5 wichtige Punkte die beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oftmals vernachlässigt werden

16.06.2013 Thomas Schösser

Als Interessent einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat man nach einer eventuell langen Suche endlich den passenden (richtigen) BU-Vertrag für sich gefunden. Die Meisten wollen nun das trockene Thema BU schnell vom Tisch haben, und den Vertrag zügig abschließen. Doch gerade beim Ausfüllen der Antragsformulare können leicht Fehler passieren. Ein Grund sich auch hierfür Zeit zu nehmen.

In diesem Blogbeitrag gehe ich auf die Frage, worauf man beim Abschluss / der Antragsaufnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt achten sollte etwas näher ein, und erwähne dabei 5 Punkte, die häufig vergessen bzw. vernachlässigt werden…

Keine Frage, dass es gerade beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) ratsam ist, die Inhalte der Versicherungsbedingungen, sprich das „Kleingedruckte“ intensiv zu beleuchten. Schließlich verbergen sich darin die vertraglichen Regeln, die im Falle einer Berufsunfähigkeit für den Kunden positiv oder negativ zum tragen kommen könnten.

Daher vergleichen etliche Verbraucher bei der Suche ihrer BU-Versicherung immer häufiger die zahlreichen unterschiedlichen Klauseln der BU-Bedingungen. Beispiele hierfür wären Kriterien wie abstrakte & konkrete Verweisungsmöglichkeiten, Arztanordnungsklausel, Umorganisationsklausel, Leistungausschlüsse, versicherte Ereignisse, Regeln für befristete Anerkenntnisse, Anpassungs- und Optionsrechte und vieles vieles weitere mehr…

In meinen Beratungsgesprächen verwende ich gerne meinen Kriterienfragebogen zur Berufsunfähigkeitsversicherung, welcher auf viele wichtige Leistungsinhalte von Berufsunfähigkeitsversicherungen eingeht, und die persönlichen Kundenwünsche dazu abfrägt. Im Downloadbereich steht dieser gratis zur Verfügung.

Aber Achtung: Bei Abschluss / Antragsaufnahme des BU-Vertrags muss weiterhin aufgepasst werden!

Bei der ganzen Betrachtung der Versicherungsbedingungen wird aber oftmals vergessen, dass es noch eine Reihe weiterer wichtiger Punkte / Dinge gibt, welche ebenso akribisch und detailliert beachtet und bearbeitet werden müssen.

Auf alles kann ich in diesem Blogbeitrag auf Grund der Vielschichtigkeit zwar nicht eingehen, trotzdem werde ich nun einige aus meiner Sicht sehr wichtigen Dinge näher erläutern, die vor und bei dem Abschluss eines BU-Vertrages m.E. unbedingt zu beachten sind…

Insbesondere beim ausfüllen und beantworten der Unterlagen und Zusatzformulare bei Antragsstellung werden von Versicherungskunden sehr oft wichtige Dinge vergessen oder übersehen. Eine falsch beantwortete Frage des Versicherers kann sich im Leistungsfall gegebenenfalls negativ auswirken und schlimmstenfalls (je nach Einzelfall) sogar mit dem kompletten Verlust des Versicherungsschutzes einhergehen.

Bei den meisten Anträgen „vertrauen“ Versicherungsunternehmen darauf, dass die gestellten Fragen bei Antragsstellung des Vertrags vom Kunden wahrheitsgemäß und richtig ausgefüllt wurden. Anfragen beim Arzt im Antragsverfahren sind, außer bei Überschreiten von gewünschten BU-Rentenhöhen (sog. Untersuchungsgrenzen) oder näher Informationsbedarf bei diversen Diagnosen, eher die Seltenheit.

Tritt der BU-Leistungsfall aber ein, so prüfen die Versicherer i.d.R., ob beim Antrag nicht doch etwas falsch angegeben, und die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht dadurch verletzt wurde. Dabei kann das Versicherungsunternehmen ggf. auch Ärzte, Krankenhäuser, Krankenversicherungen etc. anschreiben und sich die Informationen einholen.

„Gefahrerhebliche“ Hobbys und Freizeitaktivitäten

Im Anträgen wird sehr oft auch nach Hobbys, oder „gefahrerheblichen“ Hobbys gefragt. Was ist den aber gefahrerheblich? Manch ein Versicherer nennt Beispiele im Antragsformular, doch abschließend sind diese Aufzählungen meist nicht.

