Unterschiede zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter

12.08.2014 Thomas Schösser

Sind Makler nicht auch von Versicherungen abhängig bzw. ist ein Versicherungsmakler im unabhängig und in seiner Empehlung wirklich frei? Welcher Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler ist denn gut und wie finde ich einen? Welche Versicherungen vertritt ein Versicherungsmakler ? Für welche Versicherungen arbeitet ein Versicherungsmakler denn?

Solche oder ähnliche Fragen werden nicht selten von Interessenten gestellt. Das macht mir bewusst, dass bei den Verbrauchern leider der Unterschied zwischen dem Beruf Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter oftmals nicht bekannt ist. Ein Grund einmal über die m.E. wichtigsten Unterschiede und die am meisten gestellten Fragen zu bloggen.

Zunächst einmal vertritt ein Versicherungsmakler laut Gesetzesdefinition keine Versicherungsgesellschaft. Ein Versicherungsmakler ist zwar auch ein Versicherungsvermittler, also jemand der quasi Versicherungen an den Mann bringt, vertritt jedoch dabei die Interessen seines Mandanten (dem Versicherungsnehmer / Versicherungskunden), und nicht die Interessen eines Versicherungsunternehmens. Ein riesiger rechtlicher Unterschied.

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) steht hierzu unter anderem folgendes, Zitat (Stand 11.08.2014):

„Abschnitt 7 Versicherungsvermittler, Versicherungsberater
(…)
Mitteilungs- und Beratungspflichten

§ 59 Begriffsbestimmungen

(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.

(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. (…)“

Der Makler vertritt also keine Versicherung, sondern ist Interessenwahrer des Kunden, und laut einem BGH-Urteil auch als Sachwalter des Kunden tätig.

Ganz anders beim Versicherungsvertreter, der quasi für ein oder mehrere Versicherungsunternehmen tätig ist. Hier unterscheidet man zwischen sogenannten gebundenen Versicherungsvertretern (Versicherungsvermittler, welcher ausschließlich im Auftrag eines Versicherungsunternehmens oder, wenn die Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz stehen, mehrerer Gesellschaften tätig ist), und den sogenannten Versicherungsvertretern, die für mehrere Versicherungsunternehmen tätig sind. Beide sind rechtlich gesehen aber auf Seiten der Versicherung (siehe oben).

Neben diesen beiden Gruppen gibt es noch den Versicherungsberater, welche ein Honorar für die Beratung vom Kunden direkt verlangen. Versicherungsberater im Sinn des Versicherungsvertragsgesetz ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherer außergerichtlich vertritt. Demnach sind Versicherungsberater keine Vermittler und rechtlich gesehen ebenfalls auf der Seite des Kunden.

 

Zu welche Versicherungen vermittelt jetzt ein Versicherungsmakler und wie sucht ein Makler eine gute Versicherung aus?

Der Gesetzgeber stellt auch hier den Versicherungsmakler in eine Sonderposition und erlegt ihm besondere Vorgaben hinsichtlich der Beratungsleistung auf. Zur Grundlage der Beratung steht dazu u.a. im Versicherungsvertragsgesetz, Zitat (Stand 11.08.2014):

„§ 60 Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers

(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er im Einzelfall vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist.

(2) Der Versicherungsmakler, der nach Absatz 1 Satz 2 auf eine eingeschränkte Auswahl hinweist, und der Versicherungsvertreter haben dem Versicherungsnehmer mitzuteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen, und die Namen der ihrem Rat zu Grunde gelegten Versicherer anzugeben. Der Versicherungsvertreter hat außerdem mitzuteilen, für welche Versicherer er seine Tätigkeit ausübt und ob er für diese ausschließlich tätig ist.

(3) Der Versicherungsnehmer kann auf die Mitteilungen und Angaben nach Absatz 2 durch eine gesonderte schriftliche Erklärung verzichten.“

 

Der Versicherungsmakler muss also i.d.R. auf Grundlage der Wünsche und Bedürfnisse des Kunden mehrere Versicherer / Tarife / Angebote auf den Markt ausfindig machen, und dies auf Grundlage „fachlicher“ sprich objektiver, nachvollziehbarer Kriterien. Das ein Versicherungsmakler von der Regelung der „eingeschränkten Auswahl“ Gebrauch macht ist normalerweise eine Ausnahme und MUSS dem Kunden mitgeteilt werden!

Ein Versicherungsvertreter dagegen muss nur auf die Möglichkeiten zurückgreifen, die ihm die Versicherer anbieten, für die er tätig ist. Einen Marktvergleich muss er nicht durchführen. Der Versicherungsvertreter hat außerdem seinen Kunden mitzuteilen, für welche Versicherer genau er seine Tätigkeit ausübt und ob er für diese ausschließlich tätig ist.

So ist die Theorie. In der Praxis funktioniert das natürlich leider nicht immer so perfekt. Natürlich sagt ein „Status“ Makler oder Vertreter noch lange nichts über die Qualität der Dienstleistung desjenigen aus. Desweiteren kann es ja auch verschiedene Beratungs-Philosophien geben.

 

Wenn Sie also die Dienstleistung eines Versicherungsvermittlers  in Anspruch nehmen, dann fragen Sie sich vor allem immer folgende Dinge:

 

  • Welchen Vermittlerstatus hat derjenige (Makler oder Vertreter)?
  • Hat der Versicherungsvermittler einen Tätigkeitsschwerpunkt, also ein Thema was er besonders gut beherrscht?
  • Wurden die Auswahlkriterien, Rahmenbedingungen und Ihre persönlichen Wünsche abgefragt und miteinbezogen beziehungsweise verständlich mit Ihnen zusammen festgelegt?
  • Wird nur ein reiner Preisvergleich durchgeführt, oder auch der Inhalt der Versicherungsbedingungen, sprich der Leistungen des Versicherungsvertrags beleuchtet?
  • Werden die Punkte für Sie persönlich nachvollziehbar erklärt?

