AXA Krankenversicherung führt neue Tarife für ambulante Psychotherapie als Ergänzung für die Tarife EL-N und EL Bonus-N ein

30.11.2010 Thomas Schösser

„ab sofort bietet die AXA Krankenversicherung einen neuen Ergänzungsbaustein für ambulante Psychotherapie zu den Tarifen EL-N und EL Bonus-N an.[…] Der neue Tarif heißt EPT-N (Ergänzende PsychoTherapie Neue Welt).“

…so heißt es in der „Fachinformation“ der AXA vom 15. November 2010.

Warum wird hier ein Zusatztarif für eine private Krankenvollversicherung angeboten?

In Bedingungen der Tarife EL-N und EL-Bonus-N sind jeweils Leistungen für die ambulante Psychotherapie ausgeschlossen. So heißt es beispielsweise in den Tarif-Bedingungen des EL-Bonus-N (Druckstücknummer VK370 23.02.2010):

 

„B. Leistungsausschlüsse

Leistungsausschlüsse ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Darüber hinaus sind folgende Leistungen im Tarif ELBonus-N nicht im Versicherungsschutz enthalten:

– ambulante und stationäre Kuren bzw. Rehabilitionsmaßnahmen; für Anschlussheilbehandlungen in Gemischten Krankenanstalten wird unter den Voraussetzungen der Nummer 13b Abs. 2 TB 2009 geleistet.

ambulante psychotherapeutische Behandlung;
– Schwangerschaftsunterbrechungen aus nicht medizinischen Gründen;
– Sterilisation und Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung einer künstlichen Befruchtung;
– Fahrtkosten zur ambulanten ärztlichen Behandlung.
[…]“

 

Mit dem neuen Ergänzungstarif EPT-N kann nun aber der Bereich ambulante Psychotherapie mit folgenden Leistungen eingeschlossen werden:

„[…] Für medizinisch notwendige ambulante psychotherapeutische Behandlung werden erstattungsfähige Aufwendungen zu 75% erstattet. Die Leistungen sind auf 30 Sitzungen je Versicherungsjahr begrenzt.[…]“ (Auszug aus dem Tarifbedingungswerk EPT-N Druckstücknr.: VG521 28.09.2010)

Dieser neue Tarif kann nur gleichzeitig mit den Volltarifen EL-N oder EL Bonus-N abgeschlossen werden und steht für Versicherungsbeginne ab 01.01.2011 zur Verfügung. Ein nachträglicher Abschluss ist allerdings nicht möglich.

Die AXA Krankenversicherung regelt die Versicherungsfähigkeit weiterhin im Teil C des Tarifbedingswerks (Auszug aus dem Tarifbedingungswerk EPT-N Druckstücknr.: VG521 28.09.2010).

 

„C Versicherungsfähigkeit

Versicherungsfähig sind Personen, für die beim Versicherer eine Krankheitskostenvollversicherung ohne Leistung für ambulante Psychotherapie besteht.“

 

Die Aufnahmefähigkeit (geregelt im Abschnitt B des Tarifbedingungswerks EPT-N Druckstücknr.: VG521 28.09.2010) besteht eben aber auch nur, wie bereits beschrieben, für Personen, die zur gleichen Zeit mit dem Tarif EPT-N einen der beiden Tarife (EL-N oder EL Bonus-N) bei der AXA abschließen.

Auf den neuen Zusatztarif wird natürlich auch der sogennante 10% gesetzliche Zuschlag erhoben.