. . . diese oder ähnliche Aussagen hört man in Bezug auf Versicherungen für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU) nicht selten. Viele ältere Verträge hatten tatsächlich eine sogenannte Verweisungsklausel integriert, und auch das neue Versicherungsvertragsgesetz gibt den Versicherern zumindest die Möglichkeit eine abstrakte Verweisungsdefinition im Bedingungswerk zu vereinbaren.
Deshalb gehe ich heute auf das Thema der Verweisungsmöglichkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ein, um diesen Teilbereich der BUV näher zu beleuchten.
Die Versicherungsbranche unterscheidet in der BU-Versicherung zwischen der sogenannten „abstrakten“ und „konkreten“ Verweisung. Was ist das überhaupt? Was kann das für mich als Kunde einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten?
In diesem Blog-Artikel gehe ich zunächst nur auf das Thema „abstrakte Verweisung“ ein. Über den Bereich der konkreten Verweisung habe ich einen separaten Blogbeitrag verfasst.