Die zahlreichen am PKV-Markt vorhandenen Angebote privater Krankenversicherungen sind bekanntlicherweise nicht alle gleich. Natürlich hat man als Verbraucher und Interessent einer PKV, somit mehr Möglichkeiten aus vielen Angeboten etwas passendes zu finden.
Hierbei ist von Anfang an wichtig zu wissen, welche vertraglich garantierten Leistungen der private Krankenversicherungsvertrag vorsieht. Denn ein PKV-Kunde ist Selbstzahler seiner Krankheitskosten, die PKV deckt diese Kosten nur in dem Umfang ab, wie Sie versichert sind…
Allerdings sind nicht immer leistungsstarke Tarife auf den Markt gebracht worden. Manche PKV-Tarife sehen in Teilbereichen, wie beispielsweise bei der Psychotherapie, oder für Suchtentwöhnungen nur stark eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz vor. Dies hat vor allem in den vergangenen Monaten zu Diskussionen und negativen Pressestimmen geführt, da einige Krankheitskostenbereiche von manchen privaten Krankenversicherungstarifen tatsächlich schlechter versichert sind, als zur Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Für den Verband der Privaten Krankenversicherung durchaus ein Grund ein Zeichen zu setzen, und die Mitgliedsunternehmen des Verbands zum gemeinsamen handeln aufzufordern. Zumal mit Einführung der Unisextarifwelt seitens der Gesellschaften sowieso kalkulatorisch viele neue Tarife auf den Markt gebracht werden, und in diesem Zuge für die Versicherer die Chance besteht gleichzeitig auch die Vertragsinhalte neu zu gestalten.
Der PKV-Verband hat den Mitgliedsunternehmen in diesem Zusammenhang zu einigen Leistungsbereichen mehrere Empfehlungen für eine „Mindestleistung der PKV“ gegeben.
Die Versicherer sind dabei nicht gezwungen die Empfehlungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung in Ihren Bedingungen auch umzusetzen. Ob beziehungsweise wie genau die Vorschläge des PKV-Verbandes von den einzelnen Versicherern in Zukunft umgesetzt werden bleibt also abzuwarten.
Welche Leistungen für die neuen Tarife werden vom PKV-Verband unter anderem empfohlen?