In der Regel besteht neben einer privaten Krankheitskostenvollversicherung (PKV) auch eine Krankentagegeldversicherung (KT). Diese Krankentagegeldversicherung ist dafür gedacht, den durch Unfall oder Krankheit verursachten Verdienstausfall, aufgrund von Arbeitsunfähigkeit abzusichern, so zumindest die grobe Grundidee.
In meinem Artikel „Krankenhaustagegeld und Krankentagegeld wo ist da der Unterschied“ können Sie mehr über das Wesen der Krankentagegeldversicherung erfahren.
Zu Beginn des KT-Vertrages werden gemäß der Situation und den Wünschen des Versicherungskunden Karenzzeiten vereinbart. So kann beispielsweise bei Angestellten die Karenzzeit so vereinbart werden, dass nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber die Leistung der Krankentagegeldversicherung beginnt. Jedoch gibt es hier auch andere Gestaltungsformen, auf die ich in diesem Artikel aber nicht näher eingehe…
Auch die Höhe des versicherten Tagessatzes hängen von der Einkommensituation und den Absicherungswünschen des zu versichernden Menschen ab.
Gehen wir einmal davon aus, der Versicherungskunde hätte bei Abschluss des Vertrags alles bedarfsgerecht, sprich ausreichend & passend, ohne Deckungslücken abgesichert. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass nach einiger Zeit sich der Bedarf auch verändern kann, sei es z.B. durch eine Lohnerhöhungen / Gewinnsteigerung, oder durch einen Wechsel der beruflichen Tätigkeit, z.B. hin zur Freiberuflichkeit oder ähnliches…
Hat der Versicherte Jahre nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss neue Krankheiten hinzubekommen, so kann es gegebenenfalls sein, dass eine Erhöhung des Krankentagegeldes nicht mehr möglich gemacht wird, oder nur mit erschwerten Bedingungen abgeschlossen werden kann (je nach Art der Erkrankung und der Risikoeinschätzung des jeweiligen Versicherers). In diesem Fall wären nun im Bedingungswerk verankerte Optionsrechte praktisch, welche eine Anpassung, sprich Erhöhung der Krankentagegeldversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich machen.