Allianz BU Aktion für Rechtsanwälte Notare Steuerberater Wirtschaftsprüfer Unternehmensberater Patentanwälte

11.04.2017 Thomas Schösser

Allianz BU Aktion mit vereinfachten Gesundheitsfragen für Mitglieder im Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (BDASW). Die Allianz Lebensversicherungs-AG bietet zur Zeit für einen bestimmten Personenkreis erleichterte Gesundheitsfragen für die Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Damit reiht sich die Allianz in die immer häufiger werdenen BU-Aktionen mit vereinfachten Gesundheitsprüfungen ein.

Bei dieser Aktion handelt es sich um eine besondere Annahmepolitik die jederzeit von Seiten der Allianz wieder beendet werden kann. Welche Fragen werden denn jetzt eigentlich genau im Aktions-Antrag gestellt? Wer kann daran teilnehmen? Dieser Artikel gibt Antworten darauf.

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die private Berufsunfähigkeitsversicherung, also z.B. nicht auf die betriebliche Altersvorsorge.

Darüber hinaus wird in diesem Aritkel auf die Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Spielregeln dieser BU-Aktion nur stark verkürzt,  also nicht vollständig eingegangen. Alle Angaben sind vorbehaltlich.

 

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BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen

12.05.2016 Thomas Schösser

..aber nur bei besonderem Anlass! Nun kommt also auch die Barmenia Lebensversicherung als nächster BU-Versicherer  mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung in der Sparte Berufsunfähigkeitsversicherung in den Markt. Ohne große Vorankündigung wurde am 03.05.2016 diese Aktion bekanntgegeben.

Ob diese neue Annahmerichtlinie fortlaufend bestehen bleibt, irgendwann einmal zeitlich befristet wird, oder vielleicht morgen schon gar nicht mehr möglich ist, bleibt offen. Zumindest gibt es, Stand 12.05.2016, noch keine offizielle Äußerung der Barmenia zu einer generell zeitlichen Befristung. UPDATE vom 24.07.2017: Am 12.07.2017 wurde die Aktion nun erweitert; mehr dazu gleich im Text.

Die vereinfachte Beantragung des BU-Schutzes bei der Barmenia soll, sofern alle weiteren Rahmenbedingungen eingehalten werden, für Neu-, als auch für Bestandskunden für die „SoloBU“ (möglich) / denkbar sein. Allerdings nur zu ganz bestimmten Anlässen.

Allen voran muss ich auch hier daraufhinweisen, dass es sich bei solchen „Aktionen“ oder vereinfachte Antragsverfahren, nur um eine momentane Annahmerichtlinie handelt, die morgen schon wieder generell beiseite geschoben werden könnte. Außerdem kann die Barmenia bei Antragsstellung immer noch einen einzelnen Antrag auch durchaus individuell behandeln und ggf. sogar ablehnen. Eine Annahme ist also auch hier nicht generell garantiert.

 

Bei welchen besonderen Anlässen ist die Nutzung der BU der Barmenia mit vereinfachten Gesundheitsfragen denkbar?

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