Wie jedes Jahr folgt hier eine kurze Zusammenfassung der Beitragsbemessungsgrenze, Versicherungspflichtgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze, dem Höchstbeitrag der GKV für das Jahr 2021.
Für die Private Krankenversicherung als auch für die gesetzliche Krankenversicherung und deren Kunden / Versicherten spielen diese Sozialversicherungsrechengrößen eine imens wichtige Rolle. So wird z.B. der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV aus einigen dieser Zahlen ermittelt.
Diese maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden auf Grundlage von Einkommensentwicklungen jedes Jahr neu ermittelt und entsprechend verändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2021 anfang September 2020 vor.
Die folgenden Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2021 müssen bevor Sie Gültigkeit erlangen, von der Bundesregierung beschlossen, vom Bundesrat Zustimmung finden, und dann natürlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das alles passiert in der Regel meistens erst Ende Dezember.
Aus diesem Grund sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!
Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2021 aus?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV lag im Jahr 2020 bei € 62.550,- jährlich, sprich € 5.212,50 monatlich (damit ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V gemeint).
Die JAEG für das Jahr 2021 erhöht sich voraussichtlich auf € 64.350,- jährlich, also € 5.362,50 monatlich
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für Angestellte wichtig, welche in die PKV wechseln möchten. Wünschen Sie mehr Informationen zur Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung)? Dann schauen Sie einfach hier einmal rein: Wechsel zur PKV!
Die sogenannte besondere JAEG nach § 6 Absatz 7 SGB V, sie sogenannte „Bestandsregel“, steigt für das Jahr 2021 ebenfalls, und wird voraussichtlich auf € 58.050,- jährlich angehoben werden.
Wie hoch ist die 2021 Beitragsbemessungsgrenze der GKV?
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze zur GKV lag im Jahr 2020 bei € 56.250,- und wird nun im Jahre 2021 auf voraussichtlich € 58.050,- jährlich, sprich € 4.837,50 monatlich erhöht werden.
Vorsicht: Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bitte nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze in der GKV) verwechseln!
Allgemeiner Beitragssatz für die GKV + Zusatzbeitrag im Jahr 2021
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt voraussichtlich auch im Jahr 2021 bei 14,6%.
Darüberhinaus können die gesetzlichen Krankenkassen aber noch einkommenabhängige Zusatzbeiträge abverlangen.
Kann eine Krankenkasse aus den Mitteln des Gesundeitsfonds den Finanzbedarf nicht decken, so kann diese neben dem normalen Beitragssatz von 14,6% (allgemeiner Beitragssatz nach SGB V) zusätzlich einen prozentualen Zusatzbeitragssatz einfordern (§ 242, 242a SGB V).
Zitat (auszugsweise) aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung (Quelle: www.gesetze-im-internet.de) – Stand 17.12.2020:
„§ 242 Zusatzbeitrag
(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass von ihren Mitgliedern ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben wird. Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz). (…)“ Zitat Ende.
Jede gesetzliche Krankenkasse legt also ihren eigenen Zusatzbeitrag fest. So kommt es, dass einige Krankenkassen mehr Zusatzbeiträge als andere erheben.
Nun ermittelte manfür das Jahr 2021 einen Durchschnittsbeitragssatz für den Zusatzbeitrag von 1,3 Prozentpunkten. Auch wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag erst einmal nur eine statistische Größe bedeutet, so ist diese Zahl eine wichtige Maßangabe; beispielsweise für die Ermittlung des maximalen Arbeitgeberzuschusses in der PKV. Auch für einige Personengruppen in der GKV gilt dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Zum Vergleich: Im Jahr 2020 lag dieser Zusatzbeitrag im Durchschnitt bei 1,1 Prozentpunkten.
Der durschschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen wird im Jahr 2021 nun nochmals erhöht bei 1,3% landen.
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