2025 wird der sogenannte Höchstrechnungszins zur Lebensversicherung erhöht. Dies hat das Bundesministerium für Finanzen beschlossen.
Was dieser Umstand bedeutet, und ob man man mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung, Risiko-Lebensversicherung lieber auf das Jahr 2025 warten soll oder nicht? Darum wird es in diesem Artikel gehen.
Zukünftige Leistungsversprechen aus der Sparte der Lebensversicherungen (dazu gehören auch Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeiten-, Rentenversicherungen, Risikolebensversicherungen…) werden unter anderem mit einer Zinssatzannahme errechnet.
Der Gesetzgeber legt hier einen sogenannten Höchstrechnungszinssatz für neu abgeschlossene Verträge fest. Dieser orientiert sich i.d.R. an der momentanen Zinssituation, und kann somit Veränderungen unterliegen.
Damit will der Gesetzgeber sicher stellen, dass kein Versicherer zu hohe Leistungsversprechen abgibt, denn der Höchstrechnungszins darf, wie der Name schon verrät bei der Tarif-Kalkulation nicht überschritten werden.
Vereinfacht gesagt: Wird dieser Höchstrechnungszinssatz höher festgelegt, so können Versicherungsunternehmen auch höhere Leistungsversprechen geben.
Historische Entwicklung des Höchstrechnungszinses
Hier einige Beispiele wie sich dieser Höchstrechnungszinssatz in der Vergangenheit für Neuabschlüsse verändert hat.
- 4,00% – Juli 1994 bis Juni 2000
- 3,25% – Juli 2000 bis 2003
- 2,75% – 2004 bis 2006
- 2,25% – 2007 bis 2011
- 1,75% – 2012 bis 2014
- 1,25% – 2015 bis 2016
- 0,90% – 2017 bis 2021
- 0,25% – 2022 bis 2024
(Quelle: DAV Deutsche Aktuarvereinigung)
Wie man schnell erkennt, wurde der Höchstrechnungszins die letzten 30 Jahre fortlaufend abgesenkt. Das Jahr 2025 stellt nun also eine Trendwende dar.
Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung für 2025 – Wie hoch wird der Höchstrechnungszins 2025 sein?
Aufgrund der seit kurzen wieder positiveren Zinssituation wird ab dem Jahr 2025 der Höchstrechnungszinssatz auf 1% angehoben. Somit ist es den Versicherern wieder erlaubt mit einem höheren Zinsen zu kalkulieren, was sich ggf. positiv auf die Produktlandschaft der Lebensversicherung auswirken könnte.