Gibt es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Versicherungen zur finanziellen Absicherung der Arbeitskraft – Unfallversicherung

04.04.2013 Thomas Schösser

In den letzten Jahren hat die Versicherungsbranche viele neue Tarife / Produkte, und somit auch einige neue Möglichkeiten zur Arbeitskraftabsicherung auf den Markt gebracht.

Doch sind manche Kunden durch die Produktvielfalt im wahrsten Sinne des Wortes verunsichert. Vor allem stellen sich Viele die Frage, welches Produkt denn jetzt wirklich passt beziehungsweise gebraucht wird?

Diese Frage kann man so pauschal nicht beantworten…
Der Grund dafür liegt einerseits darin, dass jeder der einzelnen Sparten (z.B. Unfall-, Krankentagegeld-, Berufsunfähigkeitsversicherung usw.) den „Versicherungsfall“ anders definiert hat, also quasi unterschiedliche Zustände, Ereignisse und Voraussetzungen eintreten müssen, damit die jeweilige Versicherung eine Leistung anerkennt und auszahlt.

Zum zweiten hat jeder Versicherungsnehmer andere Anforderungen, Wünsche und ggf. auch einen individuellen Bedarf an den Versicherungsschutz. Somit kann man also nicht pauschal sagen, dass die oder jene Versicherung die passende Lösung darstellt. Die Frage ist vielmehr welche Absicherungsart denn zur persönlichen Situation am ehesten „passt“? Die passende(n) Versicherung(en) muss/müssen also individuell ausfindig gemacht werden.

Desweiteren gibt es immer mehr Produkte, welche die verschiedenen Eigenschaften zum Beispiel einer Schweren-Krankheiten- und BU-Versicherung miteinander kombinieren.

Kann zum Beispiel eine Dread Disease oder Unfallversicherung eine BU ersetzten?

Diese Frage muss man meines Erachtens mit NEIN beantworten, da jede der genannten Versicherungen neben dem unterschiedlichen Leistungs-Voraussetzungen auch verschiedene Arten der Leistung, sei es z.B. per monatlicher Rentenzahlung oder mit einem einmaligen Geldbetrag und dergleichen, anbietet.

Daher ist es wichtig wesentliche Unterschiede der folgenden Produkte, die oftmals zur finanziellen Absicherung der Arbeitskraft angeboten werden, etwas näher zu kennen. In meinem Blog gehe ich in den nächsten Tagen deshalb einmal auf folgende Versicherungssparten ein:

  • Unfallversicherung
  • Dread Disease (Schwere Krankheiten-Versicherung)
  • Krankentagegeldversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitenversicherung
  • Komiprodukte

Ich werde allerdings nur allgemein einige aus meiner Sicht wichtige Oberbegriffe etwas anschneiden, da alleine schon wegen der Produktvielfalt, extreme Unterschiede und auch Besonderheiten am Markt zu finden sind, und somit jedes Unternehmen / Produkt andere Regelungen und Bedingungen hinterlegt haben kann, und somit separat betrachtet werden muss…

…Bei jeder der genannten Versicherungen ist der Versicherungsfall und weiteren notwendigen Voraussetzungen, also quasi die Bedingungen wann eine Leistung erbracht wird, anders formuliert. Wie bereits erwähnt gibt es bei der Bandbreite von unterschiedlichen Produkten am Markt Abweichungen von diesen allgemeinen Definitionen und Sonderreglungen, sowie unterschiedliche Ausschlüsse etc…

Gerade aber auch, weil diese Differenzierungen wann was wie genau geleistet wird, und wann nicht so verschieden sind, gibt es auch teilweise sehr große Beitragsunterschiede, und je nach Produkt leichtere bzw. schwere Annahmerichtlinien (Gesundheitsprüfung, Versicherungssummengrenzen für ärztliche Untersuchungen usw.) seitens der Versicherungsunternehmen.

Beginnen wir mit der Unfallversicherung. Was verbirgt sich hinter einer Unfallversicherung?

