Die Stiftung Warentest hat sich wieder einmal dem Thema PKV (Private Krankenversicherung) gewidmet. Gut sechs Jahre liegt der letzte PKV-Test von 2019 nun zurück.
Einige PKV-Interessenten und Kunden verschaffen sich vor einer Beratung mit solchen Artikeln einen ersten Überblick, soweit so gut…
Warum aber ein pauschaler Versicherungsvergleich wie von Stiftung Warentest aber keine individuelle PKV-Beratung ersetzen kann, zeige ich hier auf. Es könnte der Eindruck entstehen, man hätte durch das Lesen des Artikels einen guten und schnellen Überblick gewonnen. Warum ich das komplett anders sehe erläutere ich jetzt.
PKV ganz einfach – kurz und knapp verglichen?
Die Musterbedingungen der PKV fassen 15 Seiten. Der Rechtskommentar zu diesen Bedingungen und den dazu betreffenden Gesetzen „Bach / Moser Private Krankenversicherung“ in der 6. Auflage fasst stolze 1260 Seiten.
Zitat von Amazon: „Das Werk zur Privaten Krankenversicherung gilt seit über 35 Jahren als der führende Spezialkommentar zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten-Versicherung“. Ich denke hierdurch erkennt man schnell, dass das Thema PKV viel umfangreicher und vielschichtiger ist als Viele zuerst denken mögen.
Jede Person hat eigene Vorstellungen, Wünsche und Bedürfnisse an den Versicherungsumfang seiner eigenen PKV. Zudem startet nicht Jeder mit den gleichen Voraussetzungen. Die Suche nach der passenden PKV bleibt immer ein individueller Prozess. Sie wünschen eine unverbindliche Beratung? Dann klicken Sie hier.
Stiftung Warentest testet PKV-Tarife für Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer in einem Artikel
Jeder der genannten Personengruppen hat ganz spezielle Anforderungen an den Versicherungsschutz.
Im Vergleich werden beim Musterkunden für Beamte vorab ausgewählte Verträge für Bundesbeamte gegenüber gestellt; somit werden andere Beihilfeverordnungen der Länder nicht komplett oder gar nicht berücksichtigt.
Je nach Dienstherrn (Beihilfeverordnung) und familiärer Situation können sich dadurch preisliche, aber auch leistungstechnische Merkmale verändern…beispielsweise bietet nicht jeder Versicherer für alle Beihilfeländer passende Tariflösungen an.
Beihilfeergänzungstarif für Beamte– etwa vergessen?
Als ich mir die Liste „Für Beamte: Gute und günstige Krankenversicherung“ angesehen habe, traute ich meinen Augen nicht. Ein Versorgungsbaustein, der sogenannte Beihilfeergänzungstarif, für PKV-Versicherte Beamte fehlt in der Auflistung der verglichenen Tarife komplett. Erstaunlich, denn Stiftung Warentest schreibt im Artikel selbst, dass solche Beihilfeergänzungstarife ihrerseits als sinnvoll erachtet werden.
Beamte bilden mit den Haupttarifen (auch Grundtarife genannt) den Gegenpart zur Beihilfe. Liegt der Beihilfebemessungssatz bei 50% so versichert man 50% über die PKV im Haupttarif. Nun gibt es Fälle in denen die Beihilfe Kosten nicht, oder nur eingeschränkt übernimmt. Beihilfeverordnungen können vom Dienstherrn abgeändert werden; soll heißen heutige Leistungen der Beihilfe sind für die Zukunft nicht garantiert und können reduziert werden. Hier könnte ein Beihilfeergänzungstarif (mit entsprechenden Inhalt / Leistungen) gegebenenfalls oftmals Abhilfe schaffen.
Ich hoffe, dass ein Leser des Vergleichs von Stiftung Warentest nicht einfach blind die im Artikel genannten Tarife abschreibt / kopiert und beantragt, ohne vorher die weiteren Bausteine und Möglichkeiten des Versicherers zu prüfen.
