Jedes Jahr aufs neue erfolgt die Festlegung der Sozialversicherungsrechengrößen, also unter anderen auch der Beitragsbemessungsgrenze und Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV.
Gerade diese beiden genannten Werte, also die Jahresarbeitsentgeltgrenze, sowie die Beitragsbemessungsgrenze sind auch für die private Krankenversicherung (PKV) von immenser Bedeutung.
So hängt beispielsweise von der Beitragsbemessungsgrenze ab, wie hoch der maximale Arbeitgeberzuschuss in der PKV (private Krankenversicherung) und Pflegepflichtversicherung ausfällt.
Für Arbeitnehmer, die einen Verdienst (deren „Entgelt“) oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt können von der GKV in die PKV wechseln. Aus diesem Grund wird umgangssprachlich hier auch von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.
Wie hoch wird die Beitragsbemessungsgrenze 2022 und die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 ausfallen?
Die Neufestlegung der Sozialversicherungsrechengröße erfolgt jährlich, und hängt von der sogenannten „Veränderungsrate“ der Bruttolöhne und -gehälter ab.
Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) schreibt dazu im aktuellen Referentenentwurf vom 08.09.2021, Zitat:
„ Die Vorjahreswerte der Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen im Jahr 2020 fortgeschrieben. Die maßgebende Veränderungsrate im Jahr 2020 beträgt -0,34 Prozent in den alten Ländern.
Die Vorjahreswerte der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung werden mit der Veränderungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen für Gesamtdeutschland im Jahr 2020 fortgeschrieben. Die maßgebende gesamtdeutsche Veränderungsrate im Jahr 2020 beträgt -0,15 Prozent“ Zitat Ende.
Die folgenden Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2022 müssen bevor Sie Gültigkeit erlangen, von der Bundesregierung beschlossen, vom Bundesrat Zustimmung finden, und dann natürlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Das alles passiert in der Regel meistens erst Ende Dezember. Folglich sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesen Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!
Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2022 aus?
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV nach § 6 Absatz 6 SGB V lag im Jahr 2021 bei € 64.350,-
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für das Jahr 2022 bleibt unverändert und liegt bei € 64.350,- jährlich, also € 5.362,50 monatlich.
Mehr Infos in Bezug auf die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung finden Sie hier: Wann kann man in die PKV wechseln?
Die sogenannte besondere JAEG nach § 6 Absatz 7 SGB V, sie sogenannte „Bestandsregel“, bleibt für das Jahr 2022 ebenfalls identisch, und wird auf € 58.050,- jährlich festgelegt werden.
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2022?
Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze zur GKV lag im Jahr 2021 bei € 58.050,- jährlich. Nun wird die Beitragsbemessungsgrenze 2022 auch im Jahr 2022 bei € 58.050,- verbleiben.
Allgemeiner Beitragssatz für die GKV + Zusatzbeitrag im Jahr 2022
Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auch im Jahr 2022 bei 14,6 Prozentpunkten.
Neben dem normalen Beitragssatz von 14,6% (damit ist der sogenannte allgemein Beitragssatz nach SGB V gemeint) kann eine Krankenkasse zusätzlich einen prozentualen Zusatzbeitragssatz einfordern wenn die Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen (§ 242, 242a SGB V).
Dieser Zusatzbeitrag variiert individuell von Krankenkasse zu Krankenkasse. Daher wird jedes Jahr ein Durchschnittsbeitragssatz für den GKV-Zusatzbeitrag ermittelt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 1,3% gilt auch für das Jahr 2022.
Auch wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag erst einmal nur eine statistische Größe bedeutet, so ist diese Zahl eine wichtige Maßangabe; beispielsweise für die Ermittlung des maximalen Arbeitgeberzuschusses in der PKV. Für einige Personengruppen in der GKV gilt dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag.
Weitere Informationen rund um die Private Krankenversicherung:
Welche Leistungsunterschiede gibt es in er PKV?
Downloadbereich mit Informationsbroschüre rund ums Thema PKV