Im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) im Kaptiel 7 „Unfallversicherung“ wird ein Unfall wie folgt beschrieben (Stand 04.04.2013) Auszug aus dem VVG, Zitat:

„§ 178 Leistung des Versicherers
(1) Bei der Unfallversicherung ist der Versicherer verpflichtet, bei einem Unfall der versicherten Person oder einem vertraglich dem Unfall gleichgestellten Ereignis die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. (…)“ ZITAT ENDE

Zugegeben ist das Gesetz hier sehr allgemein gehalten und lässt den Versicherern viel Spielraum für die Gestaltung ihrer Unfallprodukte. Sehen wir uns zusätzlich noch einen Auszug einer Erläuterung des GDV an.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) schreibt in seiner Broschüre „Vorsehen statt Nachsehen Die Unfallversicherung Ihr Schutz für alle Fälle – Stand: Oktober 2008, ARNA – 3. Auflage Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)“ Zum Thema Was ist eigentlich ein Unfall? unter anderem, Zitat:

(…)im Zusammenhang mit dem Schutz, den eine Unfallversicherung bietet, muss klar und deutlich definiert sein, wann ein Unfall vorliegt. In den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) ist der Unfall so beschrieben: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/ Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ In der Praxis muss also das „Unfallereignis“ innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Gesundheitsschädigungen durch Umwelteinflüsse oder durch Dauerbelastung im Sport stellen demnach keine Unfälle im Sinne der Unfallversicherungs-Bedingungen dar. (…) Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen (z. B. Aufregung, Schock, Ärger) fallen nicht unter den Versicherungsschutz. (…)“ ZITAT ENDE.

Die Mustertexte und Bedingungen des GDV sind aber nicht bindend. So kann jedes Versicherungsunternehmen in ihren Unfalltarifen andere Klauseln, Leistungs-Ausschlüsse, Obliegenheiten und abweichende Bedingungen für die Unfallversicherung hinterlegen.

So gibt es bei einigen Versicherungsgesellschaften beispielsweise Spezialunfallversicherungs-Konzepte für Ärzte, Musiker und so weiter.

Wie bereits erwähnt gibt es je nach Anbieter bzw. Tarif noch weitere, teilweise auch spezielle Klauseln, Leistungen und natürlich auch Ausschlüsse, auf die ich hier nicht näher eingehe.

Was wird bei einer Unfallversicherung bezahlt – Was bekommt man von einer Unfallversicherung?

Nun das kommt darauf an, was man vertraglich vereinbart hat. Die meisten Versicherer bieten bei einer Unfallversicherung nämlich mehrere Leistungssegmente zur Auswahl an. Die verschiedenen Leistungen können bei den allermeisten Anbietern quasi wie bei einem Baukastensystem zusammengestellt werden.

Leistungsbausteine wie beispielsweise für den Unfalltod, bei Unfall-Invalidität, eine Unfallrente, oder ein Tagegeld bei einem durch Unfall verursachten Krankenhausaufenthalt usw. können hier je nach Angebot / Möglichkeiten des Versicherers und Kundenwunsch kombiniert und vertraglich vereinbart werden.

Zwei  Bausteine, die sogenannte Invaliditätsleistung nach Invaliditätsgrad und -summe, sowie die Unfallrentenleistung, möchte ich jetzt etwas näher und vereinfacht erläutern.

Die Invaliditätsleistung stellt bei den meisten Unfallversicherungsangeboten einen einmaligen Geldbetrag dar. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich i.d.R. nach dem unfallbedingten dauerhaften Invaliditätsgrad, welcher u.a. anhand einer in den jeweiligen Versicherungsbedingungen hinterlegten Gliedertaxe, die je Tarif /Anbieter sehr unterschiedlich ausgestaltet sein kann, und der versicherten Invaliditätssumme.

