Zum 01. Mai 2010 finden nun auch bei einigen Tarifen der BBKK (Bayerischen Beamtenkrankenkasse) Beitragsanpassungen statt.
Beispielsweise werden einige ambulante Bausteintarife, so wie unter anderem der „A 0“ oder „A 80“, bei manchen Altersgruppen im Neugeschäftsbeitrag erhöht. Auch ein paar Beihilfetarife, wie zum Beispiel der „ B20/2 “, werden im Neugeschäftbeitrag vor allem bei Männern angeglichen. Von der BAP (Beitragsanpassung) ist besonders der Tarif CompactPRIVAT – Optimal 600 B betroffen. Hier werden die Neugeschäftsbeiträge teilweise im zweistelligen prozentualen Bereich erhöht.
Weshalb finden Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung überhaupt statt? Unter diesem Link finden Sie die Antwort.
Die Höhe der Prämienveränderungen von Neugeschäftsbeiträgen können sich natürlich von den Anpassungen der jeweiligen Bestandsbeiträge unterscheiden.
Beabsichtigen Sie den Wechsel des privaten Krankenversicherungsunternehmens aufgrund einer Beitragserhöhung, so sollten Sie dies nicht unüberlegt tun, da hier sehr hohe finanzielle Schäden entstehen können.Zu dem Thema, ob man nun seine PKV wegen einer Beitragserhöhung kündigen soll oder nicht, habe ich bereits einen Artikel geschrieben. Hier finden Sie den Link dazu.
Bevor Sie Beiträge, historische Angleichungstabellen oder Bilanzkennzahlen miteinander vergleichen, überprüfen Sie, ob der momentane Versicherungsschutz noch zu Ihren Wünschen passt und wie genau existenzbedrohende Krankheitskosten im Bedingungswerk des Tarifs abgesichert sind. Beachten Sie, dass bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherungs-Tarifs mehrere hundert einzelne Kriterien zur Auswahl berücksichtigt werden können und auch sollten. Die Unterschiede der Leistungsinhalte sind nämlich teilweise sehr groß.
Alle Angaben nach besten Wissen aber ohne Gewähr.