Alle Jahre wieder werden die Sozialversicherungsrechengrenzen, zu denen insbesondere auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gehört, entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. In den allermeisten Fällen führt dies zu einer Erhöhung.
Aufgrund der wirtschaftlichen Lage war zwischen den Jahren 2021 und 2022 keine Anpassung dieser Grenzen vorgenommen worden.
Im Jahr 2023 ändert sich die JAEG und BBG der GKV und wurde wieder erhöht!
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2023?
Die Beitragsbemessungsgrenze 2023 ist nun auf € 59.850,- jährlich festgelegt worden. Umgerechnet auf den Monat ergibt sich damit ein Betrag von € 4.987,50.
Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2023 aus?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2023 erhöht sich und liegt bei € 66.600,- jährlich, also € 5.550,- monatlich, wenn man den Betrag durch 12 dividiert.
Mehr Infos in Bezug auf die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung finden Sie hier: Wann kann man in die PKV wechseln?