Sollte eine Frage des Versicherers in diese Richtung gehen, so geben Sie Ihre Hobby und Freizeitaktivitäten an. Ob diese dann aus Sicht des Versicherers gefahrerheblich sind oder nicht, kann bereits im Rahmen einer Risikovoranfrage (Ausschreibung des Risikos noch vor Antragsaufnahme)  abgeklärt werden.

Richtige Angabe des Einkommens / Gehalts und korrekte BU-Rentenhöhe

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Trotz richtiger Beantwortung aller Gesundheitsfragen vorvertragliche Anzeigepflicht in der PKV oder BU verletzt?

25.03.2011 Thomas Schösser

Gerade beim Abschluss einer privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung stellen viele Menschen immer wieder die Frage: „Was muss ich dem Versicherer eigentlich alles mitteilen?“

Im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) findet man dazu unter anderem folgen Passus, Zitat (Stand 24-03-2011):

 

„§ 19 Anzeigpflicht

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. […]“

 

Je nachdem wie „schwer“ die Anzeigepflicht verletzt wurde, kann der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen, rückwirkend verändern (z.B. durch einen Risikozuschlag oder Ausschluss) oder komplett vom Vertrag zurücktreten.

Weiterhin heißt es im § 22 VVG „Arglistige Täuschung“, Zitat (Stand 24-03-2011):

„Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt.„

Dies kann gerade in Verbindung mit § 123 BGB zu Problemen für den Versicherungsnehmer führen, Zitat (Stand 24-03-2011):

 

„§ 123 BGB  Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.[…]“

 

Viele denken beim Abschluss einer BU oder PKV dabei aber nur an die Angaben zum Gesundheitszustand der zu versichernden Person, und übersehen dabei, dass auch alle andere Fragen des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen, um keine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, und somit auch den Verlust des Versicherungsschutz nicht zu riskieren.

Dazu ein Beispiel aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Oft wird hier nach bestehenden oder beantragten Versicherungen gefragt, wie z.B.:

„Bestehen bereits Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- bzw. Pflegeversicherungen oder sind solche beantragt?“

oder

„Sind bei anderen Unternehmen Versicherungen auf Ihr Leben oder für den Fall Ihrer Berufsunfähigkeit abgeschlossen oder beantragt?

…zwei Fragestellungen mit zwei unterschiedlicher Ausgestaltung zum gleichen Thema

Schon einmal daran gedacht, dass ein Versicherer sich hier auch auf Verträge mit Beitragsbefreiung bei BU beziehen könnte? Dies mögliche Umstand wird oft übersehen.

Beispielsweise wenn der eigentliche „Hauptvertrag“, z.B. eine Rentenversicherung für die Altersvorsorge, mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen wurde. Hier wurde zusammen mit der Rentenversicherung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Zwar ohne Zahlung einer BU-Rente, aber dennoch ist eine Leistung bei Berufsunfähigkeit, nämlich die Befreiung von der Beitragszahlung des Hauptvertrages im Falle der BU vorgesehen.

Auch eine falsche Berufsgruppeneinstufung in der Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Schadensfallvon Bedeutung sein und ggf. als Falschangabe ausgelegt werden. Diese Punkte kann man allerdings mit Tätigkeitsbeschreibungen und Risikovoranfragen elegant lösen.

Das Thema der Angabe vergangener Einkünfte und Gewinne kann für die Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls im Leistungsfall von Bedeutung sein.

Auch hier möchte ich zwei Beispiele für Antragsfragen aus dem Bereich der BU-Versicherung aufzeigen:

„Wie hoch war Ihr jährliches Bruttoeinkommen bzw. Gewinn vor Steuern in den letzten drei Jahren?“

oder

„In welchem Verhältnis steht die beantragte Jahresrente der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Ihrem in den letzten drei Jahren durchschnittlich erzielten jährlichen Netto-Arbeitseinkommen?“

Auch hier könnte eine falsche Angabe unter Umständen den Versicherungsschutz oder gar den ganzen Vertrag gefährden.

FAZIT: Wie man unschwer erkennen kann, sollte der Prozess, eine Versicherung abzuschließen, nicht bei der Produktbetrachtung aufhören, sondern bis zum Schluss durchdacht und geführt werden. Daher ist meiner Meinung nach eine professionelle Beratung gerade zu den komplexen Bereichen der Berufsunfähigkeit- und privaten Krankenversicherung für den Laien ein muss.

Ich habe mich als Versicherungsmakler auf die Themen der PKV, BU und privaten Altersvorsorge spezialisiert und kann somit meinen Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung und Unterstützung bieten. Gerne können Sie mich in einem unverbindlichen Telefonat oder per Email kontaktieren.