Bedenkt man, dass ein Bundesbeamter im Ruhestand i.d.R. einen Beihilfesatz von 70% hat, wird die Bedeutung, die einem Beihilfeergänzungstarif zukommen kann klar; denn würden sich gerade im Altersruhestand Beihilfeleistungslücken ergeben, hätte man bei einem fehlenden Beihilfeergänzungstarif diese auch komplett selbst vom eigenen Vermögen zu tragen.
Krankenhaustagegeldversicherung fehlt im Tarifauflistung
Der Hinweis, dass Bundesbeamte im Krankenhaus seitens der Beihilfe eine Eigenbeteiligung zu erwarten haben, und die anfallenden Kosten mit einer Krankenhaustagegeldversicherung abgesichert werden könnten fehlt komplett (jedes Bundesland hat hier übrigens andere Regelungen zu Eigenbeteiligungen im Krankenhaus).
Gibt es Unterschiede oder sind die PKV-Tarife doch alle gleich?
Auf folgende Aussage des Vergleichs von Stiftung Warentest möchte ich zuerst eingehen:
„Gute Tarife gibts auch günstig“ sowie „Rundumschutz geht auch günstig und muss nicht teuer sein.“
Auf dem Markt der PKV gibt es kein Tarifwerk zweimal (Ausnahme wäre hier die UKV und BBKK). Gewiss kann es in vielen Bereichen Ähnlichkeiten geben, doch zu meinen ein PKV-Vertrag beinhaltet im Grunde den gleichen Leistungsumfang wie ein anderer Tarif für weniger Geld mag auf den ersten, oberflächlichen Blick stimmen.
Sieht man jedoch genauer hin, stellt man fest, dass es dafür oft andere, tiefgreifendere Gründe geben kann:
1. Beiträge sind nur eine Momentaufnahme. Steigt man tiefer in die Materie der Beitragskalkulation der PKV ein, so wird klar, dass früher oder später jede PKV ihre Beiträge erhöhen muss. Um wieviel hängt von vielen Faktoren ab. Wie hoch ist z.B. der Anteil der Altersrückstellungen im Beitrag? Wie ist die Risikoannahme im Neugeschäft? Wie streng wird die Gesundheitsprüfung durchgeführt? Wie werden Beschwerden bewertet?).
2. Wie lange sind die verglichenen Tarife bereits am Markt? Historische Beitragsentwicklungen sind für neue Tarife noch nicht vorhanden.
3. Sind die Leistungen wirklich identisch, oder gibt es doch Unterschiede die nur bei intensiver Betrachtung der Bedingungen (dem Kleingedruckten) zu Tage kommen? Hierzu werde ich gleich noch Beispiele geben.
Der PKV-Markt ist begehrt. Die Versicherer möchten naturgemäß bei Vergleichen eine Rolle spielen; der Preis und Position in Beitragsvergleichen ist hierbei essenziell. Wünschen Sie einen Marktvergleich, dann melden Sie sich gerne kostenlos und unverbindlich bei mir.
Preis PKV-Vergleich laut Tarifbuch oft nicht realisierbar
In meiner fast 27 Jahre langen Berufserfahrung in der Versicherungsbranche beobachte ich, dass gerade die Bewertung von Vorerkrankungen schnell zu einem Risikozuschlag führen können…und das ist je nach Diagnose und Beschwerden von Anbieter zu Anbieter oftmals sehr unterschiedlich.
Somit verändern sich die Angebote nicht selten so sehr, dass die Preisbetrachtung auf einen Schlag einen ganz anderen Tarif als „Sieger“ zum Vorschein bringt.
Zudem kann es neben der gesundheitlichen Bewertung auch individuelle Situationen geben, die eine Annahme erschweren. Einige Beispiele hierfür wäre eine bestehende Schwangerschaft im Hinblick auf die Kindernachversicherung, eine fehlende oder zu kurze Vorversicherung (Wartezeiten + Annahmepolitik), besondere berufliche Gegebenheiten (Besonderheiten in Krankentagegeldabsicherung)…
Krankentagegeld mit nur € 150,- Tagessatz für Angestellte
Angestellte müssen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten um den Systemwechsel von GKV zur PKV vollziehen zu können…. Apropos Krankentagegeldversicherung.
