Nachdem ich in einem meiner letzten Artikel über einige Auswahlkriterien für Ergänzungsversicherungen zur Absicherung von Pflegekosten geschrieben habe, möchte ich nun auf die Frage eingehen, welche Unterschiede zwischen Pflegekosten– und Pflegetagegeldversicherungen bestehen.
Pauschal kann man das leider nicht so leicht sagen, denn die Inhalte der jeweiligen Versicherungsbedingungen sind teilweise sehr unterschiedlich definiert.
Pflegezusatzversicherung ist also nicht immer gleich Pflegezusatzversicherung, egal ob man jetzt nur die Tagegeld-, die Kostentarife oder beide Varianten miteinander vergleicht. Genau aus diesem Grund sollte immer eine detaillierte Beleuchtung der Bedingungen erfolgen, um den genauen Vertragsinhalt aufzudecken.
Zum PFLEGETAGEGELD
Bei den allermeisten Pflegetagegeldverträgen wird eine gewisser „Tagessatz“, zum Beispiel 100,- Euro pro Tag, als versichert vereinbart. Nicht selten findet man bei Tagegeldtarifen eine prozentuale Leistungsabstufung. Beispielsweise werden 100% des versicherten Tagessatzes bei Einstufung in die Pflegestufe 3, 70% bei Pflegestufe 2, 30% bei Pflegestufe 1 erstattet. Manche Tarife widerrum sehen andere prozentuale Leistungsstufen vor, oder leisten beispielsweise ausschließlich bei Erreichen der Pflegestufe 3 , je nach Tarif / Versicherung …
Beachten Sie bei der Wahl einer Pflegetagegeldversicherung den versicherten Satz hoch genug zu bemessen, damit im Pflegefall keine finanzielle Lücke entsteht.
Achten Sie darauf, dass der Tarif einen „automatischen“ Inflationsausgleich vorsieht, oder zumindest eine Möglichkeit zur Anpassung gegeben wird.
Ansonsten ist unter Umständen die heutige Absicherung in 20, 30 Jahren nicht mehr ausreichend um die Pflegekosten finanziell voll bestreiten zu können. Dieser Ausgleich kann zum Beispiel mit vertraglich garantierten dynamischen Steigerungen oder Optionsrechten erfolgen.
ZUR PFLEGEKOSTENVERSICHERUNG
Bei Pflegekostentarifen wird dagegen meistens eine fixierte Leistung erstattet. Zum Beispiel mit einem prozentualen Anteil an den tatsächlichen Pflegekosten, oder mit einem Festbetrag…
Der Vorteil liegt natürlich darin, dass die prozentuale Kostenversicherung auch in Zukunft „gleich“ bleibt. Allerdings bleibt auch immer die vertragliche Eigenbeteiligung fixiert.
Achtung: Manche Tarife sehen auch hier eine Kostenbegrenzung vor.
FAZIT: Die Frage, welche Variante oder ob vielleicht eine Kombination aus zwei Versicherung die richtige Lösung darstellt, lässt sich nur mit Bestimmung des individuellen Bedarfs und der Wünsche an den Versicherungsschutz des Einzelnen bestimmen.
Gerne beantworte ich Ihre Fragen zu diesem wichtigen Thema.