Ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung alias Dread-Disease-Versicherung eine Alternative zur BU?

19.04.2013 Thomas Schösser

In einem meiner letzten Blogartikel schrieb ich über einige Merkmale der Unfallversicherung, die neben der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ebenfalls zur Absicherung der Arbeitskraft von vielen Gesellschaften angeboten wird.

In den letzten Jahren kamen neben den schon bekannten Versicherungen wie der Krankentagegeld-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung noch einige weitere Versicherungskonzepte, wie z.B. die Grundfähigkeitenversicherung, Körperschutzpolice, oder Schwere-Krankheiten-Versicherung auf den Markt…

Meines Erachtens ist es wichtig kurz auf einige dieser Versicherungsarten wie z.B. der Krankentagegeldversicherung, Grundfähigkeitenversicherung und so weiter einzugehen, um Begriffsverwechslungen vorzubeugen, und grobe Unterschiede einmal zu erklären, denn jeder dieser Versicherungen hat andere vertragliche Voraussetzungen zur Leistungserstattung hinterlegt. Auch die Art der Versicherungsleistungen (z.B. Rentenzahlung, einmalige Kapitalzahlung usw.) sind je nach Sparte unterschiedlich.

Es kann also z.B. Krankheiten / Situationen geben, bei welcher nicht immer gleich ein BU-Leistungsfall von der Berufsunfähigkeitsversicherung anerkannt wird, aber gegebenenfalls Leistungen aus der Dread-Disease-Police erstattet werden können; und natürlich auch umgekehrt (je nach Einzelfall).

Im heutigen Blogbeitrag widme ich mich der sogenannten Dread-Disease-Police, auch Schwere-Krankheitenversicherung genannt.

Was ist eigentlich eine Dread-Disease-Versicherung?

Bei den meisten Deckungskonzepten Schwerer-Krankheiten-Versicherungen kann eine, dem Kundenwunsch entsprechende Versicherungssumme, zum Beispiel € 50.000,-, versichert werden.

Erleidet die versicherte Person eine im Vertrag aufgeführte Krankheitsdiagnose, und werden zudem die weiteren Leistungs-Voraussetzungen, wie z.B. Karenzzeiten, Wartezeiten, Fristen, Diagnosezeitraum, Obliegenheiten, Nachweise usw. erfüllt / erbracht, wird die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise (je nach Konstellation / Vertragswerk etc.) ausbezahlt.

Es handelt sich hierbei also um eine sogenannte Ausschnittsdeckung, da die versicherten Krankheiten abschließend im jeweiligen Bedingungswerk aufgezählt und genau beschrieben sind. Auch sind weitere Leistungsvoraussetzungen wie zum Beispiel Wartezeiten, Karenzzeiten, genaue Definition der versicherten Ereignisse, Ausschlüsse und so weiter zu beachten, die sich natürlich je nach Tarif / Anbieter sehr voneinander unterscheiden können…

Zur Zeit bieten allerdings nur eine kleine Anzahl von Versicherungsgesellschaften die reine Dread-Disease-Versicherung an. Trotzdem gibt es mittlerweile eine größere Auswahl an Tarifen, die sich inhaltlich sehr voneinander unterscheiden. Schwere-Krankheiten-Versicherungs-Tarife die circa 40 Krankeitsdiagnosen beziehungsweise Ereignisse versichern, sind heute auf dem Markt verfügbar.

Mittlerweile sind sogar schon einige Berufsunfähigkeitsversicherer dazu übergegangen in manchen BU-Tarifen kleine Leistungselemente einer Dread-Disease-Versicherung einzubauen…darauf werde ich in diesem Blogartikel aber nicht näher eingehen.

Ersetzt eine Schwere-Krankheiten-Versicherung (Dread-Disase-Versicherung) nun eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein, das tut sie meiner Meinung nach nicht. Der Grund dafür liegt darin, dass der Versicherungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung, als auch die Voraussetzungen, Ereignisse, die Leistungsbegrenzungen und so weiter, sich von denen einer klassischen Schweren-Krankheitenversicherung unterscheidet.

Da keiner weiß, welche Verletzungen oder Krankheiten, beziehungsweise, welche Situation einen Versicherten treffen wird, kann man logischerweise auch nicht sagen, diese oder jene Versicherung  wäre jetzt „perfekt“.

Die Frage ist vielmehr welche Absicherung denn für die persönlichen Situation am ehesten „gebraucht“ wird? Die passende(n) Versicherung(en) muss/müssen also individuell ausfindig gemacht werden. Genauso ist es denkbar eine Berufsunfähigkeits- und Schwere-Krankheitenversicherung parallel zueinander abzuschließen…hier gibt es viele Möglichkeiten.

Dennoch wird die Frage, ob es Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt, oftmals in den Raum gestellt. Für einige Menschen, je nach Sichtweise und Fall, ist dies auch durchaus interessant.

Gerade dann, wenn Interessenten der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grund der Aufnahmerichtlinien der BU-Versicherer verwehrt wird. Manchmal gibt es leider Situationen, in welchen z.B. wegen einer Vorerkrankung, oder auf Grund eines gefährlichen Berufes / Hobbys, ein BU-Vertrag nicht abgeschlossen werden kann.