Die wichtige Versicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wird im Test mit einem Tagessatz von nur € 150,- berechnet. Für die meisten Angestellten würde der Abschluss mit diesem Tagessatz zu einer Unterversicherung führen, denn der Bedarf dürfte aufgrund der Einkommenssituation höher sein.
Leistungsstärkere Tarife fehlen teilweise
Gerade bei den Vergleich für Angestellte und Selbständigen fällt auf, dass einige Bausteine und Tarife in der Kurzübersicht nicht aufgelistet werden.
So fehlt beispielsweise der Zusatzbaustein „VARIO Ambulant“ bei der UKV. Ein weiteres Beispiel stellt die Barmenia mit dem Tarif „einsA expert“ dar; hier gäbe es noch den leistungsstärkeren Tarif „expert+“. Die SDK findet man im Vergleich mit den Ambulanttarif „AM30“ und dem Zahntarif „Z8“ wieder, obgleich es auch hier leistungsstärkere Tarife gäbe.
Sie Fragen sich warum das so ist?
Stiftung Warentest legt die Kriterien fest anhand derer verglichen wird. Vielleicht haben Sie persönlich aber andere Vorstellungen was gut für Sie ist, und wünschen einen anderen Versicherungsumfang?
Auswahl seiner PKV dadurch individuelle zu gestalten geht meines Erachtens nur, wenn man auch selbst seine Ziele und Wunschkriterien (Link zum Kriterienkatalog) definiert.
PKV für alle Lebenslagen
Auch die Lebensplanung kann für die Wahl des PKV-Unternehmens von immenser Bedeutung sein. Gerade in Bezug auf Veränderung im Beruf.
So gibt es Anbieter auf dem Markt der privaten Krankenversicherung die zwar vergleichsweise leistungsstarke Tarife für Angestellte und Selbständige haben; wechselt der Angestellte aber in ein Beamtenverhältnis erhält er nur noch einen Tarif mit weniger / anderen Leistungsinhalten, der ggf. gar nicht mehr seinen ursprünglichen Anforderungen und Wünschen passt!?
Im übertragenen, überspitzen Sinne könnte man sagen: der begeisterte Sportwagenfahrer muss unfreiwillig auf einen Traktor umsteigen (Bilder wurden von KI generiert).
Solche Konstellationen gibt es auch andersrum; Ein Beamter, der wahrscheinlich zukünftig in ein Angestelltenverhältnis, oder in die Freiberuflichkeit wechselt, sollte ebenso gleich bei Abschluss des Beamtentarifs auf einen Anbieter setzten, der in beiden Tarif-Welten das für ihn passende Angebot bietet.
Ein Beispiel für einen wichtigen Leistungsbaustein stellt unter Umständen die sogenannte KT-Nachversicherungsoption dar. Benötigt der Kunde eine Krankentagegeldversicherung und erhält er die zur Einkommensabsicherung wichtige Krankentagegeldversicherung nicht (z.B. weil er mittlerweile zu krank geworden ist), könnte der neue Vertrag u.U. nicht mehr seinen Absicherungsbedarf decken.
Um auch hier wieder bildlich zu sprechen, würde der Familienvater in unserem Beispiel mit seinen 2 oder mehr Kindern + Hund vom familientauglichen SUV zum Zweisitzer-Cabrio-Sportwagen umsteigen.
Stiftung Wartentest PKV-Vergleich – „so haben wir getestet“
Stiftung Warentest schreibt auf ihrer Website:
„Rundum-Schutz (Grundleistungen)
Wir haben in unsere Bewertung nur Angebote aufgenommen, die in allen Bereichen mindestens dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. In einigen Bereichen haben wir verlangt, dass sie deutlich darüber liegen. So werden Versorgungslücken vermieden.“ Zitat Ende.
