossen?
Die DKV wollte diese Versicherungen, als Möglichkeit zum preisgünstigen Einstieg in die PKV anbieten. Diese Tarife haben vergleichsweise aber nur ein geringes Leistungsspektrum in den Bedingungen hinterlegt, das in einigen Bereichen sogar weniger Leistungsumfang als eine gesetzliche Krankenversicherung bietet.
Die DKV rechnete in der Vergangenheit damit, dass viele in diesen Einsteigertarifen Versicherte, in Tarife mit höherem Leistungsinhalt wechseln würden, was aber seltener der Fall war als ursprünglich angenommen. Aus geschäftspolitischen Gründen wurde daher die Schließung einiger dieser „Elementartarife“ beschlossen. Die DKV möchte damit eine klare Richtung, weg von Tarifen mit wenig Leistung, hin zu leistungsstärkeren Tarifen vorgeben . . . so zumindest die offizielle Stellungsnahme der DKV.
Was bedeutet das, wenn ein Tarif geschlossen wird und was passiert nun mit Personen, die in diesen Tarifen versichert sind?
Die DKV wird die geschlossenen Tarife für das Neugeschäft nicht weiter zum Verkauf anbieten. Für Bestandskunden, die in diesen Tarifen versichert sind, laufen die Verträge weiter wie bisher.
Steigt der Beitrag in geschlossenen Tarifen schneller an?
Es ist nicht automatisch gesagt, dass ein geschlossener Tarif höhere Beitragssteigerungen als ein für das Neugeschäft geöffneter Tarif erfährt. Wie stark die zukünftigen Beitragserhöhungen ausfallen werden, hängt von sehr vielen unterschiedlichen Faktoren ab, wie unter anderem ob der Tarif von vornherein „auskömmlich“ kalkuliert wurde, wie viele Rücklagen vorhanden sind, oder ob im Kollektiv „Entmischungseffekte“ stattfinden werden und so weiter…
In der Historie gab es natürlich negative Beispiele von geschlossenen Tarifen, die starke Beitragssteigerungen erfahren mussten. Doch ob das genauso auch mit den geschlossenen Tarifen der DKV passieren wird, weiß man heute (27.07.2011) noch nicht gewiss, und wird letzten Endes nur die Zukunft zeigen …
Welche Möglichkeiten haben DKV-Kunden, die in einem dieser Tarife versichert sind?
Überprüfen Sie, ob der Versicherungsschutz des Tarifs noch zu Ihren Wünsche und Bedürfnissen passt. Durchleuchten Sie unter anderem auch die bedingungsgemäßen Leistungsaussagen ganz genau auf deren Inhalt und entscheiden Sie dann, ob Sie in Ihrem jetzigen Vertrag versichert bleiben, oder einen Tarifwechsel innerhalb der DKV anstreben wollen.
Falls Sie einen Tarifwechsel innerhalb der DKV wünschen, so lassen Sie sich einige Umstellungsangebote unterbreiten. Bestehen Sie auf eine Übersicht aller für Sie denkbaren Tarifmöglichkeiten.
Prüfen Sie, ob Ihre jetzige PKV vertraglich fixierte Optionsrechte zum Wechsel in einen anderen Tarif hinterlegt hat, wie diese genau ausgestaltet sind, und wann Sie diese nutzen können. Achten Sie dabei u.a. auf Fristen, Rahmenbedingungen und grundlegende Voraussetzungen.
Sind keinerlei Optionsrechte ohne die Forderung einer erneuten Gesundheitsprüfung vorhanden, so klären Sie, ob und zu welchen Konditionen (z.B. Risikozuschläge) ein Wechsel mit Gesundheitsprüfung möglich ist. Sollte das auch nicht in Betracht kommen, so checken Sie die gesetzlichen Möglichkeiten des Tarifwechsels nach §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Es wird nicht ausbleiben, dass der ein oder andere in Erwägung zieht die DKV komplett als Krankenversicherer zu verlassen und zu einem anderen PKV-Unternehmen zu wechseln. Tun Sie das nicht unüberlegt und überstürzt. Überdenken Sie bei Ihrer Suche vor allem die Auswahl der für Sie wichtigen Leistungskriterien. Ein Wechsel des Versicherers bringt natürlich Nachteile, wie z.B. ein höheres Eintrittsalter, je nach Tarifgeneration teilweiser oder kompletter Verlust der Altersrückstellungen und eine erneute Gesundheitsprüfung mit sich. Solch eine Entscheidung sollte daher objektiv, unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile getroffen werden.
Durchleuchten Sie zusammen mit Ihrem Berater alle denkbaren Möglichkeiten und Optionen.
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