Die Annahmerichtlinien von Dread-Disease-Versicherungen können sich von denen einer BU-Versicherungen differenzieren. Bei manchen Vorerkrankungen besser für den Kunden, bei manch anderen schlechter, je nach Einzelfall…Es kann also gegebenenfalls passieren, dass alle BU-Versicherer dem Kunden den BU-Abschluss verweigern, eine Dread-Diseaseversicherung aber Versicherungsschutz anbietet; und auch umgekehrt…Natürlich hängt das aber von der jeweiligen Konstellation ab…

Wann leistet denn eigentlich eine Dread-Disease-Versicherung? Welche Krankheiten sind überhaupt versichert?

Wie bereits erwähnt gibt es hier viele verschiedene Tarife, mit unterschiedlichen Versicherungsumfang.

In Werbeprospekten mancher Tarife werden Leistung bei eintreten von Diagnosen wie z.B. Krebs, Schlaganfall, Gehörlosikeit oder Nierenversagen versprochen. Doch Achtung! Wie bei allen Versicherungen muss auch hier im Kleingedruckten genauer nachgelesen werden, wann jetzt genau ein Leistungsanspruch entstehen kann, und vor allem wie die versicherte Diagnose bzw. das Ereignis im Bedingungswerk genau beschrieben ist.

Damit das ein wenig anschaulicher wird, nehme ich mal als Beispiel einige Auszüge von mir ausgewählter Bedingungstexte einer Dread-Disease-Versicherung, um zu veranschaulichen wie „Gehörlosigkeit“ in Versicherungsdeutsch unter anderem formuliert werden kann. Wie gesagt sind das nur Beispiele ausgewählter Bedingungauszüge verschiedener Tarife von vielen möglichen Bedingungsformulierungen. Andere Tarife können für diese Erkrankungen überhaupt keine Leistung vorsehen, oder eine ganz andere Definition hinterlegt haben…auch handelt es sich hierbei lediglich um kleine Ausschnitte, die keinen Überblick über die tatsächlichen Leistungsvoraussetzungen bieten.

Definitionsbeispiel 1:

„Gehörlosigkeit
Vollständiger, dauerhafter und nicht mehr behebbarer Verlust des gesamten Hörvermögens auf beiden Ohren. Eine beidseitige Hörminderung von mindestens 80 dB in der Tonschwellenaudiometrie (= Hörtest) auf allen Frequenzen auch unter Verwendung von Hörhilfen ist mit einer Gehörlosigkeit gleichzusetzen.“

…ein anderes Dread-Disease-Produkt von einem weiteren Anbieter kann den Zustand auch anderes im Bedingungswerk formuliert haben wie im Definitionsbeispiel 2:

„Verlust der Hörfähigkeit (Taubheit)
Der Verlust der Hörfähigkeit bezeichnet das vollständige oder weitgehende Fehlen des Gehörs. Die Gehörlosigkeit kann durch eine Schädigung der Gehörorgane oder eine fehlende Verarbeitung der Höreindrücke im Gehirn verursacht werden. Die absolute oder hochgradige Einschränkung der zentralen Hörfähigkeit oder der Hörfähigkeit auf beiden Ohren von (…) im Frequenzbereich des gesprochenen Wortes zwischen (…) muss mindestens drei Monate ununterbrochen vorgelegen haben, nach aktuellem medizinischen Wissensstand nicht behebbar sein, voraussichtlich auf Dauer fortbestehen und durch medizinische Hilfsmittel wie ein optimal angepasstes Hörgerät oder andere zumutbare medizinische Maßnahmen nicht verbesserbar sein. Die Diagnose muss durch einen HNO-Arzt/Neurologen mittels Audiogramm mit Feststellung des Grades der Hörbehinderung und Anwendung objektiver Hörprüfverfahren wie Impedanzaudiometrie, Messung otoakustischer Emissionen und/oder elektrophysiologische Untersuchungsverfahren (z.B. BERA, CERA) nachgewiesen werden.“

Man sieht also, dass die Versicherer hier ganz genau festlegen können, was wann wie genau versichert ist, und was nicht. Wobei natürlich hier nur Auszüge zitiert wurden, die keinerlei Überblick über die tatsächlichen Leistungen wiederspiegeln. Dazu müsste nämlich das gesamte Vertragswerk durchgelesen und analysiert werden, also auch Punkte wie beispielsweise die definierten Ausschlüsse, Wartezeiten, Diagnosefristen etc…

Wie ist im Vergleich zur BU das Aufnahmeverfahren einer Dread-Disease-Versicherung?

Die Antragsstellung verlangt, ähnlich wie bei einer BU-Versicherung, meistens Beantwortung von umfangreichen Gesundheitsfragen. Allerdings werden hier teilweise andere Gesundheitsbereiche abgefragt. Das ist auch logisch, da auch der Versicherungsfall anders geregelt ist, und der Versicherer andere Leistungsvoraussetzungen vorsieht. Je nach persönlicher Situation kann dies besser, aber auch schlechter für den Kunden ausfallen.

Die  individuellen Konditionen  einer Dread-Disease-Versicherung kann im Rahmen einer Risikovoranfrage angefragt werden. So kann bereits schon vor dem Vertragsschluss die Versicherbarkeit und die  Konditionen in Erfahrung bringen.

Weitere Informationen:

Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Fragebogen für Auswahlverfahren einer BU