Blogserie über meinen Fragebogen zu Leistungen einer privaten Krankenversicherung (PKV) – Thema Transporte

08.02.2012 Thomas Schösser

Kosten für Krankentransporte können, je nach Art und Situation, sehr hoch ausfallen und daher ein finanzielles Risiko für jeden Patienten darstellen. Fahrten zur jahrelang andauernden ambulanten Dialysebehandlung, oder ein Krankentransport mit einem Hubschrauber nach einem Unfall sind nur zwei Beispiele dafür.

Viele Menschen denken, dass es beim Versicherungsschutz rund um Krankentransporte nur wenige bis gar keine Unterschiede in den Tarifangeboten der PKV gibt. Weit gefehlt, wie ich gleich aufzeigen werde. Die Bedingungen privater Krankenversicherungstarife unterscheiden sich in diesem Segment teilweise sehr voneinander.

Deshalb habe ich in meinem Kriterienfragebogen zur privaten Krankenversicherung, neben einigen weiteren Leistungsbereichen, auch einige aus meiner Sicht wichtigen Punkte zum Thema Transporte mit einfließen lassen.

Die Inhalte der Bedingungstexte der am Markt erhältlichen Tarife sind sehr facettenreich und daher auch beim Versicherungsumfang der Transporte oftmals sehr unterschiedlich. Die Fantasie der Versicherer findet hier scheinbar kaum Grenzen. Von zum Beispiel prozentualen Einschränkungen, Euro-Eigenbeteiligungen, Begrenzungen der versicherten Kilometer, Ausschluss des Rücktransports und vielen weiteren mehr ist alles möglich.

Sehen wir uns dazu einmal zwei Beispiele aus diversen Versicherungsbedingungen zum Bereich Krankenhaus-Transporte an. (Bedingungen werden nur auszugsweise zitiert)

Definitionsbeispiel1:

„Versicherte Aufwendungen
[…] Stationärer Krankentransport zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. […]“

Definitionsbeispiel 2:

„Erstattungsfähig sind Aufwendungen für:
[…] Transport zum nächsterreichbaren […] Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall. […]“

Zwar beschäftigen sich die beiden Klauseln mit dem gleichen Thema, sind inhaltlich aber sehr verschieden. So fällt auf, dass es beim 2. Definitionsbeispiel nur „zum“ heißt. Anders im Definitionbeispiel 1, wo es „zum und vom“ heißt.

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