Dazu einmal ein fiktives Beispiel. Sagen wir der Unfall-Versicherer „A“ hat in seinem Bedingungswerk folgende Invalditätsgrade in seiner Gliedertaxe hinterlegt. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen und Körperteilen, verursacht durch einen Unfall, gelten bei Beispielversicherer „A“ folgende Invaliditätsgrade:

 

Arm 70 %
bis oberhalb des Ellenbogengelenkes 65 %
unterhalb des Ellenbogengelenkes 60 %


Hand 55 %
Finger Daumen 15 %
Zeigefinger 10 %
ein anderer Finger 5 % und so weiter…

 

So kann es beispielsweise sein, dass bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Daumens verursacht durch einen Unfall der Versicherer „A“ zum Beispiel 15% Invaliditätsgrad anerkennt. Nehmen wir an der Kunde hat in seiner Unfallversicherung eine Invalidiätssumme von € 100.000,- versichert. Anbieter „A“ würde nach Prüfung und Anerkennung der Leistung nun also € 15.000,- als einmaligen Geldbetrag an den Kunden auszahlen…wohl gemerkt jeder Tarif / Versicherer sieht hier andere Leistungen, Voraussetzungen etc. in seinem jeweiligen Vertragswerk vor.

Natürlich war dies nur ein sehr vereinfachte Darstellung, wie die Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung beispielhaft funktionieren kann.  Natürlich gibt es im Detail der Versicherungsbedingungen noch weitere Leistungs-Voraussetzungen die erfüllt werden müssen. Zum Beispiel muss die Invalidität innerhalb eines im Vertrag festgelegten Zeitrahmen, welcher durch den Unfall verursacht worden ist, festgestellt worden sein und so weiter…

Auch eine Rente kann im Falle einer unfallbedingten Invalidität (Unfallrente) vereinbart werden. Zum Leistungsbaustein Unfallrente schreibt der GDV in seiner Broschüre „Vorsehen statt Nachsehen Die Unfallversicherung Ihr Schutz für alle Fälle – Stand: Oktober 2008, ARNA – 3. Auflage Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)“ unter anderem, Zitat:

„Unfallrente – Bleiben nach einem schweren Unfall Beeinträchtigungen zurück, ändern sich auch die Anforderungen im Alltag auf Dauer. (…) Mit einer Unfallrente kann anstelle oder neben der einmaligen Invaliditätsleistung eine monatliche Rente versichert werden. In der Regel wird die vereinbarte Unfallrente bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent oder mehr gezahlt.“ ZITAT ENDE.

Wie bereits erwähnt gibt es hier aber auf dem Unfallversicherungs-Markt regelmäßig Abweichungen von dieser Definition und Leistungsvoraussetzung.

Antragsfragen und Aufnahme in eine Unfallversicherung

Da bei den allermeisten Unfallversicherung eben nur nach einem Unfall, und nicht bei einer Krankheit wie z.B. Krebs, Schlaganfall oder einer psychischen Erkrankung geleistet wird, ist die Aufnahme in eine klassische Unfallversicherung im Vergleich zum Aufnahmeverfahren einer Berufsunfähigkeitversicherung oftmals einfacher, da der Versicherer i.d.R. eine nicht so tiefgehende Risikoprüfung vornimmt. Auch beim Thema Beitrag wirkt sich das oftmals positiv aus.

Manche Versicherer bieten auch unter gewissen Voraussetzungen Gruppenverträge ohne, oder mit vereinfachten Gesundheitsfragen an.

Am Ende noch ein wichtiger Hinweis:
Sollten Sie diverse Produkte miteinander kombinieren wollen, also beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und eine Unfallversicherung gemeinsam oder nacheinander abschließen wollen, so achten Sie unter anderem auch auf die Antragsfragen, sowie Melde- und/oder Absprachverpflichtungen im Vertrag der Versicherungsunternehmen nach anderen Versicherungsprodukten.  Mehr zum Thema der vorvertraglichen Anzeigepflicht finden Sie ebenfalls in meinem Blog.

Soviel zunächst also zur Unfallversicherung. In den nächsten Tagen werde ich in meinem Blog mehr zu den anderen genannten Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung wie der Dread-Disease- , Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeits– und Dienstunfähigkeitsversicherung eingehen…