Erhöhungen der GKV-Beiträge für 2025

19.10.2024 Thomas Schösser

In diesem Artikel wird es um die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV (gesetzlichen Krankenversicherung), Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), die Beitragssätze und den Zusatzbeitragssatz in der GKV für das Jahr 2025 gehen.

14,6 Prozentpunkte; so hoch beläuft sich der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diese Größe ist seit einigen Jahren gleich geblieben und wird wohl auch im Jahr 2025 bestand haben.

Allerdings verändern sich jedes Jahr aufs neue die Bezugsgröße und damit auch die Grundlage der Berechnungen des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Für das Jahr 2025 wird ein enormer Anstieg der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sowie der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) vorgesehen. Beide gehören zu den Sozialversicherungsrechengrößen. Die JAEG und BBG werden jährlich entsprechend der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.

Meistens führt dies zu einer Erhöhung, so auch nun für das Jahr 2025.

Umsetzungsstand: Der Referentenentwurf wurde Anfang September 2024 veröffentlicht. In den nächsten Monaten folgt der Regierungsentwurf, und der Abschluss des Gesetzes folgt dann meist im Dezember. Somit sind die Zahlen noch vorläufig und noch nicht verbindlich!

 

Weshalb ist die JAEG und BBG für die PKV so bedeutsam?

Für Arbeitnehmer, deren „Entgelt“ die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet, ist der Wechsel von der gesetzlichen hin zur privaten Krankenversicherung möglich. Aus diesem Grund wird umgangssprachlich hier auch von der Versicherungspflichtgrenze gesprochen.

Für Menschen im Angestelltenverhältnis, welche also einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung (PKV) anstreben, ist dieser Grenzwert wichtig. Lesen Sie hier mehr zum Thema wann kann man in die PKV wechseln…

Zudem ist die BBG u.a. eine Größe, die zur Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses für die PKV und privaten Pflegepflichtversicherung notwendig ist.

Beitragsbemessungsgrenze 2025 in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Beiträge zur GKV werden aus dem beitragspflichtigen Einkommen ermittelt. Jedoch darf die Krankenkasse diese Einkommen nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) errechnen.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der GKV für das Jahr 2025 wird voraussichtlich auf € 66.150,- jährlich festgelegt; umgerechnet auf den Monat ergibt sich damit ein Betrag von € 5.512,50. Eine wesentliche Steigerung bedenkt man, dass dieser Wert für das Jahr 2024 noch bei € 5.175,- monatlich lag.

Wie hoch fällt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) für das Jahr 2025 aus?

 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für das Jahr 2025 erhöht sich und liegt bei voraussichtlich € 73.800,- jährlich, also € 6.150,- monatlich. Hiermit ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 6 SGB V gemeint.

Die sogenannte JAEG wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt, und leider allzu oft mit der BBG verwechselt.

Desweiteren gibt es noch die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V. Sie spielt die Hauptrolle im Bereich der sog. „Bestandsregel für PKV-Kunden“, und erhöht sich im Jahr 2025 ebenfalls auf voraussichtlich € 66.150,- jährlich, bzw. monatlich € 5.512,50

Zusatzbeitragssatz in der GKV

Neben dem allgemeinen Beitragssatz der GKV von 14,6% kann eine jede Krankenkasse überdies einen prozentualen Zusatzbeitrag einfordern, sofern die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfonds nicht genügen (§ 242, 242a SGB V).

Die Höhe dieser “Zusatzbeiträge” sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Hier wird jährlich ein durchschnittlicher Beitragssatz für den GKV-Zusatzbeitrag ermittelt. Dabei handelt es sich um einen politisch festgelegten Wert. In der Bekanntgabe des offiziell durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes wird Anfang November 2024 gerechnet.

Dieser prozentuale Zusatzbeitrag wurde für das Jahr 2024 mit 1,7% festgelegt. Da für die Berechnungen des Höchstbeitrags in der GKV, bzw. des durchschnittlichen Höchstbeitrags (jede Kasse hat aufgrund es individuellen Zusatzbeitrags, ja einen anderen), die meisten immer noch mit den 1,7% rechnen sei zu erwähnen, dass auch dieser prozentuale Satz für 2025 noch nicht fest steht.

Prognose: voraussichtlich 2,5%

Laut Pressemitteilung (Nr. 5/2024) des Bundesamts für Soziale Sicherung vom 16.10.2024 hat der GKV-Schätzerkreis eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf stattliche 2,5% prognostiziert.

Zitat aus der Pressemitteilung:
„ (…) Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2025 ergibt sich eine Erhöhung des rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent.

Der GKV-Schätzerkreis hat in seiner Einnahmenschätzung die gesetzlich vorgegebene Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in 2025 berücksichtigt. Das Bundesministerium
für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2024 im Bundesanzeiger bekannt. Dabei berücksichtigt das Bundesministerium für Gesundheit auch Informationen, die erst nach dem Schätzerkreis bekannt werden und relevanten Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz haben. (…)“ Zitat Ende.

Voraussichtlich wesentlich höhere GKV-Beiträge für Gutverdienende ab 2025

 

Geht man nun von einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, einer kinderlosen Person, und nur einmal mit dem Zusatzbeitragssatz von 1,7% aus, so könnte sich folgende Beitragskonstellation ergeben:

BBG 2025 (voraussichtlich) € 5.512,50 (monatlich)
* allgemeiner Beitragssatz von 14,6% + Zusatzbeitragssatz von 1,7%
= € 898,54 GKV-Beitrag.
Verwendet man einen angenommenen Zusatzbeitragssatz von 2,5% so würde sich in dieser Konstellation hier ein Höchstbeitrag zur GKV von € 942,64 ergeben.

Die gesetzliche soziale Pflegepflichtversicherung wird voraussichtlich einen Beitragssatz von 4% für kinderlose Personen über 23 Jahren (weitere Ausnahmen und Details siehe SGB XI) abverlangen. Nimmt man hier noch die soziale Pflegepflichtversicherung mit der Variante von einem Beitragssatz von 4 Prozentpunkten an, so würden noch zusätzlich € 220,50 monatlich hinzukommen.

Somit könnte sich bei dieser Ansicht ein Beitrag von monatlich € 1.163,14 ergeben (mit GKV-Zusatzbeitrag von 2,5% und Beitragssatz in der Pflege von 4%); Achtung: hierbei handelt es sich um nicht bestätigte Annahmen mit kaufmännischen Rundungen. Die Zahlen können individuell abweichen und sind nicht verbindlich.

Doch sollte der Vergleich mit der Welt der Privaten Krankenversicherung niemals nur mit dem Beitragsthema sondern auch mit den Gegenüberstellungen der Leistungen unternommen werden! Sie möchten eine Beratung rund ums Thema PKV oder BU? Dann buchen Sie gerne gleich einen unverbindlichen Termin bei mir!

Weitere wichtige Informationen rund ums Themengebiet PKV:

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