Spätestens ab dem 21.12.2012 darf die Versicherungsbranche keinen kalkulatorischen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern vornehmen. Der Grund dafür ist die vom Europäischen Gerichtshof geforderte Gleichbehandlung von Männern und Frauen. In einem meiner letzten Blogbeiträge habe ich bereits zum Thema „Was sind Unisextarife“ geschrieben.
Die genauen preislichen Unterschiede zwischen den neuen Unisextarifen (geschlechtsunabhängig) und der bisherigen Bisextarife (glechtsabhängig) sind in einigen Sparten, von den allermeisten Versicherern noch nicht veröffentlicht worden (Stand 31.08.2012).
In der Privaten Krankenvollversicherung scheint es klar zu sein, dass es für Männer in der Unisexwelt im Vergleich zu den bisherigen Tarifen, in denen zwischen den Geschlechtern beitragstechnisch noch unterschieden wird, teurer werden soll, so sagen zumindest die privaten Krankenversicherer. Deshalb kann für Männer ein Abschluss einer PKV noch vor Einführung der Unisextarife aus beitragstechnischer Sicht unter Umständen empfehlenswert sein. Dies sollte aber für jeden Einzelnen individuell überprüft werden.
Bei Frauen ist man in der Privaten Krankenvollversicherung bis heute noch nicht wirklich sicher, wie sich die Beiträge verändern werden, und auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es wohl mitunter auch auf den Beruf an, ob es für die Einzelnen (Mann oder Frau) nun teurer wird oder nicht.
Doch was soll man jetzt tun, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, oder in eine PKV eintreten will? Lieber warten bis zur Einführung der Unisextarife, oder lieber gleich einen Vertrag abschließen?
Zum einen muss man wissen, dass sowohl beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Privaten Krankenversicherung (PKV) gleichwohl eine sogenannte Risikoprüfung vom Versicherer durchgeführt wird. Vor allem der Gesundheitszustand der zu versichernden Person wird dabei überprüft.
Wartet man jetzt also mit dem Abschluss einige Monate, so kann es passieren, dass durch eine neue Erkrankung / Diagnose sich der Gesundheitszustand verschlechtert und dadurch der Eintritt in eine solche Versicherung schwerer werden kann bzw. vielleicht gar nicht mehr möglich ist. Ein weiterer Punkt ist das gegebenenfalls höhere Eintrittsalter, wenn man erst im Jahr 2013 den Vertrag abschließt.
Einige Versicherer treten diesem Zwiespalt nun entgegen und bieten diverse Übergangslösungen in verschiedenster Ausgestaltung an.
In diesem Blogartikel werde ich nun zwei Beispiele, einmal aus dem Bereich PKV und einmal aus dem Bereich BU aufzeigen.
Nehmen wir zum Bereich der Privaten Krankenversicherung als Beispiel das Angebot der Barmenia Krankenversicherung a.G. mit ihrer sogenannten „Unisexgarantie“, mit welcher die Barmenia Krankenversicherung a.G. in ihrem Druckstück mit der Nummer „WK 1512 08/12“ wirbt:
Unisex-Garantie Barmenia Krankenversicherung a.G. Druckstück WK 1512 08/12
Sehen wir uns aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung als Beispiel einen ganz anderen Weg an, welchen die Alte Leipziger Lebensversicherung a.G. im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung mit ihrer „Unisex-Umtauschgarantie“ geht. Hier das Druckstück mit der Nummer „pv012.01-05.2012“ der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.:
…wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei nur um zwei Beispiele von vielen. So mancher Versicherer bietet mittlerweile diverse Übergangslösungen in den verschiedensten Varianten, wie zum Beispiel „Übergangstarife“, „Bisex-Anwartschaftsversicherung“ oder dergleichen an.
Hierbei muss unter anderem darauf geachtet werden, für welche Verträge genau diese Möglichkeiten überhaupt eingeräumt werden, ob bzw. wie zeitliche Fristen definiert sind, und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen…
…wenn Sie einen Vertrag bei einem Versicherer abschließen möchten, der ein solches oder ähnliches Optionsrecht für die Umstellung in Unisextarife anbietet, so stellen Sie sicher das dies auch tatsächlich auch für Ihren Vertrag speziell gilt.
Doch bei der Beleuchtung dieser vielen Überbrückungsmöglichkeiten sollte auf gar keinem Fall der eigentliche Kern des Produkts, nämlich die Versicherungsbedingungen, außer acht gelassen werden. Im Bedingungswerk wird nämlich vertraglich geregelt, was in welchem Umfang geleistet wird beziehungsweise für was der Versicherer eben auch nicht leistet.
Gerade bei den beiden Versicherungssparten Berufsunfähigkeitsversicherung und Privaten Krankenversicherung muss man davon ausgehen, dass die Verträge etliche Jahre, bei der BU meist bis zur Altersrente, und bei der PKV sogar bis zum Lebensende bestand haben werden. Ein späterer Wechsel der Versicherung z.B. nach 10 Jahren kann in vielen Fällen z.B. wegen des oft schlechter gewordenen Gesundheitszustands, dem höherem Neueintrittsalter, dem eventuellen Verlust von Altersrückstellungen, evtl. gesetzlichen Änderungen usw. entweder nicht mehr möglich oder unrentabel geworden sein.
Deshalb gilt es gerade VOR Abschluss einer BU oder PKV die Wünsche an den Versicherungsschutz genau zu definieren und die unterschiedlichen Vertragsklauseln der vielen Angebote des Marktes zu überprüfen. Sollte Jemand Sie versuchen ganz schnell zu einem Wechsel in eine Versicherung auf Grund der Unisextarife zu überreden, so lassen Sie sich nicht drängen, sondern denken Sie in aller Ruhe über alle Ihnen wichtigen Details der Versicherung nach.
Lassen Sie sich am besten von einem professionellen Fachmann detailliert beraten. Erstellen Sie mit diesem zusammen ein umfassendes Anforderungsprofil und lassen sich eine nachvollziehbare Marktanalyse erstellen. Gehen Sie sicher, dass alle Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Vergleich berücksichtigt wurden…
In meinen Beratungen zur Privaten Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung verwende ich dafür meine beiden Kriterienfragebögen zur PKV und BU, welche Sie gratis im Downloadbereich ansehen können.