Historische Entwicklung der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung)
Zusammenfassung:
durchschnittlicher Höchstbeitrag ab Juli 2009 bis Ende 2009 = € 547,58
durchschnittlicher Höchstbeitrag von 1980 = € 185,22
Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung seit 1980:
Kostendämpfungsergänzungsgesetz 1982
Haushaltsbegleitgesetz 1983 und 1984
Gesundheitsreformgesetz 1989
Gesundheitsstrukturgesetz 1993 und 1994
Beitragsentlastungsgesetz Neuordnungsgesetze 1997
GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz 1999
Gesundheitsreformgesetz 2000
Beitragssicherungsgesetz 2003
Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz 2007
Einführung des Gesundheitsfonds 2009
Hier nur eine kleine Aufzählung einiger Änderungen, die durch die Reformen seit den Achtzigern Jahren bis 2007 trotz der Beitragsanpassungen in der GKV erfolgten:
- Fahrtkosten-Zuzahlungen zur stationären Behandlung
- Zuzahlung für Kuren
- Keine Leistungen für Brillengestelle
- Kürzung des Krankentagegeldes bei Arbeitsunfähigkeit
- Einführung des Hausarztmodells
- Regresspflicht der Ärzte bei Budgetüberschreitung
- Budgetverschärfung für Honorare und Krankenhäuser
- Einführung der Praxisgebühr
- Zuzahlungen für Verordnungen
- Zuzahlung für Krankenhausaufenthalt
- Wegfall der %-Erstattung für Zahnersatz. Stattdessen Einführung des befundbezogenen Festzuschusses (zum Vergleich vor 1977 gab es 100% für Zahnersatz)
- Wegfall des Entbindungs- und Sterbegeldes
- Umstellung der vertragsärztlichen Vergütung auf Euro-Festbeträge
Die oben aufgeführten Zahlen und Daten wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Trotz alledem kann es zu Fehlern kommen. Für die Korrektheit dieser Zahlen und Daten kann deshalb keine Haftung übernommen werden.