BU für Flugbegleiter – Praxisbeispiel für Einstufungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen

17.07.2013 Thomas Schösser

… und das pauschale Preislisten oft wenig bringen. In meinen letzten Blogeinträgen bin ich ja schon einige male auf die Vorteile, welche eine Risikovoranfrage insbesondere bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben kann eingegangen.

Preis- und Berufsgruppeneinstufungen, Eingruppierung von Hobbys, Freizeitaktivitäten und natürlich die Beurteilung der Gesundheitsdaten können mittels einer solchen Risikovoranfrage noch vor dem eigentlichen Vertragsabschluss bei den gewünschten Versicherungsunternehmen abgefragt werden, und so individuell, zielgerichtet das beste / passendste BU-Angebot ausfindig gemacht werden.

Ein besonders interessantes Beispiel aus meiner Maklertätigkeit zu einer Risikovoranfrage möchte ich in diesem Blogbeitrag aufzeigen. In einem Fall wurde ich beauftragt für eine Flugbegleiterin eine Berufsunfähigkeitsversicherungen zu finden.

Da die Kundin außer Bücherlesen keine weiteren Hobbys angegeben hatte, und gesundheitlich alles in Ordnung war, ging es zunächst um die Frage, welcher Versicherer wie viel BU-Rentenabsicherung bis zu welchem Endalter (Leistungs- und Versicherungsdauer) anbietet?

Dazu muss man wissen, dass viele Berufsunfähigkeitsversicherer den Beruf des Flugbegleiters /-begleiterin überhaupt erst gar nicht versichern, sprich einen Antrag komplett ablehnen würden. Meine Mandantin war Flugbegleiterin bei einer deutschen Airline und im Charterflugbereich tätig.

Für einige Berufsunfähigkeitsversicherer ist dieser Punkt, nämlich bei welcher Fluggesellschaft man tätig ist sehr wichtig. Manche Anbieter versichern Flugbegleiter nur, wenn diese für eine deutsche Linie im Charterflugbereich tätig sind.

Um die Übersicht zu waren, werde ich jetzt nur ein paar Auzüge aus einigen ausgewählten Antworten der Versicherer zu meiner Risikovoranfrage (Ausschreibung) hier einstellen. Diese sind nur stichpunktartig und nicht vollständig dargestellt. Die Ergebnisse der  Risikovoranfrage kann auf gar keinen Fall auf andere Personen / Fallkonstellationen übertragen werden, da diese immer individuell erstellt werden!

Trotzdem erkennt man aber sehr schnell, dass die Risikoeinschätzung des Berufes Flugbegleiter von Versicherer zu Versicherer extrem unterschiedlich ausfallen kann, zumindest zum heutigen Stand (17.07.2013):

Wie bereits erwähnt haben die meisten BU-Versicherungsunternehmen in meiner Ausschreibung den Flugbegleiterberuf abgelehnt, doch…

Berufsunfähigkeitsversicherer A
Endalter maximal 45 Jahre. Leistungsdauer BU bis maximal 65 Jahre. Jährliche BU-Rente bis maximal € 9.000,- vorausgesetzt versicherte BU-Renten sind im angemessen Verhältnis zum Einkommen. Besondere Klauseln für Berufsunfähigkeitsvorsorge für Flugbegleiter sind zu vereinbaren. Nur Standard BU-Bedingungen sind zu vereinbaren (dieser Versicherer hat noch einen anderen leistungsstärkeren Tarif, den aber Flugbegleiter nicht abschließen können)

Berufsunfähigkeitsversicherer B
Maximale Leistungs- und Versicherungsdauer bis Endalter 50. Höchst-BU-Jahresrente in Höhe von € 13.200,- versicherbar, vorausgesetzt versicherte BU-Renten sind im angemessenen Verhältnis zum Einkommen. Es müssen keine zusätzlichen negativen Klauseln zum herkömmlichen Vertragswerk unterzeichnet werden.

Berufsunfähigkeitsversicherer C
Leistungs- und Versicherungsdauer bis maximal Endalter 55. Jährliche BU-Rente bis maximal € 15.600,- möglich wenn Einkommen zu den versicherten BU-Renten des Kunden passen. Keine Dynamik möglich. Abstrakte Verweisungsklausel muss allerdings vereinbart werden.