Mein Kommentar: Die Leistungsabwicklung zwischen GKV und PKV unterscheidet sich ja bereits dem Grunde nach, und kann so einfach gar nicht verglichen werden…aber sehen wir weiter.
Weiterhin werden Punkte aufgeführt zu denen es heißt, Zitat: „Erstattet werden mindestens diese Kosten, oft mehr:“ …hier 4 der genannten Mindestanforderungen auf die ich kurz eingehen werde (im Artikel / dem Vergleich gibt es natürlich mehr):
- „Mindestens 80 Prozent für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie.
- Leistungen für Anschlussheilbehandlung: stationäre Therapie nach Krankenhausaufenthalt.
- Zahnbehandlungen zu 100 Prozent, Zahnersatz, Inlays und Materialkosten zu mindestens 75 Prozent.
- Mindestens 80 Prozent für Hilfsmittel und für Körperersatzstücke, zum Beispiel Hand- oder Beinprothesen.“ Zitat Ende.
Beginnen wir mit den Punkt Hilfsmittel: Gerade eben meinte doch Stiftung Warentest noch, dass mindestens das GKV Niveau gegeben sein soll. Wieso wird dann der Vergleich hier mit einem prozentualen Selbstbehalt erstellt?
Übrigens gibt es im Bereich der Hilfsmittel für PKV-Versicherer nicht nur die Möglichkeit %-Selbstbehalte im Vertrag zu hinterlegten; auch weitere Leistungsbegrenzungen wie Eurolimitierungen sind denkbar. Einige der im Vergleich aufzählten Tarife sehen Eurolimits für Krankenfahrstühle oder Prothesen vor.
Ob die Angebote dann am Ende passen hängt natürlich wieder einmal von den persönlichen Wünschen und Vorstellungen der jeweiligen Person ab.
Leistungen für Anschlussheilbehandlung: stationäre Therapie nach Krankenhausaufenthalt.
Auch hier zeigen sich bei näherer Betrachtung weitere Unterschiede bei den verglichenen Tarifen. Wir sprechen hier von unterschiedlichsten Fristen, zeitlichen Abgrenzungen, Auflistung von Diagnosen und weiteren umfangreichen Regelungen.
Hier ein beispielhafter Auszug aus dem Bedingungswerk eines Tarifs
„(…) Anschlussheilbehandlung (stationär)
(1) Die Kosten werden bei den unten aufgeführten Diagnosen/Behandlungen ebenfalls ohne vorherige schriftliche Leistungszusage im Fall einer medizinisch notwendigen Weiterbehandlung im Anschluss an die stationäre Behandlung erstattet, wenn die Anschlussheilbehandlung innerhalb von 4 Wochen nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus beginnt, wobei der Entlassungstag bei der Berechnung der Frist nicht mitzählt:
– Herztransplantationen
– Bypassoperationen
– akutem Herzinfarkt und/oder Reinfarkt
– Bandscheibenoperationen
– Gelenkersatzoperationen
– Hirninfarkt und -blutung (Schlaganfall)
– schweren Schädel-Hirnverletzungen
– Nierentransplantation
– Krebsoperationen bzw. -bestrahlungen.Die Frist von 4 Wochen kann in medizinisch begründeten Einzelfällen verlängert werden. (…)“ Zitat Ende.
Auch hier lohnt es sich einmal genauer hinzusehen, um Unterschiede ausfindig zu machen. Desweiteren war mir nicht ersichtlich ob, und wenn wie das Thema REHA im Vergleich miteingeflossen ist?
„Zahnbehandlungen zu 100 Prozent, Zahnersatz, Inlays und Materialkosten zu mindestens 75 Prozent.“
Auch hier gibt es Nuancen bei den „Testsiegern“. Einige sehen für Materialkosten bei Zahnersatz Eurohöchstgrenzen vor. Man spricht hier von Materialkostenlisten oder Sachkostenlisten.
„Mindestens 80 Prozent für physikalische Therapie, Logopädie und Ergotherapie.“
Auch hier zeigt sich bei einem näheren Blick ins Kleingedruckte, dass es auch hier Tarife gibt, die andere Einschränkungen bedingungstechnisch vorsehen. Z.B. neben einem prozentualen Selbstbehalt noch eine Heilmittelliste mit maximalen Eurobeträgen.
So heißt es in einem Bedingungswerk:
Zitat: „(…)Was erstatten wir für Heilmittel?
Wir erstatten die Kosten für Heilmittel, die in unserem Verzeichnis (siehe Anhang 2) enthalten sind, soweit diese jeweils bis zu den dort genannten Höchstbeträgen erstattungsfähig sind
• zu 80% bis die erstattungsfähigen Kosten einen jährlichen Rechnungsbetrag von 2.000 € erreicht haben,
• darüber hinaus zu 100%. (…)“ Zitat Ende.
Hier noch ein anderes Beispiel einer anderweitigen Bedingungsformulierung:
„(…) Soweit nicht die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Anwendung kommt, bemisst sich die tarifliche Leistung für Heilmittel nach den gemäß Bundesbeihilfevorschriften dafür als beihilfefähig anerkannten Höchstbeträgen (Anlage 9 zu § 23 Abs. 1 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) –
„Höchstbeträge für die Angemessenheit der Aufwendungen für Heilmittel und Voraussetzungen für bestimmte Heilmittel“). Für Aufwendungen, die über diese Beträge hinausgehen, besteht kein Leistungsanspruch. (…)“ Zitat Ende.
Wie bereits beschrieben lassen sich die Unterschiede und Möglichkeiten die der Markt der PKV bietet nur auf den 2. oder 3. Blick erkennen.
FAZIT:
- Ihre Lebenssituation ist individuell – ein Vergleich kennt sie nicht
- Viele Faktoren sind für Ihre PKV-Entscheidung relevant. Vielleicht auch Aspekte die im pauschalen Vergleich keinen Einzug fanden? Eine individuelle Beratung hingegen kann alle Kriterien, die Ihnen wichtig und die für Sie relevant sind berücksichtigen. Eine unabhängige Beratung berücksichtigt den kompletten Markt – auch Anbieter, die sich bewusst aus Rankings heraushalten.
- Ihre Gesundheit entscheidet mit – und braucht individuelle Betrachtung. Journalistische Vergleiche basieren in der Regel auf einem fiktiven „gesunden“ Kundenprofil. Doch selbst kleinere gesundheitliche Themen können zu Problemen führen, wenn sie nicht richtig eingeordnet werden. Ein qualifizierter Berater kann mit Ihnen anonyme Risikovoranfragen durchführen – so erfahren Sie im Vorfeld, welche Gesellschaften Ihre Vorgeschichte akzeptieren, ohne direkt einen Antrag stellen zu müssen.
- PKV ist eine langfristige Entscheidung – keine Momentaufnahme
Ein journalistischer PKV-Vergleich kann ein erster Orientierungspunkt sein – nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie jedoch auf eine hochwertige, nachhaltige und zu Ihrer Lebenssituation passende Absicherung setzen möchten, kommen Sie an einer individuellen Beratung nicht vorbei.
Denn nur durch ein persönliches Gespräch lassen sich folgende Fragen wirklich klären:
• Welche Tarife passen wirklich zu Ihnen – nicht nur heute, sondern auch in zehn, zwanzig oder vierzig Jahren?
• Welche Leistungen sind für Sie besonders wichtig?
• Welche Versicherer bieten Ihnen auch mit Vorerkrankungen faire Bedingungen und Preise?
Ihre Vorteile durch eine persönliche Beratung:
- Neutraler Überblick über den gesamten Markt
- Unterstützung bei der Risikoeinschätzung und Gesundheitsprüfung
- Langfristige Begleitung bei Fragen, Änderungen oder Tarifoptimierungen
- Höchste Transparenz und Ausrichtung an Ihren Bedürfnissen
Sie möchten Ihre PKV-Entscheidung fundiert und sicher treffen? Dann lade ich Sie herzlich zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein – telefonisch, per Video oder auch persönlich bei mir vor Ort.
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