Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2024

09.12.2023 Thomas Schösser

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gehören zu den sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen. Die JAEG und BBG werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.

Meistens führt dies zu einer Erhöhung, so auch 2024…Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf wurde am 11.09.2023 veröffentlicht, der Regierungsentswurf am 11.10.2023 verabschiedet, und die Verordnung wurde am 29.11.2023 verkündet (Quelle: www.bmas.de)

 

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2024 Rest des Beitrages lesen »

2020 Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze und weitere Sozialversicherungswerte

10.10.2019 Thomas Schösser

Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV für das Jahr 2020!

  • Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2020 aus?
  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2020?
  • Wie hoch ist der GKV-Höchstbeitrag im Jahr 2020?

Fragen welche mittels den Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden können. Hier finden Sie die Werte für das Jahr 2020.

 

Referentenentwurf mit Sozialversicherungsrechengrößen

Die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr neu berechnet und angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2020 anfang September 2019 vor.

Da die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2020 vor Verkündung im Bundesgesetzblatt erst von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet werden müssen (voraussichtlich Ende Dezember), sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2020

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2016 Beitragsbemessungs-, Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitgeberzuschuss, Sozialversicherungsrechengrößen

13.01.2016 Thomas Schösser

Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze, die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), der Höchstbeitrag der GKV und maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2016? Hier kommen die Antworten auf diese Fragen.

Jedes Jahr werden die Rechengrößen der Sozialversicherung, welche insbesondere für das Versicherungs-, Beitrags-, und Leistungsrecht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung von Bedeutung sind, vom Gesetzgeber nach einer festgelegten Methode neu berechnet und danach verabschiedet. Dabei spielt insbesondere die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter eine entscheidende Rolle im Berchnungsverfahren.

In diesem Blogbeitrag, gehe ich kurz auf einige dieser Größen ein, welche ab dem 01.01.2016 gelten, und u.a. für die Beitragsberechnung der gesetzliche Kranken-, und Pflegeversicherung, und teilweise auch für die private Krankenversicherung von Bedeutung sind, wie z.B. die Versicherungspflichtgrenze, oder der maximale Arbeitgeberzuschuss für die Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch…

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Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2012 vom Bundeskabinett beschlossen

02.11.2011 Thomas Schösser

Wie in jedem Jahr wird zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Beitragsbemessungsgrenze die Einkommensentwicklung in Deutschland betrachtet.

Anfang Oktober 2011 hat das Bundeskabinett die sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen, in welchen auch die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung) und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) enthalten sind, in einer Verordnung beschlossen. Dieser Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen, daher handelt es sich noch um vorläufige Zahlen.

Wie hoch ist die voraussichtliche Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2012 ?

Die vom Bundeskabinett beschlossene Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2012 wurde nun auf € 45.900,- im Jahr, beziehungsweise € 3.825,- monatlich erhöht.

Im Vergleich zum Vorjahr sieht der Beschluss ebenso eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2012 auf € 50.850,- pro Jahr, bzw. € 4.237,50 pro Monat vor. Zum Vergleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 beträgt € 49.500,-. Gemeint ist hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Paragraph 6 Absatz 6 SGB V.

Eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt für Arbeiter und Angestellte, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren (siehe auch § 6 (7) SGB V). Hier sieht der Beschluss des Bundeskabinetts eine Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2012 von € 45.900,- vor.

Weiterführende Informationen:

Informationen zum Wechsel in eine private Krankenversicherung

Auswahlkriterien PKV

Kriterienfragebogen zur PKV

Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) sowie Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2011 wird wahrscheinlich gesenkt werden

02.10.2010 Thomas Schösser

Laut diversen Medienberichten soll die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, für das Jahr 2011 voraussichtlich auf € 49.500,- (€ 4.125,- monatlich) gesenkt werden. Die JAEG für das Jahr 2010 beträgt € 49.950,-. (Gemeint sind hierbei die Jahresarbeitsentgeltgrenzen des SGB V §6 Absatz 6)

Ebenso wird vermutlich eine Senkung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2011 auf € 44.550,- ( € 3.712,50 im Monat) stattfinden. Zum Vergleich, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2010 beträgt € 45.000,-.

Damit würde die Beitragsbemessungsgrenze der GKV im Vergleich zur Grenze des Jahres 2010 um 1% abgesenkt werden.

Interessant ist, dass der sogenannte Referentenentwurf der Bundesregierung „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2011“, welcher u.a. die oben aufgeführte Veränderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausweist, schon einige Zeit im Internet als PDF-Datei zu finden ist, obwohl dieser noch nicht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde.

Für mich ein Grund noch einmal beim zuständigen Ministerium anzufragen. Am 01. Oktober 2010 kam dann folgende Antwort per Email:

„Sehr geehrter Herr Schösser, der Ihrer E-Mail beigefügte Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 ist noch nicht von der Bundesregierung gebilligt. Der voraussichtliche Termin für den Beschluss der Bundesregierung ist der 13. Oktober 2010. Wie auch die vergangenen Jahre wird der (dann) von der Bundesregierung beschlossene Entwurf dem Internetauftritt des Bundesministieriums für Arbeit und Soziales (www.bmas.de) beigefügt. Termin für die Zustimmung des Bundesrates ist voraussichtlich der 26. November 2010 […] Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVb2 […]

Bei diesen Werten handelt es sich also , Stand 02.10.2010, nur um vorläufige Zahlen. Ob die jeweiligen Grenzen für das Jahr 2011 tatsächlich genauso endgültig von der Regierung festgelegt werden, wird sich voraussichtlich erst im November oder Dezember 2010 zeigen.