Ab dem Jahr 2017 wird der sogenannte Höchstzinssatz für Garantien der Lebens- und Rentenversicherungen von 1,25% auf nur noch 0,9% gesenkt. Was bedeutet das?
In der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (Deckungsrückstellungsverordnung – DeckRV) wird im § 2 unter anderem folgendes geregelt (Stand 01.11.2016), Zitat (auszugsweise, fettschrift von mir eingefügt, Quelle: www.gesetze-im-internet.de):
„§ 2 Höchstzinssatz
(1) Bei Versicherungsverträgen mit Zinsgarantie, die auf Euro oder die nationale Währungseinheit eines an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaates lauten, wird der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellungen auf 1,25 Prozent festgesetzt. (…)“ Zitat Ende.
Dieser in der Deckungsrückstellungsverordnung beschriebene „Höchstzinssatz“ wird in der Versicherungswelt umgangssprachlich teilweise auch maximaler Garantiezins genannt.
Aus 1,25% werden ab 2017 nur noch 0,9% Höchstzinssatz
Diese Verordnung wird am 01. Januar 2017 geändert. Die Angabe der „1,25 Prozent“ wird durch die Angabe „0,9 Prozent“ ersetzt. So ist es aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 24 am 31.05.2016 bekannt gegeben worden.
Die Senkung dieses Höchstzinssatzes wurde (leider) aufgrund der anhaltenden Niedrig-Zinspolitik in der Vergangenheit schon öfter vollzogen. Zuletzt im Jahr 2015. Damals hatt ich ebenfalls einen Artikel dazu publiziert – Hier gehts zum Artikel über die Änderung von 2015 –
Nun gut 2 Jahre später, also 2017 wird dieser Vorgang wiederholt und der Höchstzinssatz auf 0,9 Prozent gesenkt werden.