Berufsunfähigkeitsversicherer D
Maximale jährliche BU-Rente € 12.000.- , vorausgesetzt versicherte BU-Renten sind im angemessenen Verhältnis zum Einkommen. Maximales Leistungs- und Versicherungsdauer mit Endalter 55. Maximales Beitrittssalter 40 Jahre. Ausschlussklauseln müssen vereinbart werden. Hier ein Auszug (nicht vollständig) aus dieser besonderen Vereinbarung, Zitat:

„(…) b) Sofern der Versicherungsschutz auch nach Beendigung des Vollzeitbeschäftigungsverhältnisses bei der (Name der Fluggesellschaft) fortgeführt werden soll, werden wir auf Ihren rechtzeitigen Antrag hin prüfen, ob und zu welchen Konditionen die Weiterversicherung bei Änderung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses möglich ist.

3. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Erkrankungen, die

a) verursacht werden durch Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art, sofern diese nicht durch einen Unfall oder durch ein während der Versicherungsdauer entstandenes organisches Leiden hervorgerufen sind;

b) unmittelbar oder mittelbar auf einer Sucht oder auf Drogen- bzw. Alkoholoder Medikamentengebrauch beruhen;
c) auf Schwangerschaft beruhen,
d) auf einen refraktiv-chirurgischen Eingriff (z.B. PRK, LASIK, LASEK) zurück gehen.“

Berufsunfähigkeitsversicherer E
Die maximale jährliche BU-Rente für den Beruf des Flugbegleiters beträgt € 12.000,- , vorausgesetzt versicherte BU-Renten sind im angemessenen Verhältnis zum Einkommen. Leistungs- und Versicherungsdauer bis maximal Endalter 40.

Berufsunfähigkeitsversicherer F
BU-Rente kann, bis zur Angemessenheitsgrenze des Versicherers (Verhältnis vereinbarte BU-Renten zum Einkommen) versichert werden; im Fall meiner Mandantin wäre beim Anbieter F eine jährliche BU-Rente von rund € 19.200,- maximal möglich gewesen. Maximale Versicherungsdauer bis Endalter 50. Maximale Leistungsdauer bis Endalter 55. Es müssen allerdings zusätzliche Klauseln speziell für Flugbegleiter zum herkömmlichen Vertragswerk unterzeichnet werden.

…das waren ein paar Ergebnisse der Risikvoranfrage…man erkennt schnell, dass jeder Versicherer hier seine eigenen Vorstellungen und Regeln vorsieht…

Darüber hinaus gibt es noch weitere spezielle Sonderkonzepte für Flugbegleiter wie zum Beispiel Fluguntauglichkeitsversicherungen auf die ich hier aber nicht näher eingehen werde…

Man sollte jetzt aber nicht einfach quasi ungesehen irgendeine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, welche einen gerade aufnimmt, denn die Vertragsklauseln, also die Bedingungen welche Regeln unter welchen Voraussetzungen wann eine Leistung ausbezahlt wird, unterscheiden sich je nach Tarif / Anbieter ebenfalls voneinander.

Punkte wie abstrakte und konkrete Verweisungsmöglichkeiten, Nachprüfungsverfahren, Leistungsausschlüsse, Mitwirkungspflichten des Kunden, Regelungen bei Berufswechsel und Ausscheiden aus dem Berufsleben, Ausgestaltung der Dynamik und garantieren Rentensteigerung im Leistungsfall und vieles weitere mehr sollte miteinander verglichen und z.B. von einem Makler erörtert werden, so dass die Leistungsinhalte für den Kunden verständlich und nachvollziehbar werden. Ich verwende in meinen Kundengespräche gerne meinen Kriterienfragebogen zur BU.

Und am Ende gibt es ja auch noch verschiedene Beitragseinstufungen…

Einige Leser, die keine Flugbegleiter sind, werden sich jetzt denken, dass das bei ihrem Beruf nicht so große Unterschiede sein werden. Das kann unter Umständen schon sein. Meiner Erfahrung nach ist es aber schon oft von Vorteil gewesen VOR Antragsstellung eine umfassende Risikovoranfrage einzuleiten, bei der nicht nur die berufliche Tätigkeit, sondern eben auch all die anderen für die Risikoeinschätzung des Versicherers notwendigen Daten wie beispielsweise Gesundheitsangaben, Hobbys, BU-Absicherungen anderer Anbieter und dergleichen angegeben werden.

Danach kann man sich von den Auswertungen das für einen persönlich beste BU-Angebot herauspicken und einen Antrag stellen…

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