Beitragsbemessungsgrenze, Jahresarbeitsentgeltgrenze 2018

10.10.2017 Thomas Schösser

2018: Versicherungspflichtgrenze, Höchstbeitrag der GKV, maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung, Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018!

 

  • Wie hoch ist die GKV-Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018
  • Wie hoch fällt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) für das Jahr 2018 aus?
  • Wie hoch ist der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung 2018?
  • Wie hoch ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Jahr 2018?

 

Alle diese Fragen können mittels der sogenannten Sozialversicherungsrechengrößen beantwortet werden. In diesem Blogbeitrag gehe ich auf diese Werte die für das Jahr 2018 gelten ein.

Die Höhe der maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung jedes Jahr aufs neue berechnet und gegebenenfalls angepasst. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) legte den Referentenentwurf für das Jahr 2018 Anfang September 2017 vor. Darin werden die Sozialversicherungsrechengrößen benannt aus denen man die genannten Werte ablesen bzw. ableiten kann…

Da die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2018 vor Verkündung im Bundesgesetzblatt erst von der Bundesregierung beschlossen und vom Bundesrat abgesegnet werden müssen, sind die folgenden Angaben und Zahlen in diesem Artikel zunächst alle vorläufig und (noch) nicht verbindlich!

 

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) / Versicherungspflichtgrenze der GKV im Jahr 2018

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der Krankenversicherung, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, steigt für das Jahr 2018 voraussichtlich auf

€ 59.400,- jährlich, sprich € 4.950,- monatlich (damit ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V gemeint).

Hier findet also wie im Jahr davor auch eine Steigerung statt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist für Angestellte wichtig, welche in die PKV wechseln möchten. Wünschen Sie mehr Informationen zur Wechselmöglichkeit in die Private Krankenversicherung)? Dann sehen Sie sich gerne unter dem Punkt Wechsel zur privaten Krankenversicherung näher um.

Die sogenannte besondere JAEG nach § 6 Absatz 7 SGB V steigt für das Jahr 2018 ebenfalls, und wird voraussichtlich auf 53.100,- jährlich angehoben werden.

Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2018 zur GKV

Nicht mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze in der GKV) zu verwechseln ist die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV wird für das Jahr 2018 voraussichtlich auf

€ 53.100,- jährlich, beziehungsweise € 4.425,- monatlich angehoben werden.

 

Allgemeiner Beitragssatz für die GKV im Jahr 2018

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt aller Voraussicht nach auch im Jahr 2018 bei 14,6%. Zusätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen aber einkommenabhängige Zusatzbeiträge verlangen, die von den Arbeinehmern allein zu tragen sind.

Die allermeisten gesetzlichen Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Die Höhe dieses Zusatzbeitrags hängt von der jeweiligen GKV ab. So kommt es, dass einige Krankenkassen mehr Zusatzbeiträge als andere erheben.

Der Durchschnitt des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes (einkommensabhängiger Zusatzbeitrag) der gesetzlichen Krankenkassen lag im Jahr 2017 bei 1,1 Prozent. Durschnittlich heißt, dass jede Krankenkasse ihren eigenen Zusatzbeitrag erhebt, der je nachdem höher, aber natürlich auch niedriger ausfallen kann.

Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2018

Der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist seit Einführung des sogenannten einkommensabhängigen Zusatzbeitrags nicht mehr gleichgeschaltet, denn dieser Zusatzbeitrag ist natürlich, wie bereits erwähnt, abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.

Man nehme also die Beitragsbemessungsgrenze der GKV für das Jahr 2018 von monatlich € 4.425,- und nehme davon 14,6% (allgemeiner Beitragssatz der GKV im Jahr 2018) = € 646,05. Zusätzlich kann die GKV nun noch den vom Mitglied allein zu tragende Zusatzbeitrag darüberhinaus verlangen.

Läge dieser Zusatzbeitragssatz im Jahr 2018 wieder bei durchschnittlich 1,1% (Durschnittssatz im Jahr 2017), so wäre der monatliche Höchstbeitrag für diese gesetzliche Krankenversicherung in diesem fitkiven Beispiel dann bei € 694,73 (€ 4.425 * 15,7%).

Ich möchte darauf hinweisen, dass diese Berechnung mit dem sogenannten allgemeinen Beitragssatz durchgeführt wurde. Es gibt aber auch Konstellationen bei welchen der sogenannte ermäßigte Beitragssatz Anwendung findet. Der ermäßigte Beitragssatz nach § 243 SGB V liegt im Jahr 2018 bei voraussichtlich 14,0%.

 

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung im Jahr 2018

Anhand des allgemeinen Beitragssatzes der GKV und der Beitragsbemessungsgrenze kann der natürlich auch der sogenannte maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung errechnet werden.

Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss für Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch bis zu maximal 7,3% (Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6%) der Beitragsbemessungsgrenze, aber selbstverständlich auch nur höchstens in Höhe der Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags (also wenn die beitragspflichtigen Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen).

Somit würde sich der maximale Arbeitgeberzuschuss im Jahr 2018 für die Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld auf € 323,03 belaufen (€ 4.425 * 7,3%).

Am oben beschriebenen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag zur GKV muss sich der Arbeitgeber nicht beteiligen.

Für die PKV (Private Krankheitskostenvollversicherung) sind diese Daten ebenfalls relevant, um den Arbeitgeberzuschuss zur PKV zu berechnen. Natürlich kann auch immer nur höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur PKV arbeitgeberzuschussfähig sein, aber eben dann auch nur bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss.

Der Arbeitgeberzuschuss zur Pflegepflichtversicherung wird darüber hinaus separat berechnet.

 

Höchstbeitrag der sozialen Pflegepflichtversicherung für das Jahr 2018

Beiträge für die Pflegepflichtversicherung werden neben der Krankenversicherung separat berechnet und zusätzlich erhoben.
Der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung liegt im Jahr 2018 bei voraussichtlich 2,55%. Kinderlose bezahlen einen um 0,25% höheren Beitragssatz,  sprich 2,8%.

Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung liegt somit bei € 123,90 für Kinderlose (monatliche Beitragsbemessungsgrenze sprich € 4.425 * 2,8%).

 

 

Weiterführende Informationen zum Thema Private Krankenversicherung:

Auf was kommt es wirklich bei der Auswahl einer PKV an?

Wie und wann kann ein Angestellter in die PKV wechseln?

Hier können Sie gratis mein Ebook & den Kriterienfragebogen zur PKV downloaden 

Worin liegt der Unterschied zwischen VersicherungsMAKLER und VersicherungsVERTRETER?