 

Bei Versicherungsmaklern sollte u.a. zusätzlich darauf geachtet werden:

 

  • Warum wurde vom Makler genau „dieses“ Produkt / Versicherer empfohlen bzw. was macht das empfohlene Versicherung für Sie persönlich passend?
  • Wurde die Empfehlung für Sie nachvollziehbar und anhand objektiver Vergleiche und Kriterien gegeben?
  • Wie viele Tarife / Versicherer wurden in den Vergleich miteinbezogen / Wurden die Angebote des gesamten Marktes komplett in den Vergleich miteinbezogen?

…so verwende ich z.B. gerne im ersten Gesprächstermin rund ums Thema PKV meinen Kriterienfragebogen, um auch keine wichtigen Punkte zu vergessen und am Ende auch eine für den Kunden nachvollziehbare und objektive Empfehlung aussprechen zu können.

Desweiteren gibt es auch unter den Versicherungsmaklern intern verschiedene Ausrichtungen. Ich habe mich beispielsweise auf die Sparten Berufsunfähigkeit und Private Krankenversicherung spezialisiert,  und habe schon seit Jahren dort meinen Schwerpunkt in der täglichen Arbeit. Andere Makler haben für sich andere Sparten als Tätigkeitsschwerpunkt für sich gefunden. Auch hier sollte man als Kunde offen fragen, was denn das „Spezialgebiet“ des Vermittlers ist. Aber auch Versicherungsvertretern kann es Spezialisten für bestimmte Versicherungssparten geben.

 

Wie kann man jetzt als Kunde herausfinden wer mich berät?

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Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler?

22.10.2010 Thomas Schösser

In vielen Gesprächen mit Interessenten, aber auch in diversen Internetforen stelle ich oftmals fest, dass fast keiner die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler kennt. Der Gesetzgeber differenziert diese beiden Berufe aber, und für den Versicherungsnehmer selbst, kann es durchaus von Bedeutung sein, ob er sich nun von einen Makler oder einen Vertreter beraten lässt. Dieser BLOG-Beitrag soll die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Versicherungs-Makler und dem Versicherungs-Vertreter aufzeigen.

In § 59 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) findet man folgende Begriffsbestimmungen:

„(1) Versicherungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes sind Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.“

Soweit so gut. In den Absätzen 2 und 3 des § 59 VVG wird nun wie folgt zwischen diesen beiden unterschieden:

„(2) Versicherungsvertreter im Sinn dieses Gesetzes ist, wer von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.“

Ein Versicherungsvertreter, egal ob gebundener oder ungebundener, steht also rechtlich gesehen auf der Seite des Versicherers, da er von einem bzw. mehreren Versicherern damit betraut ist,  Versicherungen zu vermitteln. Ganz anders beim Versicherungsmakler. Die Stellung des Maklers ist im §59 VVG wie folgt definiert:

„(3) Versicherungsmakler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer gewerbsmäßig für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. […]“

Ein Makler steht also rechtlich gesehen auf der Seite des Versicherungskunden. Der Mandant des Maklers, z.B. ein Interessent für eine BU oder PKV, kann einen Versicherungsmakler damit beauftragen für ihn einen geeigneten, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zugeschnittenen Versicherungsschutz zu suchen. Der Versicherungsmakler ist quasi Vertreter des Versicherungskunden und kann auch als Verhandlungspartner zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer fungieren.

Die Aufgaben des Maklers umfassen, je nachdem was mit dem Mandanten vereinbart wird, zum Beispiel

  • die Beratung sowie Durchführung einer Marktanalyse,
  • die Durchführung einer Risikovorabanfrage (Ausschreibung) bei mehreren Anbietern,
  • die Verwaltung der Versicherungsverträge

Die Pflichten und Aufgaben des Versicherungsmaklers können in einem sogenannten Maklervertrag schriftlich fixiert werden. Ein Versicherungsmakler ist also Sachwalter und Interessensvertreter seines Mandaten (des Versicherungsnehmers).

Wie kann ich jetzt herausfinden, wer mich berät?

Zunächst ist jeder Versicherungsvermittler bei dem ersten Geschäftskontakt dazu verpflichtet, dem Interessenten die sogenannte Erstinformation auzuhändigen. Darin muss u.a. ersichtlich sein, ob der Vermittler ein Versicherungsmakler oder ein Versicherungvertreter ist. Die Erstinformation zu meiner Person finden Sie hier.

Zusätzlich kann im öffentlich zugänglichen Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) der Status des Vermittlers eingesehen werden.

Natürlich ist alleine die Eintragung des Vermittlers im Register keine Garantie dafür, dass dieser auch gleichzeitig für alle Versicherungsfragen „der“ kompetente Ansprechpartner ist. Meiner Meinung nach ist gerade in den Bereichen der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung tiefes Fachwissen und viel Erfahrung notwendig, um den Versicherungskunden optimal zur Seite stehen zu können.

Ich habe mich als Versicherungsmakler auf die Themen PKV,  BU und Dienstunfähigkeitsversicherung spezialisiert, um meinen Mandanten eine gute und umfassende Beratung zu diesen wichtigen Versicherungsfeldern liefern zu können.

Weitere Details zum Thema Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter.