Das Jahr 2011- ein kurzer Rückblick auf die private Krankenversicherung

31.12.2011 Thomas Schösser

… wichtige und teilweise auch außergewöhnliche Ereignisse sind im Jahr 2011 rund um den Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) geschehen. Ein Grund noch einmal kurz auf einige dieser Dinge zurück zu blicken.

Als aller erstes Ereignis ist der Wegfall der sogenannten „Dreijahresfrist“ für Angestellte, und der damit für viele Menschen verbundene erleichterte Wechsel zur PKV zu nennen. Somit konnten viele Angestellte direkt zum Jahreswechsel, Anfang 2011, in eine PKV wechseln ohne zunächst drei Jahre warten zu müssen. Auch für Berufseinsteiger mit einem entsprechenden Einkommen wurde der Systemwechsel hin zur privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche Änderung wesentlich erleichtert.

Im Jahr 2011 hatten einige Versicherer Ihre Bedingungen aktualisiert und Klarstellungen der Bedingungsaussagen vorgenommen. Aus Verbrauchersicht größtenteils ein erfreuliches Ereignis.

Als Beispiele sind hier die Barmenia oder Alte Oldenburger, die bereits im Januar die Bedingungsveränderungen vornahmen zu nennen. Im April folgte dann u.a. die Hallesche, und im Sommer die Deutsche Ring Krankenversicherung sowie die Universa mit der Anpassung Ihrer Vertragswerke.

Im  Jahr 2011 wurden bei einigen Gesellschaften auch neue Tarifbausteine eingeführt. So brachte z.B. die Universa einen sogenannten Beitragsentlastungstarif auf den Markt.

Leider gab es daneben auch negative Schlagzeilen. So verkündeten im Sommer 2011 die DKV und die Central, dass einige ihrer „Einsteigertarife“ geschlossen werden. Speziell die Central sorgte dazu noch mit diversen Ankündigungen über hohe Beitragserhöhungen zum Jahreswechsel 2011 / 2012 für Aufsehen.

Das Bundeskabinett beschloss im November 2011 die Eckpunkte zur Umsetzung der Pflegereform. Geplant sind „gezielte Verbesserungen für Pflegebedürftige, insbesondere für Demenzkranke, aber auch für pflegende Angehörige“. Die Finanzierung der Pflegeversicherung soll auf „eine nachhaltigere Grundlage“ gestellt werden. Bleibt abzuwarten, was sich wie genau im Detail durch die Reform an Änderungen ergeben wird. . .

Zum Abschluss möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei den Besuchern und Lesern meiner Seite und für die vielen ausgesprochenen Empfehlungen bedanken. Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins neue Jahr 2012. Bleiben Sie gesund.

Bundestag beschließt Fall der „3-Jahresfrist“ – Wechsel in PKV für Angestellte wird erleichtert

15.11.2010 Thomas Schösser

Am 12. November 2010 wurde die Abschaffung der sogenannten „Dreijahresgrenze“ für Arbeitnehmer welche in die PKV wechseln möchten vom Bundestag beschlossen.

Seit Einführung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz im Jahr 2007 war für Arbeiter und Arbeitnehmer ein Wechsel in die PKV nur möglich, wenn deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die JAEG übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Am 12.11.2010 stimmte der Bundestag nun u.a. über grundsätzliche Änderungen des §6 und §9 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung) ab.

Auf der Internetseite des Deutschen Bundestag heißt es dazu:

„Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 12. November den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/3040) zur „nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der am 10. November vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/3696) angenommen.

In der Drucksache „17/3040“ findet man auf Seite 8 zum § 6 „Versicherungsfreiheit“ folgende Ausführung…

„[…] Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch […]
2. §6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hatgestrichen.

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.“
bb) Die Sätze 4 bis 6 werden aufgehoben. […]“

Da diese Regelung bereits am 31.12.2010 in Kraft tritt, wird somit vielen Arbeitnehmern, welche bereits im Jahr 2010 die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten haben und voraussichtlich im nächstes Jahr weiterhin überschreiten, der Wechsel in die private Krankenversicherung ab 01.01.2011 ermöglicht (siehe Begründung auf Seite 21 der Drucksache 17/3040).

Unter anderem findet man in der oben aufgeführten Drucksache zu den Änderungen des § 9 „Freiwillige Versicherung“ weiterhin folgenden Passus:

„[…] 3. §9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

3. Personen, die erstmals eine Beschäftigung im Inland aufnehmen und nach §6 Absatz 1 Nummer 1 versicherungsfrei sind; Beschäftigungen vor oder während der beruflichen Ausbildung bleiben unberücksichtigt,“. […]“

Somit ist für Arbeiter und Angestellte die ab 01.01.2011 erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (Berufseinsteiger) eine sofortige Entscheidung zwischen freiwilliger gesetzlicher oder privater Krankenversicherung möglich, wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitentgeltgrenze übersteigen wird.

Doch Achtung: Überstürzen Sie nichts. Handeln Sie nicht voreilig. Bevor Sie in eine private Krankenversicherung wechseln sollten Ihnen u.a. zunächst einmal die grundlegenden Unterschiede zwischen GKV und PKV geläufig sein.

Haben Sie sich mit dem Thema der Leistungsunterschiede in der privaten Krankenversicherung beschäftigt? Hier finden Sie ein paar Beispiele für mögliche Leistungsinhalte, die von Bedeutung sein könnten.

Manche fragen sich vielleicht: Warum sollte man sich so intensiv mit dem Thema Leistungen in der PKV beschäftigen?

Jeder muss davon ausgehen, dass der „eingekaufte“ private Versicherungsschutz gegen Krankheitskosten evtl. ein Leben lang ausreichend sein muss.

Daher sollte die Auswahl der privaten Krankenversicherung stets mit Bedacht erfolgen, auch wenn die Entscheidungsfindung dadurch ein, zwei oder mehr Monate länger dauert… Da die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch mitten  im Kalenderjahr zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündbar ist (gerechnet von dem Monat  in dem die Kündigung erklärt wird), kann ein Wechsel zur PKV u.U. auch noch nach dem 01.01.2011 erfolgen (Ausnahmen kann es allerdings bei Wahltarifen der GKV geben).

Möchten Sie mehr erfahren? Dann können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren.

Dreijahresfrist für Arbeitnehmer in der PKV soll zum 01. Januar 2011 fallen

27.09.2010 Thomas Schösser

Der Wegfall der sogenannten 3-Jahresfrist wurde am 12.November 2010 vom Bundestag beschlossen. Mehr Informationen siehe folgenden BLOG-Beitrag https://www.pkv-inhalte.de/pkv-bu-av-blog/bundestag-beschliesst-fall-der-3-jahresfrist-wechsel-in-pkv-fuer-angestellte-wird-erleichtert/. Es folgt nun der ursrüngliche BLOG-Beitrag vom 27. September 2010 mit der Überschrift „Dreijahresfrist für Arbeitnehmer in der PKV soll zum 01. Januar 2011 fallen“:

Was verbirgt sich eigentlich hinter der sogenannten „Dreijahresfrist“?

Seit Einführung des GKV-WSG (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) gilt für Arbeitnehmer folgende Regel. Arbeitnehmer können erst dann von der GKV zur PKV wechseln, wenn sie in drei aufeinander folgende Kalenderjahren ein Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, erzielt haben und immer noch erzielen. Diese Regelung soll nun zum 01.01.2011 fallen.

Laut Pressemitteilung des Bundesministerium für Gesundheit vom 22.09.2010 über die „wesentlichen Regelungsinhalte des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG)“ sollen ab 01.01.2011 unter anderem folgende unten aufgeführten Änderungen gelten.

Zu beachten ist hier, dass bisher lediglich das Bundeskabinett diese Regelungen beschlossen hat (Stand 22.09.2010). Gültigkeit erlangen diese jedoch erst, wenn der Bundestag zustimmt und der Bundespräsident die Änderungen mit seiner Unterschrift „bewilligt“. Das Gesetzesvorhaben wird daraufhin im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Welche Änderungen ergeben sich insbesondere für die private Krankenversicherung und für Personen, welche in die PKV wechseln möchten? Wird die Drei-Jahres-Regel für Arbeitnehmer nun abgeschafft?

Zitat aus dem Regierungsentwurf vom 22.09.2010:

Durch Änderungen in den §§ 6 und 9 SGB V („Drei-Jahres-Regelung“) wird die Aussage des Koalitionsvertrag umgesetzt, wonach ein Wechsel aus der GKV in die PKV zukünftig wieder nach einmaligen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein soll.

…weiter heißt es…

Damit wird die Rechtslage vor Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wieder hergestellt. Danach endet die Versicherungspflicht in der GKV für Arbeitnehmer künftig wieder mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem ihr (anteiliges) Jahresarbeitsentgelt im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, sofern ihr Gehalt auch die im folgenden Kalenderjahr maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigen wird.

Außerdem soll für Berufsanfänger folgende Regelung gelten:
Zitat:

Berufsanfänger mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (z.B. Personen nach abgeschlossenem Hochschulstudium) wird zugleich – wie nach dem vor GKV-WSG geltenden Recht – die Begründung einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ermöglicht.

Mit der Begründung der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft wird diesem Personkreis somit ein sofortiger oder zumindest zeitnaher Wechsel in eine private Krankenversicherung ermöglicht.

Zudem gilt für Arbeitnehmer die bereits 2010 die JAEG überschritten haben und 2011 weiterhin überschreiten ab 01.01.2011 voraussichtlich folgendes:
Zitat:

Personen, deren Pflichtmitgliedschaft in der GKV aufgrund des Wegfalls der Drei-Jahres-Regelung bereits zum Ende des Jahres 2010 endet, können ihre Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied fortsetzen.

Bitte beachten Sie, das dies nur ein grober Überriss über die gesetzlichen Bestimmungen bzw. geplanten Änderungen war. Ob ein Wechsel der Krankenversicherung möglich ist muss immer individuell im Einzelfall geprüft werden.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei der Auswahl Ihrer privaten Krankenversicherung nicht unüberlegt irgendeinen Tarif auswählen, sondern anhand eines gut überlegten Leitfadens Kriterien zur Entscheidungsfindung aussuchen. Die Leistungsunterschiede einzelner Tarife können nämlich gewaltig sein.  Hier finden Sie ein paar Beispiele für mögliche Auswahlkriterien.